Ausführliche Ausfüllhilfe Malteser Patientenverfügung

Wenn Sie die Malteser Patientenverfügung handschriftlich mit Hilfe der Printversion oder des beschreibbaren PDFs erstellen möchten und währenddessen Fragen aufkommen, kann Ihnen unser unten stehendes umfangreiches Angebot an Texten und Videos bei deren Beantwortung behilflich sein.  

Unsere ausführliche Ausfüllhilfe ist genauso gegliedert wie die Malteser Patientenverfügung, so dass Sie schnell Ihre benötigten Erklärungen finden können.

Einführung

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Datenschutzerklärung.

Was lege ich in einer Patientenverfügung fest?

Was lege ich in einer Patientenverfügung fest?

Ärztliche Indikationsstellung und Aufklärung
Kommen Sie in eine Situation, in der eine medizinische Maßnahme notwendig wird, ist es zunächst Aufgabe Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes zu prüfen, ob in der eingetretenen Situation Maßnahmen indiziert sind. Das heißt, sie bzw. er prüft, welche Maßnahmen im Hinblick auf Ihren Gesamtzustand und den erwarteten Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht sinnvoll sind. 

Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine medizinisch indizierte Maßnahme durchführen kann, führt diese bzw. dieser mit Ihnen ein Gespräch über die mögliche Maßnahme. Im Rahmen dessen klärt sie bzw. er Sie als Patientin bzw. Patienten über Nutzen, Risiken und Alternativen der angedachten Maßnahme ärztlich auf und Sie entscheiden dann, ob Sie die Maßnahme wollen, also dieser zustimmen. 

Zustimmung und Ablehnung von medizinischen Maßnahmen
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt benötigt vor deren Durchführung Ihre Einwilligung (§ 630d Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) . Sie sind einwilligungsfähig, wenn Sie Art, Bedeutung und Tragweite der vorgeschlagenen Maßnahmen verstehen können und in der Lage sind, Nutzen und Risiken der einzelnen Möglichkeiten zu erfassen, deren Für und Wider abzuwägen und auf Basis dessen eine Entscheidung zu treffen. Sind Sie einwilligungsfähig und lehnen Sie die vorgeschlagenen medizinischen Maßnahmen ab, darf Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt diese nicht durchführen, auch dann nicht, wenn die Entscheidung lebensbedrohliche oder tödliche Folgen hat und für Ihr Umfeld ggf. nicht nachvollziehbar ist oder sogar unvernünftig scheint. Anders gestaltet sich die Entscheidungsfindung, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung?

Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung?

Wenn Sie nicht in der Lage sind, der Durchführung einer medizinischen Maßnahme zuzustimmen bzw. diese abzulehnen, können Sie für eine solche Situation eine Patientenverfügung erstellen. Sie beinhaltet Ihren vorausverfügten Willen für zukünftige Lebens- und Behandlungssituationen. Sie legen also für eine Situation in der Zukunft im Voraus fest, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen. Ihrer legitimierten Vertretung obliegt dann die Aufgabe, nach Ihrem Willen zu handeln und Ihrer Patientenverfügung Ausdruck und Geltung zu verschaffen. 

Wer sorgt dafür, dass die Patientenverfügung umgesetzt wird?
Bis Ende 2022 ist Ihre legitimierte Vertretung nicht automatisch eine nahe Angehörige bzw. ein naher Angehöriger. Ihre legitimierte Vertretung ist eine oder sind mehrere durch Sie in einer Vorsorgevollmacht benannte Vertrauensperson bzw. Vertrauenspersonen, die Bevollmächtigte genannt werden. Oder ihre legitimierte Vertretung ist eine bzw. ein durch das Gericht bestellte Betreuerin bzw. Betreuer, ggf. auf Basis einer von Ihnen vorgeschlagenen Person in Ihrer Betreuungsverfügung. Am 01.01.2023 tritt das medizinische Notfallvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner  unter den im neu gefassten § 1358 BGB beschriebenen Voraussetzungen in Kraft. Vorhandene Vorsorgevollmachten werden davon nicht berührt. 

Verbindlichkeit einer Patientenverfügung
Stimmt die in Ihrer Patientenverfügung konkret umschriebene Lebens- und Behandlungssituation mit der aktuell eingetretenen Situation überein, ist Ihr vorausverfügter Wille verbindlich umzusetzen. Handelt es sich dabei um einen akuten Notfall, in dem ein Aufschub medizinischer Maßnahmen schwerwiegende Folgen hätte, z.B. Ihren Tod, wird Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt unverzüglich reagieren und alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen durchführen. Selbstverständlich aber nur dann, wenn kein gegenteiliger Patientenwille in der Akutsituation bekannt ist. Falls Maßnahmen aufgeschoben werden können und Ihr Wille (noch) nicht bekannt ist, muss zunächst nach diesem geforscht werden. Es muss also erst ermittelt werden, ob eine Patientenverfügung vorliegt und geprüft werden, ob diese auf die eingetretene Situation angewendet werden kann. Ist dies nicht der Fall, muss Ihre legitimierten Vertretung Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen  ermitteln. In diese Ermittlung hat sie bzw. er insbesondere Ihre früheren mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, ethischen oder religiösen Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen einzubeziehen. Lassen sich Ihre Behandlungswünsche oder Ihr mutmaßlicher Wille nicht ermitteln, hat Ihre legitimierte Vertretung zu Ihrem Wohle zu entscheiden. Das heißt, im Zweifel hat der Schutz Ihres Lebens Vorrang.  
 

Das Wichtigste kompakt

Eine Patientenverfügung dient dazu, sicherzustellen, dass Ihr Wille bezüglich der Zustimmung oder Ablehnung von medizinischen Maßnahmen beachtet wird, auch wenn Sie sich dazu nicht mehr äußern können: Jeder von uns, unabhängig von seinem Alter, kann durch Krankheit oder plötzlichen Unfall in eine Situation geraten, in der medizinische Maßnahmen notwendig werden. 

Soll bei Ihnen eine Behandlung durchgeführt werden, die aus medizinischer Sicht sinnvoll (indiziert)  ist, ist es Aufgabe Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes, Sie über den Nutzen und die Risiken der angedachten Maßnahme aufzuklären. 

Die medizinische Maßnahme darf nur dann durchgeführt werden, wenn Sie in diese eingewilligt haben. 

Sind Sie selbst in dieser Situation nicht mehr in der Lage zu entscheiden, ob die Maßnahme durchgeführt werden soll oder nicht, entscheidet für Sie stellvertretend Ihre legitimierte Vertretung  auf Grundlage Ihrer Patientenverfügung, sofern Sie eine solche erstellt haben. 

Nur im Notfall, wenn medizinische Maßnahmen unaufschiebbar sind, dürfen diese dennoch durchgeführt werden, selbstverständlich aber nur dann, wenn kein gegenteiliger Patientenwille in der Akutsituation bekannt ist.


Was ist eine Patientenverfügung?

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Muss ich eine Patientenverfügung erstellen?

Muss ich eine Patientenverfügung erstellen?

Patientenverfügung – eine freiwillige Entscheidung
Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Ihren Willen mitzuteilen. In der Patientenverfügung teilen Sie mit, ob Sie in der konkret beschriebenen Lebens- und Behandlungssituation in medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese untersagen.

So kann auch in Situationen, in denen Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, Ihr Selbstbestimmungsrecht gestärkt werden. 
Ob Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, ist jedoch eine höchstpersönliche und freiwillige Entscheidung. Niemand kann Sie dazu verpflichten, eine Patientenverfügung zu erstellen oder diese zur Voraussetzung für eine medizinische Behandlung oder Versorgung machen. 

Das Patientenverfügungsgesetz
Haben Sie sich dazu entschieden, eine Patientenverfügung zu erstellen, gibt es ein paar Regelungen zu beachten, damit Sie ein aussagekräftiges und rechtlich verbindliches Dokument verfassen können. Diese Regelungen ergeben sich aus §1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)   und werden immer wieder konkretisiert durch die Rechtsprechung, wie bspw. durch die letzten Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH).  

Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?

Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung volljährig und einwilligungsfähig sein müssen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jede volljährige Person einwilligungsfähig ist. 

Ist die geistige Verfassung eingeschränkt, beispielsweise aufgrund einer Demenzerkrankung, einer psychischen Erkrankung oder Hirnmetastasen, könnten jedoch Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit aufkommen. Um Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit und damit auch an der Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung auszuräumen, ist es empfehlenswert, sich bei Einschränkungen der geistigen Verfassung die Einwilligungsfähigkeit bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung können bspw. Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie oder Neurologie aber auch Notarinnen und Notare leisten. 

Welche Anforderungen an die Form einer Patientenverfügung gibt es?

Welche Anforderungen an die Form einer Patientenverfügung gibt es?

Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie Ihre Patientenverfügung in Schriftform (§ 126 BGB)  verfassen. Schriftform bedeutet nicht, dass Sie Ihre Patientenverfügung handschriftlich verfassen müssen. Sie können für die Erstellung auch Textbausteine oder Vordrucke nutzen, so wie es beispielsweise die Malteser anbieten. Ob handschriftlich oder mit Formulierungshilfen, bei allen Formen ist in jedem Fall notwendig, dass Sie ihre Patientenverfügung eigenhändig unterzeichnen und am besten auch mit Angabe von Ort und Datum versehen. Ist es Ihnen nicht möglich zu unterzeichnen, können Sie stattdessen Ihr Handzeichen bei einer Notarin bzw. einem Notar beglaubigen lassen. 

Ihre Patientenverfügung wird mit Ihrer Unterzeichnung wirksam, kommt aber erst dann zum Tragen, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind und die von Ihnen beschriebene Situation eingetreten ist. Solange Sie noch einwilligungsfähig sind, zählt nur ihr aktuell geäußerter Wille, auch wenn dieser dem Inhalt Ihrer Patientenverfügung widersprechen sollte. 

Wie lange gilt die Patientenverfügung?

Wie lange gilt die Patientenverfügung?

Sofern in der Patientenverfügung keine Zeit angegeben ist, mit der die Verfügung enden soll, gilt sie solange, bis sie von Ihnen widerrufen wurde. Der Widerruf ist jederzeit formlos möglich. Die Willensänderung muss dabei für Dritte wahrnehmbar bzw. erkennbar zum Ausdruck kommen, entweder durch mündliche Äußerung oder aber aufgrund schlüssigen Verhaltens, aus dem der veränderte Wille unmissverständlich ableitbar ist. 

Trotz unbegrenzter Gültigkeit ist die regelmäßige Prüfung auf Aktualität der Patientenverfügung ratsam, da sich Lebensumstände, Gesundheitszustand, persönliche Einstellungen und Ansprechpartner sowie medizinische und juristische Vorgaben für Patientenverfügungen ändern können. 

