Ambulante Pflegeassistenz in NRW

Mit dem Ausbildungsangebot gemäß der Anlage 5a des Rahmenvertrags LAG FW vom 11.01.2022 können auch Personen ohne Berufserfahrung in der Pflege zur Durchführung von Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und 2 zugelassen werden.
 
Lehrgangdauer:

  • 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in 4 Theorieblöcken und 3 integrierten Praxiseinsätzen (Praktika)
  • Zusätzlich 26 Unterrichtseinheiten für eine Heimarbeit zur Aus-, Vor- und Nachbereitung der Lerninhalte

Im Anschluss an die 300-stündige Ausbildung ist ein dreimonatiges Praktikum in der Behandlungspflege zu absolvieren. Dieses Praktikum ist nicht mehr Bestandteil des Lehrgangs und liegt somit nicht in der Verantwortung des Maßnahmenanbieters. Das Praktikum ist notwendig für die Zulassung zur Abrechnung der Leistungen der Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 + 2 mit den Krankenkassen.

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Malteser Ausbildung
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10.10.2024
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