Patientenverfügung: kostenlos downloaden, einfach ausfüllen
Was passiert, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – oder ablehnen – für den Fall, dass Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Was kann die Patientenverfügung regeln?
- die Zustimmung oder Ablehnung zu medizinischen Maßnahmen
- den Umgang mit künstlicher Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung
- Wünsche zur Schmerzbehandlung und Organspende
Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung
Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen Ihrer Patientenverfügung
Viele Menschen tun sich schwer damit, eine Patientenverfügung zu erstellen, die ihren Willen klar ausdrückt und im Ernstfall wirklich hilft. Medizinische Fachbegriffe und komplizierte Formulierungen in Vordrucken sind oft schwer zu verstehen.
Was möchte ich zulassen – und was nicht? Zum Beispiel: Soll ich im Endstadium einer schweren Krankheit noch künstlich ernährt, beatmet oder wiederbelebt werden? Solche Entscheidungen sind nicht leicht.
Die Malteser unterstützen Sie dabei – mit verständlichen Informationen, praktischen Hilfen und persönlicher Beratung.
Hilfe im persönlichen Gespräch
Der Malteser Informationsservice Patientenverfügung bietet persönliche Informationsgespräche in vertrauensvoller Atmosphäre. Diese Gespräche werden von qualifizierten haupt- und ehrenamtlichen Malteser Mitarbeitenden am Telefon, per Videokonferenz oder persönlich vor Ort ergebnisoffen geführt. Sie können beinhalten:
- allgemeine Informationen rund um das Thema Vorsorgedokumente
- Bereitstellung der Dokumente Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
- Anregung, sich mit existenziellen Fragestellungen am Lebensende auseinanderzusetzen und dabei begleitet zu werden
- Befähigung der Ratsuchenden, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Vorsorgedokumente nutzen möchten
- Hilfe bei der Erstellung neuer Vorsorgedokumente bzw. Überarbeitung von bereits erstellten Vorsorgedokumenten
Achtung: Dieses Gesprächsangebot ersetzt keine juristische und medizinische Einzelberatung durch Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, Notarinnen bzw. Notare und Medizinerinnen bzw. Mediziner.