Welche Angaben mache ich in einer Patientenverfügung?

Welche Angaben mache ich in einer Patientenverfügung?

Beschreibung von Lebens- und Behandlungssituationen
Bei der Beschreibung der Lebens- und Behandlungssituationen, in denen Ihre Patientenverfügung gelten soll, sind Sie nicht an die Art oder das Stadium einer Erkrankung gebunden. Sie können also auch Situationen beschreiben, in denen der Tod noch nicht nahe bevorsteht und für diese lebenserhaltende Maßnahmen ein- bzw. ausschließen. 

Zustimmung oder Ablehnung von medizinischen Maßnahmen
Auch die Benennung bzw. Auswahl der medizinischen Maßnahmen, in die Sie vorsorglich für die bestimmten Situationen einwilligen oder die Sie untersagen, obliegt Ihnen. Haben Sie in Ihrer Patientenverfügung für bestimmte Situationen medizinische Maßnahmen ausgeschlossen, ist deren Befolgung rechtlich und ethisch zulässig. Nicht umgesetzt werden können hingegen nicht indizierte oder ungesetzliche Maßnahmen, wie bspw. die in Deutschland verbotene und strafrechtlich verfolgte Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe). 

Konkrete Formulierungen
Wichtig ist, dass die von Ihnen benannten Situationen und aufgeführten medizinischen Maßnahmen möglichst konkret sind, da allgemeine und damit unkonkrete Formulierungen rechtlich nicht verbindlich und daher insbesondere für Ihre Ärztinnen und Ärzte, nicht hilfreich sind. Solche allgemeinen Formulierungen könnten bspw. sein, „wenn ich in eine lebensunwürdige Situation gerate, in der ich nur noch leide, möchte ich keine Apparatemedizin“. Was Menschen bspw. unter „lebensunwürdig“ und „Apparatemedizin“ verstehen, ist sehr unterschiedlich und bietet den Menschen, die eine Patientenverfügung umsetzen sollen, zu viel Raum für Interpretationen. Beschreiben Sie also bitte möglichst genau, für welche bestimmten Situationen Sie die Patientenverfügung verfassen und welche medizinischen Maßnahmen für diese gelten sollen. 

Wie kann ich mich zur Patientenverfügung beraten lassen?

Wie kann ich mich zur Patientenverfügung beraten lassen?

Medizinische und juristische Beratung
Eine fachkundige medizinische oder juristische Beratung bei der Erstellung der Patientenverfügung ist keine Voraussetzung für deren Rechtsgültigkeit. Eine ärztliche Beratung ist insbesondere anzuraten, wenn Sie noch offene medizinische Fragen haben oder Sie bereits schwer erkrankt sind und die Patientenverfügung sich auf die konkrete Krankheitssituation sowie ganz spezifische medizinische Maßnahmen für diese Krankheitssituation beziehen soll.
 
Malteser Unterstützungsangebote
Über den Online-Assistenten hinaus, können Sie auch persönliche Informationsangebote der Malteser (Malteser Informationsservice Patientenverfügung) zu allgemeinen Fragestellungen rund um das Thema Patientenverfügung nutzen. Diese in vertrauensvoller Atmosphäre geführten Gespräche können Sie unterstützen, sich mit existenziellen Fragestellungen am Lebensende auseinanderzusetzen und die für Sie passenden Entscheidungen zu treffen. Eine juristische und medizinische Einzelberatung können aber weder der Online-Assistent noch die persönlichen Informationsangebote ersetzen.  

Das Wichtigste kompakt

Mit einer Patientenverfügung können Sie vorausverfügen, wie Sie in zukünftigen Lebens- und Behandlungssituationen behandelt werden möchten, in denen Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Ihren Willen mitzuteilen. 

Die Gründe für die Erstellung und dementsprechend auch die Inhalte von Patientenverfügungen sind verschieden. 

Damit die Patientenverfügung wirksam ist, sind gesetzliche Vorgaben zu beachten: 

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig und Sie müssen zu diesem Zeitpunkt volljährig und einwilligungsfähig sein. 
Die Erstellung muss in Schriftform (§ 126 BGB)  erfolgen, der Widerruf Ihrer Patientenverfügung ist hingegen jederzeit formlos möglich, wobei Ihre Willensänderung dabei für Dritte wahrnehmbar bzw. erkennbar zum Ausdruck kommen muss.
 
Beschreiben Sie möglichst konkret zukünftige Lebens- und Behandlungssituationen für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit. Bei der Beschreibung der Lebens- und Behandlungssituationen, in denen Ihre Patientenverfügung gelten soll, sind Sie nicht an die Art oder das Stadium einer Erkrankung gebunden. Halten Sie möglichst genau fest, ob in den beschriebenen Situationen bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht. Es kann hilfreich sein, Ihre Patientenverfügung um weitere Angaben zu ergänzen, zum Beispiel, wo Sie in den beschriebenen Situationen versorgt und begleitet werden möchten. 

Sofern in der Patientenverfügung keine Zeit angegeben ist, mit der die Verfügung enden soll, ist sie solange gültig, bis sie (formlos) widerrufen wird. 

Eine regelmäßige Überprüfung und etwaige Anpassung werden empfohlen, und zwar insbesondere nach wesentlichen Änderungen der Lebensumstände und des Gesundheitszustandes. 

Eine fachkundige medizinische oder juristische Beratung bei der Erstellung der Patientenverfügung ist keine Voraussetzung für deren Rechtsgültigkeit. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die auf dieser Seite enthaltenen Hinweise weder eine rechtliche noch eine medizinische Beratung ersetzen.

1. Motivation für das Verfassen einer Patientenverfügung - meine Wünsche und Werte, mein Lebensbild

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Aus welchen Gründen werden Patientenverfügungen verfasst?

Aus welchen Gründen werden Patientenverfügungen verfasst?

Jeder Mensch hat seine eigenen Vorstellungen von einem guten Leben. Diese Bewertung steht keinem Dritten zu, so dass es auch nicht “die Blaupause für die eine richtige Patientenverfügung” gibt. Manche Menschen verfassen eine Patientenverfügung, weil Sie Sorge davor haben, dass ihr Leben mit Hilfe medizinischer Maßnahmen und damit auch ihr Leiden künstlich verlängert wird, in Situationen, die ihrem Empfinden nach nicht mehr lebenswert sind. Andere Menschen wiederum haben Sorge davor, dass nicht mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan wird, weil bspw. ihre Situation durch Dritte als nicht mehr lebenswert eingeschätzt wird oder angesichts eines höheren Lebensalters für andere nicht mehr sinnvoll erscheint. 

Wie wird die Patientenverfügung zu Ihrem persönlichen Dokument?

Wie wird die Patientenverfügung zu Ihrem persönlichen Dokument?

Je individueller Ihre Patientenverfügung auf Ihre Situation zugeschnitten und formuliert ist, desto aussagekräftiger ist sie. Damit dies möglich ist, ist es hilfreich, wenn Sie sich zunächst mit Ihrer individuellen Lebenssituation, den eigenen Vorstellungen und Wünschen über Krankheit, Leiden, Sterben und Tod auseinandersetzen. 

Auch für die Personen, die Ihre Patientenverfügung verstehen und umsetzen sollen, kann es sehr hilfreich sein, Ihre Wertvorstellungen, Hoffnungen und Befürchtungen zu kennen. Dieses Wissen um Ihre Werte und Beweggründe kann insbesondere dann unterstützend sein, wenn die Angaben in Ihrer Patientenverfügung nicht eindeutig auf die eingetretene Lebens- oder Behandlungssituation zutreffen und Ihre legitimierte Vertretung Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln muss.

Auseinandersetzung mit Ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen

Auseinandersetzung mit Ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen

Was Ihnen wichtig ist
Das Auseinandersetzen mit diesen existentiellen Fragestellungen kann ein intensiver Prozess sein. Daher nehmen Sie sich bitte ausreichend Zeit für die Erstellung Ihrer Patientenverfügung und besprechen diese mit Ihrer legitimierten Vertretung und/oder weiteren Vertrauenspersonen und je nach Bedarf auch mit Ihren Ärztinnen und Ärzten. Über den Online-Assistenten hinaus, können Sie auch persönliche Informationsangebote der Malteser (Malteser Informationsservice Patientenverfügung) zu allgemeinen Fragestellungen rund um das Thema Patientenverfügung nutzen. Eine juristische und medizinische Einzelberatung können aber weder der Online-Assistent noch die persönlichen Informationsangebote ersetzen.  

Hilfreich kann es sein, wenn Sie an dieser Stelle Ihrer Patientenverfügung Beispiele und konkrete persönliche Erfahrungen benennen, die Sie in Ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst haben. Zum Beispiel bei eigenen Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalten oder bei der Begleitung von Ihnen nahestehenden Personen in Krankheit und Sterben. 

Hilfreiche Fragen
Vielleicht unterstützen Sie auch die nachfolgenden Fragestellungen dabei herauszufinden, ob die Patientenverfügung für Sie das richtige Vorsorgeinstrument ist und wenn ja, wie diese aussehen soll:

  1. Wieso verfassen Sie eine Patientenverfügung? Gibt es hierfür einen konkreten Anlass? Was wollen Sie damit erreichen? Was sind Ihre Beweggründe, Ihre Ziele? Was möchten Sie sicherstellen?
  2. Was sind Ihre Erfahrungen mit Krankheit, Leiden, Sterben und Tod? Was war für Sie gut und was schlecht? Haben diese Erfahrungen eine Auswirkung für Ihre Patientenverfügung? Welche Sorgen und Ängste bewegen Sie, wenn Sie an künftige medizinische Behandlungen denken? Welche Hoffnungen und Wünsche haben Sie? Was ist Ihnen wichtig, was soll auf keinen Fall geschehen?
  3. Was ist Ihnen wichtig für Ihre letzte Lebensphase? Gibt es beispielsweise religiöse oder kulturelle Hintergründe, die Ihnen in diesem Zusammenhang wichtig sind?

Das Wichtigste kompakt

Am Anfang der Erstellung einer Patientenverfügung steht die Frage, was Sie dazu bewegt, dieses Dokument zu erstellen. 

Für das Erstellen einer Patientenverfügung ist es sehr hilfreich, dass Sie sich intensiv damit auseinanderzusetzen, welche Ziele Sie mit der Erstellung verfolgen. 

Auch für diejenigen, die Ihre Patientenverfügung verstehen und umsetzen sollen, kann es im Sinne einer Auslegungshilfe sehr hilfreich sein, Ihre Beweggründe zu kennen. 

2. Situationen, in denen diese Verfügung gelten soll

Einführung

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Situationen, in denen eine Patientenverfügung gelten kann

Situationen, in denen eine Patientenverfügung gelten kann

Allgemeine Hinweise
Wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind und Ärztinnen und Ärzte Ihre Patientenverfügung anwenden sollen, müssen diese wissen, für welche Lebens- und Behandlungssituationen Sie diese Vorausverfügung verfasst haben. 

Es ist ratsam, dass Sie unter Punkt 2 der Patientenverfügung die Lebens- und Behandlungssituationen möglichst konkret  beschreiben, in denen Ihre Entscheidung für oder gegen medizinische Maßnahmen (Punkt 3 der Patientenverfügung) gelten soll. Indem Sie Ihren Willen bezogen auf bestimmte Lebens- und Behandlungssituation äußern, beugen Sie auch fehlerhaften Auslegungen Ihrer Patientenverfügung vor. 

Bei der Auswahl bzw. Formulierung der Situationen, in denen Ihre Patientenverfügung gelten soll, sind Sie nicht an Art oder Stadium einer Erkrankung gebunden. Es ist somit auch möglich, Geltungssituationen für die Patientenverfügung zu benennen, in denen man sich nicht im Sterbeprozess befindet. 

Formulierungsvorschläge in der Malteser Patientenverfügung
Die in der Malteser Patientenverfügung angebotenen Formulierungsvorschläge können dabei helfen, die Bestimmtheit und damit auch die Verständlichkeit Ihrer Patientenverfügung zu verbessern. 

Zusätzlich gibt es in der Malteser Patientenverfügung die Möglichkeit, eigene Lebens- und Behandlungssituationen zu beschreiben. Diese eigene Formulierung von Situationen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie bereits vorerkrankt sind. So können Sie festhalten, in welche Situationen Sie durch die Vorerkrankungen kommen können und wie Sie in diesen Krankheitsphasen behandelt werden möchten. 

Grundsätzlich zu vermeiden sind dabei jedoch allgemeine und unklare Formulierungen, wie bspw. „wenn ich in eine lebensunwürdige Situation gerate, in der ich nur noch leide, möchte ich keine Apparatemedizin“. Was Menschen unter „lebensunwürdig“ und „Apparatemedizin“ verstehen, ist sehr unterschiedlich. Die Menschen, die Ihre Patientenverfügung umsetzen sollen, wissen dann unter Umständen gar nicht genau, was Sie nun konkret wirklich wollen.  Auch unspezifische Beschreibungen, wie „Dahinvegetieren“ und „unerträgliches Leiden“ sind schwer zu definieren und wenig konkret. Damit eigene Formulierungen auch für Dritte möglichst konkret und verständlich sind, formulieren Sie diese am besten zusammen mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt. Empfehlenswert ist, dass Sie in diesen Erstellungsprozess auch Ihre legitimierte Vertretung einbeziehen, um mögliche Fragen frühzeitig ausräumen zu können. 

Was sollte ich bei der Auswahl von Situationen beachten?

Was sollte ich bei der Auswahl von Situationen beachten?

Heute für eine Situation in der Zukunft entscheiden
Bei der Auswahl der Situationen, in denen eine Patientenverfügung gelten soll, kann es herausfordernd sein, sich in zukünftige Lebens- und Behandlungssituationen hineinzuversetzen und eigene Vorstellungen und Erwartungen für diese Situationen zu formulieren. So besteht häufig die Sorge davor, sich beim Verfassen der Patientenverfügung zu irren. Also etwas im Voraus zu entscheiden und in der Patientenverfügung zu verfügen, dass man im konkreten zukünftigen Fall anders entscheiden würde. 

Ein Beispiel
Menschen machen immer wieder die Erfahrung, dass sie sich in gesunden Tagen den Zustand des Krankseins schlimmer vorstellen, als er dann später tatsächlich wahrgenommen wird. So kann sich ein junger Sportler in gesunden Tagen vielleicht nicht vorstellen, ein lebenswertes Leben zu führen, sollte er jemals ein Bein verlieren. Vielleicht empfindet er aber nach einer tatsächlich eingetretenen Beinamputation anders, passt sich der neuen Situation mithilfe von Hilfsmitteln nach einer gewissen Zeit an und empfindet sein Leben trotz einschränkender Bedingungen als wertvoll. 

Dieses Beispiel zeigt die Herausforderung, zukünftige Ereignisse, den medizinischen Fortschritt sowie die Einschätzung der eigenen Anpassungsfähigkeit an einschränkende Lebensbedingungen vorauszusehen und in die eigene Entscheidung mit einzubeziehen. Es gibt Menschen, die hier klare Vorstellungen haben und Menschen, denen eine solche Entscheidung schwerfällt. Deswegen ist eine Patientenverfügung immer ein freiwilliges Instrument. 

Nehmen Sie sich Zeit
Deutlich wird, wie wichtig es ist, dass Sie sich sorgfältig mit den Situationen, in denen Ihre Patientenverfügung gelten soll und auch mit den damit verbundenen Chancen und Risiken auseinandersetzen. Bitte nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, Gedanken dazu zu machen, in welchen Lebens- und Behandlungssituationen Sie medizinische Maßnahmen erhalten möchten, um möglichst lange zu leben und wann Sie dies nicht (mehr) möchten mit dem Wissen, dass Ihr Leben dann wahrscheinlich zu Ende gehen wird. 
Bitte scheuen Sie sich auch nicht, sich dazu mit Vertrauenspersonen auszutauschen, insbesondere mit Ihrer legitimierten Vertretung, und bei Fragen Unterstützung zu holen, insbesondere von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. So tragen Sie dazu bei, dass sich Ihre Patientenverfügung möglichst genau mit Ihren Vorstellungen und Ihrem Willen deckt. 

Das Wichtigste kompakt

Eine Patientenverfügung kommt erst dann zur Anwendung, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Solange Sie noch einwilligungsfähig sind, gilt ihr aktuell geäußerter Wille. Auch dann, wenn dieser Wille dem Inhalt Ihrer Patientenverfügung widerspricht: solange Sie einwilligungsfähig sind, sind Sie alleinige Ansprechpartnerin bzw. alleiniger Ansprechpartner für Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt. Solange Sie Ihren Willen äußern können, kommt weder Ihre Patientenverfügung zum Tragen, noch entscheidet Ihre legitimierte Vertretung an Ihrer Stelle. In Ihrer Patientenverfügung sollten daher nur Lebens- und Behandlungssituationen beschrieben sein, die mit Ihrer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen. 

Diese Lebens- und Behandlungssituationen sollten zudem sehr sorgfältig und so konkret wie möglich  umschrieben werden. Bei der Beschreibung der Lebens- und Behandlungssituationen, in denen Ihre Patientenverfügung gelten soll, sind Sie nicht an die Art oder das Stadium einer Erkrankung gebunden. 

Wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung zum Beispiel die Durchführung von wiederbelebenden Maßnahmen ausschließen, gilt diese Anweisung sobald Sie nicht einwilligungsfähig sind und mindestens eine der Lebens- und Behandlungssituationen eingetreten ist, die Sie in Ihrer Patientenverfügung ausgewählt bzw. beschrieben haben.

Es ist ratsam, dass Sie unter Punkt 2 der Patientenverfügung die Lebens- und Behandlungssituationen möglichst konkret beschreiben, in denen Ihre Entscheidung für oder gegen medizinische Maßnahmen (Punkt 3 der Patientenverfügung) gelten soll. Indem Sie Ihren Willen bezogen auf bestimmte Lebens- und Behandlungssituation äußern, beugen Sie auch fehlerhaften Auslegungen Ihrer Patientenverfügung vor. 


Unabwendbarer, unmittelbarer Sterbeprozess

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Was versteht man unter einem unabwendbaren, unmittelbaren Sterbeprozess?

Was versteht man unter einem unabwendbaren, unmittelbaren Sterbeprozess?

Verlauf eines Sterbeprozesses
Wenn ein Mensch stirbt, stellen im Verlauf des Sterbeprozesses bis zum Eintritt des Todes einzelne Organe die Funktionen ein. Wie dieser Prozess genau verläuft und wie er sich zeitlich gestaltet - plötzlich eintritt oder über einige Stunden bis mehrere Tage erstreckt - ist jedoch ganz individuell und von Mensch zu Mensch verschieden. 

Wann der Sterbeprozess unmittelbar und unabwendbar begonnen hat, lässt sich nicht allein an messbaren Werten festmachen, wie z.B. Laborwerte oder Blutdruck. Meist gibt es aber Anzeichen, die auf den Beginn hindeuten. 

Anzeichen für einen Sterbeprozess
So kann es beispielsweise sein, dass das Hunger- und Durstgefühl nachlässt und Sterbende nicht mehr Essen und Trinken möchten. Auch kann es sein, dass sie bzw. er immer weniger Urin ausscheidet, weil die Nieren ihre Funktion einstellen. In dieser Zeit werden ausschließlich die Organe durchblutet, die zur Erhaltung des Lebens notwendig sind, wie Herz und Lunge. Das Blut befindet sich jetzt im Körperstamm. Dadurch fühlen sich Arme und Beine kühl an, sie wirken blass und können stellenweise bläuliche Verfärbungen aufweisen. 

Bei vielen Menschen nimmt das Interesse an ihrer Außenwelt ab, die Phasen des Schlafens nehmen zu und werden länger, bis hin zu Bewusstseinstrübungen und Koma. Bei vielen Sterbenden verändert sich auch die Atmung. So kann es sein, dass sich diese stark verlangsamt, mit langen Pausen zwischen einzelnen, stoßhaften Atemzügen. Auch kann es vorkommen, dass beim Ausatmen rasselnde Geräusche entstehen. Diese Geräusche entstehen dadurch, dass sich Speichel auf dem Kehldeckel ansammelt, der nicht mehr verarbeitet werden kann. Es handelt sich aber nicht um eine Erstickungssituation, der sterbende Mensch leidet darunter nicht. 


Endstadium eines unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheitsprozesses

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Was versteht man unter dem Endstadium eines unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheitsprozesses?

Was versteht man unter dem Endstadium eines unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheitsprozesses?

Diese Situationsbeschreibung meint das letzte Stadium einer schweren Erkrankung, in der eine Heilung nicht mehr möglich ist. So eine Erkrankung könnte beispielsweise eine schwere Herzschwäche, Chronische obstruktive Bronchitis (COPD), Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) oder Krebserkrankung sein. Die Krankheit wird in absehbarer Zeit unaufhaltsam zum Tod führen. Der genaue Zeitpunkt des Todes ist allerdings nicht bekannt. Es können noch Monate, Wochen oder Tage bis zum Tod vergehen.


Schwere Gehirnschädigung

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Was versteht man unter einer schweren Gehirnschädigung?

Was versteht man unter einer schweren Gehirnschädigung?

Ursachen
Schwere Gehirnschädigungen können unterschiedliche Ursachen haben. Diese können bspw. durch eine direkte Hirnschädigung entstehen und umschließen neben Hirnblutungen auch die Hirnquetschung, den Schlaganfall oder den Verlust von Gehirngewebe. Die indirekte Hirnschädigung entsteht durch einen Sauerstoffmangel, bspw. durch Kreislaufstillstand, Lungenversagen oder septischen Schock. Je nach Ursache, Ort und Ausmaß der Gehirnschädigungen kann dies dazu führen, dass betroffene Personen sich beispielsweise vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr mitteilen oder bewegen können bis hin zu vorübergehendender oder dauerhafter Bewusstlosigkeit. 

Erläuterung zum Formulierungsvorschlag
Die hier aufgeführte Situationsbeschreibung bezieht sich ausschließlich auf schwere Gehirnschädigungen, die zur Folge haben, dass Sie nicht mehr mit anderen Menschen in Kontakt treten und keine Entscheidungen mehr treffen können. Empfindungen bei den betroffenen Personen können nicht ausgeschlossen werden. Diese Situation beschreibt also Zustände von dauerhafter Bewusstlosigkeit, bspw. wachkomatöse Zustände, die sich nach Ansicht zweier Ärztinnen bzw. Ärzte voraussichtlich nicht mehr ändern werden. Trotz dieser schweren Gehirnschädigungen können betroffene Personen noch viele Jahre mit diesen bzw. deren Folgen weiterleben, mit einem unterschiedlichen Bedarf an medizinscher und pflegerischer Hilfe. 

Viele Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen, haben bei dieser Situation der schweren Gehirnschädigung vor allem Fragen zum Wachkoma (Syndrom reaktionsloser Wachheit) und dem Locked-in-Syndrom. Diese beiden Formen der schweren Gehirnschädigung sind hochkomplexe Krankheitsbilder, bedürfen einer langen Phase der Diagnostik, also der Erkennung einer Erkrankung. Sie werden nachfolgend kurz beschrieben, bedürfen bei Fragen aber unbedingt des Hinzuziehens eines auf solche Fragestellungen spezialisierten Ärztin bzw. Arztes. 

Wie unterscheiden sich Wachkoma und Locked-in-Syndrom?

Wie unterscheiden sich Wachkoma und Locked-in-Syndrom?

Wachkoma
Beim Wachkoma liegt eine Störung der Funktionen des Großhirns vor, der Hirnstamm ist meist weitgehend nicht betroffen. Beim Locked-in-Syndrom ist hingegen der Hirnstamm stark geschädigt, das Großhirn jedoch nicht. Dementsprechend zeigen die betroffenen Menschen auch unterschiedliche Krankheitsanzeichen.  

Menschen im Wachkoma wirken wach, weil sie immer wieder die Augen geöffnet haben und der Eindruck von Schlaf- und Wachphasen entsteht. Sie sind jedoch nicht bei Bewusstsein, in hohem Maße pflegebedürftig und häufig auf eine künstliche Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr angewiesen. Lebenswichtige Körperfunktionen, wie beispielsweise Atmung, Darm- und Nierentätigkeit, bleiben hingegen meist erhalten. Empfindungen bei den betroffenen Personen können nicht ausgeschlossen werden. 
Abzugrenzen ist das Wachkoma von schweren Gehirnschädigungen, bei denen Menschen noch einen stark eingeschränkten Bewusstseinszustand haben. Diese Menschen können beispielsweise Augenkontakt herstellen, Gegenständen mit ihren Augen folgen oder nach diesen greifen oder auch mit dem immer gleichen Wort auf Fragen antworten. Dieser Zustand des stark eingeschränkten Bewusstseins kann zum Beispiel auf ein Wachkoma folgen. 

Locked-in-Syndrom
Vom Wachkoma zu unterscheiden ist das Locked-in-Syndrom. Hier sind die betroffenen Menschen bei Bewusstsein, können also denken, sehen, hören und häufig auch noch Berührungen sowie Schmerzen spüren. Sie sind jedoch vollständig gelähmt und zum Erhalt lebenswichtiger Körperfunktionen auf medizinische Maßnahmen angewiesen. Sie können nicht sprechen, auch nicht über Gesten. Beim unvollständigen Locked-in-Syndrom können betroffene Personen aber über Augenbewegungen mit ihrer Umwelt in Kontakt treten und so ggf. ihren Willen mitteilen. In diesem Fall greift eine Patientenverfügung nicht. 

Kurz zusammengefasst: 
Menschen im Wachkoma sind nicht bei Bewusstsein, wirken jedoch wach, was der Erkrankung ihren Namen gegeben hat. Menschen mit Locked-in-Syndrom sind hingegen bei Bewusstsein, wirken aber nicht wach und sind eingeschlossen in ihrem Körper, was dieser Erkrankung ebenfalls ihren Namen gegeben hat (englisch locked-in = deutsch eingeschlossen sein). In Ausnahmefällen kann es bei beiden Krankheitsbildern zu leichten Verbesserungen kommen. 


Weit fortgeschrittener Hirnabbauprozess

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Was versteht man unter einem weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozess?

Was versteht man unter einem weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozess?

Ursachen und Verlauf
Es gibt unterschiedliche Ursachen dafür, dass die Nervenzellen des Gehirns nach und nach abgebaut werden. Zu den häufigsten Ursachen gehört die Demenzerkrankung, von der es verschiedene Formen gibt, z.B. die Alzheimer-Demenz. Auch Erkrankungen wie Parkinson, das Korsakow-Syndrom oder wiederholte Schlaganfälle können zu Hirnabbauprozessen führen. 
Hirnabbauprozesse sind unheilbare, fortschreitende und letztlich zum Tode führende Erkrankungen, in deren Folge die betroffenen Menschen ihr Gedächtnis verlieren und sich ihre intellektuellen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten verändern. Das Fortschreiten des Hirnabbauprozesses kann sich über viele Jahre erstrecken. Die hier beschriebene Situation meint die letzte Phase eines Hirnabbauprozesses. Sie wird dadurch gekennzeichnet, dass die Schädigung des Gehirns so weit fortgeschritten ist, dass die erkrankten Menschen Nahrung und Flüssigkeit nicht mehr mit ausdauernder Hilfestellung durch Dritte zu sich nehmen können. 

Teilhabe am Leben und natürlicher Wille
Grundsätzlich können die Fähigkeiten der Orientierung, des Gedächtnisses, der Körperkontrolle und der sozialen Interaktion in unterschiedlichem Grad verloren gehen. Auch in fortgeschrittenen Stadien kann die Fähigkeit, positive Emotionen zu erleben und nonverbal auszudrücken, gegeben sein. Daher können auch Phasen auftreten, in denen erkrankte Menschen bei Verlust vieler geistiger Fähigkeiten, glücklich und zufrieden wirken und einen natürlichen Willen  dahingehend zeigen, dass sie nicht sterben möchten. Dies kann in Widerspruch zu ihrer Patientenverfügung stehen, wenn dort lebenserhaltende medizinische Maßnahmen für einen fortgeschrittenen Hirnabbauprozess ausgeschlossen wurden, ihr natürlicher Wille in der Krankheitssituation aber Lebensfreude und Lebenswillen erkennen lässt.
 
Angaben dazu, wie das Behandlungsteam, insbesondere Ärztinnen und Ärzte sowie legitimierte Vertreterinnen und Vertreter mit einer solchen Konfliktsituation umgehen sollen, können in Punkt 5 dieser Patientenverfügung gemacht werden. 

Malteser Hilfsangebote
Demenz – eine Diagnose, die vielen Angst macht und Angehörigen Sorgen bereitet. Hilfsangebote der Malteser für Menschen mit Demenz und deren Angehörige finden Sie hier
 


Persönliche Situationsbeschreibung

Für welche Lebens- und Behandlungssituationen können eigene Beschreibungen sinnvoll sein?

Für welche Lebens- und Behandlungssituationen können eigene Beschreibungen sinnvoll sein?

An dieser Stelle können Sie individuell weitere mögliche Lebens- und Behandlungssituationen beschreiben, in denen Sie einwilligungsunfähig sind und Ihre Patientenverfügung greifen soll. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie von Vorerkrankungen wissen. Je nach Erkrankung können Sie durch die Beschreibung spezifischer Krankheitsphasen und Behandlungssituationen Ihre Patientenverfügung passgenauer gestalten. 

Beispiele für solche Erkrankungen können sein, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Multiple Sklerose (MS), chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Krebserkrankungen, Leberzirrhose, Blutvergiftung (Sepsis), und psychische Erkrankungen, wie z.B. Schizophrenie. 

Damit diese Situationsbeschreibungen möglichst konkret und verständlich sind, empfehlen wir Ihnen, diese zusammen mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt zu formulieren. 

3. Festlegung zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter medizinischer Maßnahmen

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Was ist bei der Auswahl von medizinischen Maßnahmen zu beachten?

Was ist bei der Auswahl von medizinischen Maßnahmen zu beachten?

Im vorangegangenen Punkt 2 der Malteser Patientenverfügung konnten Sie benennen, in welchen konkreten Lebens- und Behandlungssituationen, in denen Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, Ihre Patientenverfügung greifen soll. In diesem 3. Punkt der Patientenverfügung können Sie nun festlegen, welche bestimmten medizinischen Maßnahmen  in den von Ihnen ausgewählten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Wie bei der Bestimmung der Situationen, ist es auch bei der Benennung der medizinischen Maßnahmen wichtig, dass Sie sich für diese Entscheidung Zeit nehmen und sich bei offenen Fragen Unterstützung einholen, insbesondere durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.  

Zwischen welchen grundsätzlichen Möglichkeiten kann ich mich entscheiden?

Zwischen welchen grundsätzlichen Möglichkeiten kann ich mich entscheiden?

Aufbau
Zunächst können Sie angeben, welches Ziel Sie grundsätzlich mit den im Nachfolgenden aufgeführten medizinischen Maßnahmen verfolgen: 

  • Wenn Sie in den vorab unter Punkt 2. definierten Situationen grundsätzlich behandelt werden möchten, mit dem Ziel weiterleben zu können, wählen Sie bitte den linken Textbaustein aus. 
  • Wenn Sie in den vorab unter Punkt 2. definierten Situationen grundsätzlich keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen und bereit sind, den natürlichen Verlauf Ihrer Erkrankung bis hin zum Tod zu akzeptieren wählen Sie bitte den rechten Textbaustein aus. In diesem Fall steht Ihnen anstatt einer lebensverlängernden, eine palliative Behandlung  zu, um beispielsweise Schmerzen und Luftnot zu lindern und Ihr Befinden zu verbessern.  

Aussagekraft
Je individueller Ihre Patientenverfügung auf Ihre Situation zugeschnitten und formuliert ist, desto aussagekräftiger und einfacher umsetzbar ist sie. Daher ist es, wie bei der Auswahl der Lebens- und Behandlungssituationen, wichtig, dass Sie hier möglichst konkrete Aussagen treffen und entscheiden, ob Sie in die beschriebenen medizinischen Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen. Zusätzlich zu Ihrer grundsätzlichen Entscheidung ob die Zielsetzung Ihrer Patientenverfügung eine Lebensverlängerung ist oder Sie in Kauf nehmen in Folge Ihrer Erkrankung zu versterben, ist es wichtig, dass Dritte nachvollziehen können, welche konkreten medizinischen Maßnahmen Sie dabei meinen. Im nachfolgenden werden daher verschiedene einzelne medizinische Maßnahmen aufgeführt (Punkte 3.1 bis 3.9 der Patientenverfügung), die in den von Ihnen in Punkt 2. ausgewählten Situationen entweder der Erhaltung bzw. Verlängerung des Lebens oder der Leidenslinderung und Palliation dienen sollen. 

Mit der Auswahl der einzelnen medizinischen Maßnahmen legen Sie gegenüber den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und Ihrer legitimierten Vertretung im Voraus fest, in welche medizinisch indizierten Maßnahmen Sie in den in Punkt 2. beschriebenen Situationen einwilligen und welche Sie ablehnen. Dazu zählen die Schmerz- und Symptombehandlung, die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, die künstliche Beatmung, die Dialyse, die Gabe von Antibiotika, die Gabe von Blutersatzprodukten, das Verabreichen von kreislaufstabilisierenden Medikamenten sowie die Durchführung von wiederbelebenden Maßnahmen bei einem Herzstillstand. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich zum Thema Organspende zu äußern sowie persönliche Ergänzungen zu gewünschten oder abgelehnten medizinischen Maßnahmen hinzuzufügen (Punkt 3.10 der Patientenverfügung). 

Kann ich sowohl Maßnahmen zustimmen als auch Maßnahmen ablehnen?

Kann ich sowohl Maßnahmen zustimmen als auch Maßnahmen ablehnen?

Aufbau
Die Einzelentscheidungen sind immer so aufgebaut, dass Sie zu jeder einzelnen medizinischen Maßnahme (z.B. künstliche Beatmung, Wiederbelebung, Blutersatzprodukte) zwei Ankreuzmöglichkeiten haben 

  • Linke Option: Durch diese Auswahl legen Sie fest, dass die angekreuzte Maßnahme durchgeführt werden soll, um Ihr Leben zu verlängern, wenn Sie aus medizinischer Sicht sinnvoll ist.  
  • Rechte Option: Durch diese Auswahl bestimmen Sie, dass die angekreuzte Maßnahme unterlassen bzw. eingestellt werden soll. Das heißt nicht, dass Sie nun nicht mehr behandelt werden. Die Behandlung ist jetzt aber nicht mehr auf die Erhaltung bzw. Verlängerung des Lebens ausgerichtet, sondern hat ausschließlich die Beschwerdelinderung zum Ziel, die mit einer Erkrankung bzw. dem Sterbeprozess einhergehen können (palliative Behandlung) .  

Abweichende Entscheidungen
Zu jeder einzeln in den Punkten 3.1 bis 3.10 getroffenen Entscheidung sollten Sie nochmals genau prüfen, ob sich diese mit der in Punkt 3 vorangestellten grundsätzlichen Zielsetzung medizinischer Maßnahmen in Ihrer Patientenverfügung deckt oder davon abweicht. 

Sie können auch Einzelentscheidungen treffen, die von Ihrer vorangestellten grundsätzlichen Entscheidung für oder gegen lebenserhaltende Maßnahmen abweichen. Also zum Beispiel grundsätzlich lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen, mit Ausnahme einer künstlichen Beatmung. Auch wenn dies so möglich ist, sollten Sie hierbei bedenken, dass dies auf die Personen, die Ihre Patientenverfügung umsetzen sollen, nicht logisch und ggf. widersprüchlich wirken kann. Ärztinnen und Ärzte sowie legitimierte Vertreterinnen und Vertreter könnten hier über den Vorrang einzelner widersprüchlicher Aussagen und über die Interpretation Ihrer Patientenverfügung in Konflikt geraten. 

Solche Abweichungen und Widersprüche sollten Sie

  • mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt sprechen, um zu prüfen, ob Ihre Behandlungswünsche in dieser Konstellation umgesetzt werden können und ob die Patientenverfügung und die damit verbundene Tragweite auch wirklich Ihren mündlich geäußerten Willen wiedergibt.   
  • Ihre Entscheidung gut begründen, damit Dritte Ihre Beweggründe verstehen, und nachvollziehen können, warum Sie an einem Punkt abweichen. Für diese Begründung können Sie beispielsweise die Freitextmöglichkeit im Bereich Ihrer Wertvorstellungen nutzen.   

3.1 Schmerz- und Symptombehandlung

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Wie können Schmerzen und Symptome behandelt werden?

Wie können Schmerzen und Symptome behandelt werden?

In den in dieser Patientenverfügung benannten Lebens- und Behandlungssituationen kann es vorkommen, dass Menschen unter Schmerzen und anderen belastenden Symptomen leiden, insbesondere Luftnot, Übelkeit und Erbrechen sowie Unruhe. Diese können die Lebensqualität und das Befinden der betroffenen Menschen stark beeinträchtigen. Aus medizinischer Sicht ist dann eine angemessene Schmerz- und Symptombehandlung sinnvoll und geboten. 

Zu einer fachgerechten Schmerz- und Symptombehandlung gehören eine Vielzahl von Maßnahmen. Hierzu zählen eine Vielzahl unterschiedlicher Medikamente, wie Schmerzmedikamente, Antiepileptika, Antidepressiva, aber auch nicht medikamentöse Maßnahmen, wie bspw. pflegerische Maßnahmen, physiotherapeutische Anwendungen, Entspannungs- und Aromatherapie, sowie menschliche Zuwendung.

Was versteht man unter bewusstseinsdämpfenden Mitteln zur Beschwerdelinderung?

Was versteht man unter bewusstseinsdämpfenden Mitteln zur Beschwerdelinderung?

In seltenen Fällen können das Leid und die Schmerzen so überwältigend werden, dass die genannten Maßnahmen zur Schmerz- und Symptombehandlung nicht ausreichen, um die Beschwerden zufriedenstellend zu dämpfen oder ganz zu kontrollieren. Eine Handlungsmöglichkeit ist dann eine palliative Sedierung. Hierbei wird ein starkes Beruhigungsmittel gegeben, welches das Bewusstsein der Patientin bzw. des Patienten dämpft oder wenn notwendig sogar fast ganz ausschaltet. Diese Dämpfung wird für eine begrenzte Zeit vorgenommen, um krisenhafte Zustände zu bewältigen. 

Durch die palliative Sedierung selbst kann als Nebeneffekt der Sterbeprozess beschleunigt werden. Allerdings ist das nicht die Absicht der palliativen Sedierung, sondern eine ungewollte Nebenwirkung. Diese Art der Schmerzlinderung ist in Deutschland rechtlich erlaubt sowie aus ethischer Sicht gerechtfertigt. 


3.2 Künstliche Ernährung und künstliche Flüssigkeitszufuhr

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In welchen Situationen kann eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr sinnvoll sein? 

In welchen Situationen kann eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr sinnvoll sein? 

Ursachen
Die Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit zählt zu den menschlichen Grundbedürfnissen. Mithilfe dieser wird unser Körper mit Flüssigkeit und Nährstoffen versorgt, die zum Überleben notwendig sind. Führt der Mensch seinem Körper keine bzw. nicht mehr ausreichend Nahrung und Flüssigkeit zu, wird sie bzw. er zunehmend schwächer, Organe stellen nach und nach ihre Funktionen ein bis hin zum Tod. Wenn durch Krankheit oder Schwäche keine Nahrung und Flüssigkeit mehr aufgenommen werden kann, kann diese dem Körper künstlich zugeführt werden. 

Es gibt verschiedene Ursachen, aufgrund derer Menschen nicht mehr selbstständig Essen und Trinken können. Für einen begrenzten Zeitraum kann bspw. nach Operationen eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr notwendig sein, bis Patientinnen und Patienten wieder selbständig essen und trinken können. Eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr können aber auch langfristig indiziert sein: zum Beispiel aufgrund von Tumoren in Speiseröhre, Magen oder Darm oder durch neurologische Störungen, bspw. aufgrund von Schlaganfällen oder Infektionen. 

Medizinische Gründe für den Einsatz einer künstlichen Ernährung
Im Endstadium von schweren Erkrankungen kann der Bedarf nach Nahrung und Flüssigkeit sowie das Gefühl von Hunger und Durst abnehmen. Manchen Betroffenen fehlt dann zunehmend mehr die Kraft und der Wille, Nahrung und Flüssigkeit zu sich zu nehmen, zum Beispiel im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz. Häufig entstehen in dieser Phase der Erkrankung Schluckstörungen, die eine Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme erschweren und zum unbeabsichtigten Einatmen von Flüssigkeiten und Speisen in die Lunge führen können. Dies kann wiederum lebensgefährliche Lungenentzündungen (Aspirationspneumonie) zur Folge haben. 

So stehen Behandlungs- und Pflegeteams in verschiedensten Situationen vor der Frage, ob die Patientin bzw. der Patient ausreichend Nahrung und Flüssigkeit auf natürlichem Weg zu sich nimmt oder einen Vorteil davon hat, dass eine künstliche Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr eingeleitet wird. Das ist z.B. der Fall, wenn sie bzw. er essen und trinken möchte, dies aber nicht kann. Regelhaft als medizinisch nicht mehr indiziert gilt die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr jedoch bei Menschen im Sterbeprozess. Dann kann eine künstliche Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung sogar belastend sein. Bspw. kann dies zur Ansammlung von Wasser im Bauch- und Lungenbereich führen, was wiederum Luftnot, Schmerzen und Übelkeit auslösen kann.

Welche Formen der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gibt es?

Welche Formen der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, über die bei Bedarf auch beschwerdelindernde Medikamente verabreicht werden können:

Infusionen
Hier wird über einen Venenzugang Nahrung und Flüssigkeit über das Blut hinzugeführt und der Verdauungstrakt umgangen. Diese Form der Flüssigkeits- und Nährstoffzufuhr ist in der Regel nur für eine kürzere Zeit vorgesehen. 
Eine besondere Form nimmt die subkutane Infusion von Flüssigkeit ein; die Verabreichung von Nahrung ist auf diesem Wege nicht möglich. Dabei wird mittels einer Kanüle, die über einen Schlauch mit einer Infusion verbunden ist, Flüssigkeit in das Unterhautfettgewebe abgegeben. Die eingebrachte Flüssigkeit gelangt zu den umliegenden Blutgefäßen und so in den Blutkreislauf. 

Mund- oder Nasensonde
Hier wird ein Schlauch über den Mund oder die Nase in die Speiseröhre eingeführt, bis dessen Ende im Magen liegt. Über diese Sonde werden Nahrung und Flüssigkeit in den Magen geleitet.
Sollte der Zeitraum, in dem eine Mund- oder Nasensonde benötigt wird, größer werden, oder die Grunderkrankung gegen das Legen bzw. Beibehalten solcher Sonden sprechen, können Sonden auch im Rahmen eines ärztlichen Eingriffs direkt durch die Haut in den Magen oder Dünndarm gelegt werden (perkutane Ernährungssonden). 

Welche Möglichkeiten der Leidens- und Beschwerdelinderung gibt es beim Verzicht auf künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr?

Welche Möglichkeiten der Leidens- und Beschwerdelinderung gibt es beim Verzicht auf künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr?

Entscheiden sich Menschen in Ihrer Patientenverfügung gegen die verschiedenen Formen der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr in den benannten Situationen, werden auftretende Beschwerden gelindert, wie bspw. die Behandlung von Mundtrockenheit durch eine fachgerechte palliative Mundpflege.


3.3 Künstliche Beatmung

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In welchen Situationen kann eine Dialyse sinnvoll sein?

In welchen Situationen kann eine Dialyse sinnvoll sein?

Durch unseren Körper fließt Blut, das an verschiedenen Stellen und über unterschiedliche Wege Stoffe aufnimmt: z.B. Sauerstoff über die eingeatmete Luft oder Nährstoffe über die Nahrung. Diese Stoffe transportiert das Blut zu den Stellen im Körper, wo sie benötigt werden. Umgekehrt transportiert das Blut auch Abfallstoffe aus dem Körper hinaus, indem diese über Organe ausgeschieden werden.  

Einen solchen Reinigungsprozess übernehmen unter anderem die Nieren. Diese filtern Abfallstoffe aus dem Blut und produzieren Urin, mit dem die unerwünschten Stoffe ausgeschieden werden. Können die Nieren diesen Reinigungsprozess nicht mehr übernehmen, sammeln sich Abfallstoffe im Körper an, schädigen ihn und führen letztendlich zum Tod. Um dies zu verhindern, ist eine künstliche Blutwäsche notwendig, die als Dialyse bezeichnet wird. 

Wie funktioniert die Dialyse

Wie funktioniert die Dialyse

Dialyse ist der Überbegriff für verschiedene Verfahren, mit denen das Blut eines Menschen von Abfallstoffen gereinigt wird, wenn die Nieren dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Reinigungsverfahren finden nicht wie bei gesunden Menschen in den Nieren statt, sondern außerhalb des Körpers mithilfe einer Maschine. Das Blut wird dann über einen speziellen Zugang (Shunt oder Katheter) zum Blutgefäßsystem aus dem Körper heraus in eine Maschine geleitet. In dieser Maschine wird das Blut gereinigt und auf dem gleichen Weg in den Körper zurückgeführt. 

Ein akutes Nierenversagen erfordert eine intensivmedizinische Behandlung, die eine Dialyse einschließt. Bitte denken Sie daran, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung eine Krankenhausbehandlung ausschließen möchten. Neben solch zeitlich begrenzten Behandlungen, bedürfen Patientinnen und Patienten mit chronischem Nierenversagen einer dauerhaften Dialyse, ggf. als Folge eines akuten Nierenversagens. Diese erfolgt mehrmals pro Woche für mehrere Stunden in Krankenhäusern bzw. speziellen Dialysezentren. 


3.4 Dialyse

In welchen Situationen kann eine künstliche Beatmung sinnvoll sein?

In welchen Situationen kann eine künstliche Beatmung sinnvoll sein?

Menschen benötigen zum Überleben Sauerstoff. Wenn wir über den Mund oder die Nase einatmen, gelangt mit unserer eingeatmeten Luft unter anderem auch Sauerstoff über die Luftröhre in unsere Lungen und in unser Blutsystem, das alle Organe, die Muskeln, die Haut etc. versorgt. Danach wird die verbrauchte Luft wieder ausgeatmet.  Schon nach sehr kurzer Zeit der Unterversorgung mit Sauerstoff nehmen wichtige Organe großen Schaden. Allen voran das Gehirn. Bereits nach wenigen Minuten führt der Sauerstoffmangel zum Tod.

Eine künstliche Beatmung unterstützt oder ersetzt die eigene spontane Atmung, d.h. die Ein- und Ausatmung. In Situationen, in denen Menschen selbständig zu wenig oder gar keine Luft mehr ein- und ausatmen können, soll die künstliche Beatmung sicherstellen, dass der Körper mit ausreichend Luft versorgt wird, um eine Schädigung lebenswichtiger Organe zu vermeiden und das Leben zu erhalten.

Welche Formen der künstlichen Beatmung gibt es?

Welche Formen der künstlichen Beatmung gibt es?

Es gibt zwei Arten der künstlichen Beatmung: Die erste nennt man eine nicht invasive Beatmung über eine Maske auf Mund und Nase. Die zweite Art der künstlichen Beatmung ist die invasive Beatmung. Invasiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch die Behandlung in den Körper mittels eines Beatmungsschlauchs eingedrungen wird.

Nicht invasive künstliche Beatmung
Bei der nicht invasiven Beatmung wird eine Maske auf Mund und Nase gesetzt, die mit Gummibändern am Kopf befestigt wird. Danach wird durch die befestigte Maske über eine Beatmungsmaschine mit Überdruck Luft in die Lunge geleitet. Dieser Überdruck soll beim Ein- und Ausatmen Erleichterung verschaffen. Diese Beatmungsart kann nicht bei allen Erkrankungen angewendet werden. Bei sehr schweren Störungen der Atmung wird die invasive Beatmung angewendet. 

Invasive Beatmung
Bei der invasiven Beatmung wird ein Schlauch (Tubus) in die Luftröhre gelegt – daher auch die Bezeichnung invasiv – Eindringen in den Körper. Dieser Schlauch wird mit einer Beatmungsmaschine verbunden, die dann die Atmung ersetzt. Für diese Behandlung wird die Patientin bzw. der Patient in ein künstliches Koma versetzt. Patientinnen und Patienten die invasiv beatmet werden, können nicht essen und trinken. Daher sind bei einer längeren invasiven Beatmung eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr notwendig. Bitte bedenken Sie das beim Ausstellen Ihrer Patientenverfügung.

Aufenthaltsort
Wenn Menschen im Krankenhaus künstlich beatmet werden müssen, passiert dies in der Regel auf der Intensivstation. Bitte denken Sie an diesen Zusammenhang, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung möglicherweise eine Behandlung in einem Krankenhaus oder auf einer Intensivstation ausschließen wollen. 

Nach Entlassung aus dem Krankenhaus kann eine künstliche Beatmung in spezialisierten Pflegeeinrichtungen oder mit Unterstützung von spezialisierten Pflegeteams in der häuslichen Umgebung fortgesetzt werden. Je nach Schwere der Erkrankung kann die Dauer der künstlichen Beatmung von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Jahren notwendig sein. 


3.5 Antibiotika

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In welchen Situationen kann die Gabe von Antibiotika sinnvoll sein?

In welchen Situationen kann die Gabe von Antibiotika sinnvoll sein?

Bei Antibiotika handelt es sich um Medikamente, die Infektionen bekämpfen. Wenn Erreger geeignete Bedingungen vorfinden, befallen diese z.B.  die Lunge, die Mandeln, die Haut, den Harnwegstrakt oder den Gehörgang. Infektionen können unterschiedliche Symptome hervorrufen, wie bspw. allgemeines Unwohlsein, Schmerzen, Husten, Schwellungen und Fieber. Der Schweregrad der Infektion ist von vielen Faktoren abhängig. So spielt zum Beispiel der allgemeine körperliche Zustand eine große Rolle. Bei einem bereits deutlich beeinträchtigten Immunsystem, z.B. in Folge einer schweren Erkrankung, können Infektionen unter Umständen zu einer schweren oder gar lebensbedrohlichen Situation führen.

Antibiotika wirken, indem sie die Vermehrung von Erregern verhindern oder sie gänzlich abtöten. Antibiotika können jedoch auch Nebenwirkungen auslösen, die von Magen-Darm-Beschwerden, Durchfall, Pilzinfektionen bis zu allergischen Reaktionen reichen können. 

Wann wirken Antibiotika beschwerdelindernd?

Wann wirken Antibiotika beschwerdelindernd?

Liegt in den in der Patientenverfügung beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen eine Infektion vor, kann die Gabe von Antibiotika zur Lebensverlängerung sinnvoll sein. Soll aber eine Infektion und dadurch ggf. auch der Sterbeprozess nicht aufgehalten werden, kann in der Patientenverfügung auf Antibiotika verzichtet werden, es sei denn, diese werden zur Schmerz- und Leidenslinderung eingesetzt. 


3.6 Blutersatzprodukte

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In welchen Situationen kann die Gabe von Blutersatzprodukten sinnvoll sein?

In welchen Situationen kann die Gabe von Blutersatzprodukten sinnvoll sein?

Die Aufgabe des Blutes ist es, über den Körperkreislauf kontinuierlich den gesamten Organismus mit Sauerstoff und Nährstoffen zu versorgen. Sauerstoff und Nährstoffe benötigen wir, um alle Organfunktionen aufrecht zu erhalten. Fällt diese Versorgung aus oder wird deutliche reduziert, werden wichtige Köperfunktionen stark behindert oder fallen komplett aus. 

Kleinere Blutverluste kann der Körper selbst ausgleichen. Größere Blutverluste, z.B. nach Unfall, Operation oder bei länger andauerndem Blutverlust, bspw. verursacht durch manche Tumorerkrankungen oder bei Blutgerinnungsstörungen, sind hingegen lebensbedrohlich.  In Situationen größerer Blutverluste kann zur Lebensrettung oder Lebensverlängerung das fehlende Blut, beziehungsweise die in ihm fehlenden Stoffe, auf unterschiedliche Arten ersetzt und per Infusion mittels einer Kanüle übertragen werden (Transfusion). Selten kann es zu Unverträglichkeiten und Komplikationen in Folge einer solchen Transfusion kommen, wie etwa Fieber, Schüttelfrost, Übelkeit, Blutdruckabfall, Infektionen oder Organschäden.

Wann wirken Blutersatzprodukte beschwerdelindernd?

Wann wirken Blutersatzprodukte beschwerdelindernd?

Die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen am Lebensende kann in manchen Fällen im Sinne der Leidenslinderung und Verbesserung der Lebensqualität sinnvoll sein, sollte aber gegen eine Verlängerung des Sterbeprozesses abgewogen werden. In diesem Punkt (3.6) der Patientenverfügung können Sie angeben, ob Sie in den unter Punkt 2 benannten Situationen Blut oder Blutbestandteile erhalten möchten. Entweder zur Verlängerung des Lebens oder ausschließlich dann, wenn mit deren Hilfe Beschwerden gelindert werden können.


3.7 Kreislaufstabilisierende Medikamente

In welchen Situationen kann die Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten sinnvoll sein?

In welchen Situationen kann die Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten sinnvoll sein?

Unser Körper verfügt über ein komplexes System aus Herz und Blutgefäßen (Herz-Kreislauf-System), das dafür sorgt, dass Blut durch den Körper gepumpt und somit alle Organe mit den benötigten Stoffen versorgt und Abfallstoffe entsorgt werden. So regelt das Herz-Kreislauf-System bspw. auch, dass in Belastungssituationen der Blutdruck und der Puls gesteigert werden, damit die Organe mit mehr Blut bzw. den vermehrt benötigten Stoffen versorgt werden können.  

Wenn das Herz-Kreislaufsystem einer Patientin bzw. eines Patienten nicht mehr stabil ist bzw. instabil zu werden droht, können die Organe nicht mehr optimal arbeiten bis hin zum Versagen der Organe und dem Herz-Kreislaufstillstand. Die Ursachen für einen instabilen Kreislauf sind vielfältig und können bspw. durch einen Herzinfarkt, akute Herzrhythmusstörungen, eine Lungenembolie oder auch eine schwerste Infektion hervorgerufen werden. Um die Blutversorgung der einzelnen Organe zu sichern, produziert der Körper in solchen Situationen kurzzeitig kreislaufstabilisierende Stoffe, wie bspw. Adrenalin, Noradrenalin und Dopamin. Diese Stoffe sorgen bspw. dafür, dass die Leistung des Herzens und der Lunge kurzzeitig gesteigert werden und der Körper so mit mehr Sauerstoff versorgt wird. Reicht die kurzfristige körpereigene Produktion von solchen Stoffen zur Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems nicht mehr aus, kann die Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten über wenige Stunden bis hin zu mehreren Wochen sinnvoll sein. Zu den kreislaufstabilisierenden Medikamenten gehören in erster Linie Katecholamine. Diese beinhalten zur Unterstützung des Herz-Kreislauf-Systems insbesondere die Stoffe Adrenalin, Noradrenalin und Dobutamin in Medikamentenform. 

Welche Bedeutung haben kreislaufstabilisierende Medikamente in der Notfall- und Intensivmedizin?

Welche Bedeutung haben kreislaufstabilisierende Medikamente in der Notfall- und Intensivmedizin?

Kreislaufstabilisierende Medikamente sind schnell wirksam und werden vor allem in der Notfall- und Intensivmedizin eingesetzt. Beispielsweise wenn der Blutdruck einer Patientin bzw. eines Patienten viel zu schwach ist für das Überleben oder eine Patientin bzw. ein Patient nach einem Herz-Kreislaufstillstand wiederbelebt werden muss. Meist werden kreislaufstabilisierende Medikamente in dieser Situation über einen Zugang in eine Vene dem Blutsystem zugeführt. 

Die meisten Patientinnen und Patienten auf einer Intensivstation sind auf eine Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten angewiesen. Eine dauerhafte Verabreichung von kreislaufstabilisierenden Medikamenten erfolgt mithilfe spezieller Spritzenpumpen, über die eine präzise Menge der hochwirksamen Medikamente dem Blutsystem zugeführt wird. Dies kann bspw. erforderlich sein bei schwersten Infektionen und schwerer Herzschwäche (Herzinsuffizienz). 

Auch Patientinnen und Patienten, die wiederbelebt wurden, sind häufig im Anschluss auf die Gabe von Katecholaminen angewiesen. Bitte bedenken Sie diesen Zusammenhang, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung wiederbelebenden, aber auch anderen intensivmedizinischen Maßnahmen zugestimmt haben.  


3.8 Wiederbelebende Maßnahmen

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Wann kommen wiederbelebende Maßnahmen zum Einsatz?

Wann kommen wiederbelebende Maßnahmen zum Einsatz?

Wiederbelebende Maßnahmen (Reanimation) kommen zum Einsatz, um einen beginnenden bzw. eingetretenen Kreislaufstillstand zu beenden und so das Leben der Betroffenen zu retten. Eine solche Notfallsituation kann zum Beispiel verursacht werden durch Herzrhythmusstörungen oder infolge eines Herzinfarkts. Anzeichen dafür, dass ein Kreislaufstillstand eingetreten ist, sind unter anderem Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Schnappatmung oder auch ein fehlender Herzschlag. 

Werden in einer solchen Notfallsituation keine wiederbelebenden Maßnahmen durchgeführt bzw. erst zu spät mit diesen begonnen, wird nicht mehr ausreichend Blut durch den Körper gepumpt und dieser nicht mehr genügend mit Sauerstoff versorgt. Lebenswichtige Organe, insbesondere das Gehirn, erleiden durch diese Sauerstoffunterversorgung (dauerhafte) Schäden. Jede Minute ohne Sauerstoff birgt ein höheres Risiko für dauerhafte Hirnschädigungen. 

Kommt es bei einem Menschen zu einem Kreislaufstillstand, gibt es je nach Ort und anwesenden Personen verschiedene Maßnahmen zur Wiederbelebung.

Zwischen welchen wiederbelebenden Maßnahmen unterscheidet man?

Zwischen welchen wiederbelebenden Maßnahmen unterscheidet man?

Basismaßnahmen
Eine wiederbelebende Basismaßnahme ist die Herzdruckmassage und ggf. auch die Atemspende. Durch die Herzdruckmassage (rhythmisches, festes drücken der Hände auf den Brustkorb) sorgt die Helferin bzw. der Helfer dafür, dass das im Körper vorhandene sauerstoffgesättigte Blut weiter zu den Organen transportiert wird. Durch die Atemspende (Mund-zu-Nase oder Mund-zu-Mund) gelangt neuer Sauerstoff in den Körper der Patientin bzw. des Patienten. 

Steht in der Notsituation ein automatisierter externer Defibrillator zur Verfügung, kann mit dessen Hilfe durch elektrische Impulse eine Herzrhythmusstörung bei einer Patientin bzw. einem Patienten beendet werden, um wieder einen normalen Herzrhythmus herzustellen. Mit diesen Maßnahmen tragen Helferinnen und Helfer dazu bei, dass bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes das Herz und Gehirn mit Blut versorgt werden. 

Erweiterte Wiederbelebungsmaßnahmen
Erweiterte Wiederbelebungsmaßnahmen werden von medizinischem Personal durchgeführt, wie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern sowie Notärztinnen und Notärzten. 

Über die Basismaßnahmen (Herz-Druck-Massage und Beatmung) hinaus, können hier auch weitere Maßnahmen zur Wiederbelebung eingesetzt werden:

  • Defibrillation, um bei einer Herzrhythmusstörung den Herzrhythmus mit einer Stromtherapie wieder zu ordnen.
  • Venöse Gabe von Flüssigkeiten und Medikamenten: dazu gehören insbesondere kreislaufstabilisierende Medikamente wie bspw. Adrenalin sowie Mittel gegen Herzrhythmusstörungen, um das Herz wieder in einen normalen Schlagrhythmus zu bringen. 
  • Einführen eines Schlauchs durch den Mund oder die Nase (Tubus) in die Luftröhre, um die Atemwege zu sichern und eine Beatmung mit einem Beatmungsbeutel über den Tubus zu ermöglichen. So kann dem Körper Sauerstoff zugeführt werden.
Kann ich eine Wiederbelebung mit einer Patientenverfügung sicher ausschließen?

Kann ich eine Wiederbelebung mit einer Patientenverfügung sicher ausschließen?

Damit das Leben der Patientin bzw. des Patienten gerettet und Folgeschäden, insbesondere unumkehrbare Gehirnschäden, vermieden werden, müssen wiederbelebende Maßnahmen unverzüglich bzw. so schnell wie möglich begonnen werden. 

Die Dringlichkeit in diesen Notsituationen ist auch der Grund dafür, dass es trotz einer Patientenverfügung, die wiederbelebende Maßnahmen ausschließt, zu einer Wiederbelebung kommen kann: dies kann der Fall sein, wenn die Patientenverfügung nicht vorliegt oder der Patientenwille zunächst auf Basis der Patientenverfügung ausgelegt werden muss. Die Suche nach einer Patientenverfügung bzw. deren Auslegung können in der Notfallsituation wertvolle Zeit in Anspruch nehmen, in der die Patientin bzw. der Patient hätte gerettet werden können. In einer Notsituation wird also in der Regel zunächst geholfen, wenn aus medizinischer Sicht noch sinnvoll, und dann bzw. parallel nach dem Willen der Patientin bzw. des Patienten recherchiert. 

Liegt eine eindeutige – also nicht auslegungsbedürftige - Patientenverfügung vor oder wurde der Wille der Patientin bzw. des Patienten im Vorfeld im Dialog zwischen Ärztin bzw. Arzt und legitimierter Vertretung ermittelt, ist der Patientenwille für das gesamte in der Notfallsituation beteiligte Personal bindend. Wiederbelebende Maßnahmen, die dem Patientenwillen zuwiderlaufen, dürfen dann nicht mehr durchgeführt bzw. müssen umgehend eingestellt werden.

Was sollten Personen mit implantiertem Defibrillator beachten? 

Was sollten Personen mit implantiertem Defibrillator beachten? 

Wenn Ihnen ein Defibrillator (ICD) implantiert wurde und Sie Ihre Patientenverfügung um den Umgang mit diesem in den in Ihrer Patientenverfügung aufgeführten Situationen erweitern möchten, können Sie dafür bspw. das Freitextfeld unter Punkt 3.10 nutzen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer solch ergänzenden Formulierung von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Kardiologin oder Ihrem Kardiologen beraten zu lassen. 


3.9 Organspende

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Worum geht es bei einer Organspende?

Worum geht es bei einer Organspende?

Voraussetzungen für eine postmortale Organspende  sind die Zustimmung zur Organspende zu Lebzeiten und die Feststellung des Hirntods.
 
Organspende nach dem Tod
Bei einer postmortalen Organspende sind Menschen dazu bereit, nach Feststellung des Hirntods ihre Organe zu spenden (Spenderinnen und Spender), für Menschen, die ein Spenderorgan benötigen (Empfängerinnen und Empfänger). Zum Schutz der Organe muss mit intensivmedizinischen Maßnahmen die Herz-Kreislauffunktion der Spenderin bzw. des Spenders für eine begrenzte Zeit bis zur Organentnahme künstlich aufrechterhalten werden. Ist der Herz-Kreislauf-Stillstand eingetreten, ist eine postmortale Organspende nicht mehr möglich. Die postmortale Organspende ist abzugrenzen von der postmortalen Gewebespende. Diese hat jedoch für mögliche lebenserhaltende Maßnahmen keine Auswirkungen und wird deswegen in der Malteser Patientenverfügung nicht aufgeführt.

Hirntod
Der Hirntod eines Menschen ist eingetreten, wenn die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms endgültig erloschen ist. Ohne intensivmedizinische Maßnahmen würde auf den Hirntod zeitnah auch der Herz-Kreislauf-Stillstand bei der Verstorbenen bzw. dem Verstorbenen folgen.

Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende, Organspendeausweis sowie Hirntod finden Sie auf den Homepages der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)   
und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
 
https://www.organspende-info.de/ 

Wie können Patientenverfügung und Organspende zusammenhängen? 

Wie können Patientenverfügung und Organspende zusammenhängen? 

Sie möchten keine Organe nach Ihrem Tod spenden
Sollten Sie nach Ihrem Tod eine Organentnahme zu Transplantationszwecken ablehnen, können Sie dies an dieser Stelle der Patientenverfügung festhalten. Bitte kreuzen Sie dazu das entsprechende Feld an. 

Zustimmung zur Organspende und möglicher Widerspruch zur Patientenverfügung
Wenn Sie gestatten, dass nach Feststellung des Hirntods Ihrem Körper Organe zur Transplantation entnommen werden dürfen und dies z.B. in einen Organspendeausweis  festgehalten haben, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an. 

Bei Zustimmung zur Organentnahme sollten Sie darauf achten, mögliche Widersprüche in Ihrer Patientenverfügung auszuschließen. Diese können dann entstehen, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung intensivmedizinische Maßnahmen ausschließen, gleichzeitig aber z.B. in Ihrem Organspendeausweis einer Organspende zustimmen: Die Feststellung des unumkehrbaren Hirntods, als zwingende Voraussetzung für eine Organentnahme, erfordert intensivmedizinische Maßnahmen. Nach Feststellung des unumkehrbaren Hirntods bedarf auch die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Organe bis zur Entnahme organschützende Maßnahmen auf Intensivstation. 
Wenn sich aus der Patientenverfügung und der festgehaltenen Bereitschaft zur Organspende Widersprüche ergeben, wissen Ihre Ärztinnen und Ärzte und Ihre legitimierte Vertretung nicht wie sie handeln und Ihren Willen in einer solchen Situation umsetzen sollen. Um diesen Widerspruch zu vermeiden, können Sie an dieser Stelle der Patientenverfügung festlegen, was Sie für den Fall eines sich abzeichnenden Hirntods und der Möglichkeit einer Organspende wünschen. Bitte wählen Sie aus, 

  • ob Sie für den Fall der Organspende zeitlich begrenzt intensivmedizinische Maßnahmen zulassen, die Sie in Ihrer Patientenverfügung ausgeschlossen haben, 
  • oder ob der Ausschluss von intensivmedizinischen Maßnahmen in Ihrer Patientenverfügung vorgeht und eine Organspende somit nicht möglich ist.

4. Aufenthalt und Begleitung

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Sind meine Angaben zu Aufenthalt und Begleitung bindend?

Sind meine Angaben zu Aufenthalt und Begleitung bindend?

Welche Umgebung in den beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen und welche persönliche oder religiöse Begleitung in diesen Situationen Sicherheit und Unterstützung geben, kann sehr unterschiedlich empfunden werden. Daher ist es ratsam, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung festhalten, welchen Aufenthaltsort Sie sich in den ausgewählten Situationen wünschen, wie Ihre Umgebung gestaltet werden und wer Sie begleiten soll. 

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um die Angabe von Wünschen handelt, die je nach Situation und Angebot vor Ort, nicht erfüllt werden können. Es könnte beispielsweise sein, dass es bei Ihnen in der Umgebung kein ambulantes Palliativteam gibt oder zu diesem Zeitpunkt kein Platz im Hospiz frei ist. Sie können auch eine persönliche Rangfolge der verschiedenen Aufenthaltsorte angeben und im Freitextfeld beschreiben, wo Sie sich in diesen Situationen möglichst gar nicht aufhalten möchten. 

Welche Aufenthaltsorte können in der Malteser Patientenverfügung ausgewählt werden?

Welche Aufenthaltsorte können in der Malteser Patientenverfügung ausgewählt werden?

Verbleib in der vertrauten Umgebung 
Hier ist der Ort gemeint, an dem Menschen zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung wohnen. Viele Menschen wünschen sich, auch in Zeiten zunehmender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld bleiben und ihr bisheriges Leben aufrechterhalten zu können. Ambulante Dienste können dabei für pflege- und hilfebedürftige Menschen sowie deren Zugehörige eine wichtige Unterstützung und Entlastung sein. 

Verlegung in ein Hospiz
Wenn Menschen mit einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung ambulant nicht (mehr) ausreichend versorgt werden können oder sich die besonderen Unterstützungsmöglichkeiten eines Hospizes wünschen und eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich oder gewollt ist, können Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme in ein stationäres Hospiz veranlassen. Dort können schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase leben und werden dabei palliativmedizinisch und –pflegerisch umsorgt und begleitet. Leider sind Hospizplätze zurzeit noch nicht ausreichend vorhanden. 

Verlegung in eine Pflegeeinrichtung
Können hilfe- und pflegebedürftige Menschen nicht mehr Zuhause leben, weil bspw. die Unterstützung durch Zugehörige und ambulante Dienste nicht mehr ausreichend ist, besteht die Möglichkeit in eine Pflegeeinrichtung zu ziehen. Diese stationären Einrichtungen sind Lebens- und Wohnorte, in denen hilfe- und pflegebedürftige Menschen kurz- oder langfristig professionell betreut, versorgt und gepflegt werden. 

Verlegung in ein Krankenhaus 
Krankenhäuser sind akut therapeutische Einrichtungen, in denen Sie jederzeit für die in Ihrer Patientenverfügung beschriebenen Behandlungssituationen ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen erhalten. Die Verlegung in ein Krankenhaus kann akut erfolgen, z.B. nach einem Unfall, oder veranlasst werden, wenn eine ambulante, häusliche Versorgung nicht mehr gewährleistet ist.  

Was sind palliative Versorgungsstrukturen?

Was sind palliative Versorgungsstrukturen?

Für schwerstkranke und sterbende Menschen gibt es ambulante und stationäre palliative Versorgungsstrukturen, um belastende Symptome zu behandeln und die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern. 

Ambulant
Zu diesen Versorgungsstrukturen gehören beispielsweise ambulante Palliativpflegedienste und die Spezialisierte ambulante palliative Versorgung (SAPV). Diese umfassen palliativärztliche und/oder -palliativpflegerische Leistungen in der häuslichen Umgebung (z.B. eigene Wohnung oder eigener Wohnbereich in einer Pflegeeinrichtung). 

Stationär
Zu den palliativen Versorgungsstrukturen in Krankenhäusern gehören zum einen sogenannte Palliativstationen – Fachabteilungen, die auf die Behandlung von schwerst erkrankten Patientinnen und Patienten spezialisiert sind. Zum anderen gibt es auch Palliativteams, die eine palliative Versorgung in allen Abteilungen des Krankenhauses sicherstellen. 

Bei weiterführenden Fragen

Bei weiterführenden Fragen

Malteser Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerbegleitung
Wenn Sie Fragen haben, zum Beispiel zum Leben und Sterben in einem Hospiz, zur Begleitung von schwer erkrankten Menschen durch ein Palliativteam oder einen ambulanten Hospizdienst in der häuslichen Umgebung oder nach entsprechenden Angeboten bei Ihnen vor Ort suchen finden Sie hier weitere Informationen
https://www.malteser.de/hospizarbeit-palliativversorgung-trauerbegleitung.html
 
Malteser Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen und Malteser Ambulante Pflege
Wenn Sie Fragen haben, zu Pflege- und Betreuungsleistungen für alte und pflegebedürftige Menschen im ambulanten und stationären Bereich oder nach entsprechenden Angeboten bei Ihnen vor Ort suchen gibt es hier mehr Informationen 
https://www.malteser-wohnen-pflegen.de 
https://www.malteser.de/ambulante-pflege.html

5. Verbindlichkeit, Anhörungsverfahren und Widerruf

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Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?

Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?

In diesem 5. Punkt der Malteser Patientenverfügung geben Sie an, dass Ihnen die Tragweite und die Widerrufsmöglichkeit Ihrer Patientenverfügung bewusst sind. Zusätzlich können Sie Angaben dazu machen, wie Ihre Patientenverfügung ausgelegt und umgesetzt werden soll. Mit dem folgenden ersten Textbaustein weisen Sie Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie legitimierte Vertretung darauf hin, dass es sich bei der Unterlassung von medizinischen Maßnahmen nicht um eine gesetzlich verbotene aktive Sterbehilfe  handelt und der in einer Patientenverfügung vorausverfügte Wille verbindlich umzusetzen ist. 

Verbindlichkeit
Liegt eine Patientenverfügung vor und trifft eindeutig auf die eingetretene Situation zu, ist diese so umzusetzen. In der Praxis müssen Patientenverfügungen aber in den meisten Fällen ausgelegt und interpretiert werden. Dies geschieht im Dialog der legitimierten Vertretung der Patientin bzw. des Patienten, die Sorge für die Umsetzung der Patientenverfügung trägt, mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt unter Berücksichtigung Ihrer unter Punkt 1. geschilderten Wünsche und Werte.

Sterbehilfe
Der Wunsch nach Unterlassung oder Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen ist keine aktive Sterbehilfe bzw. Tötung auf Verlangen. Auch dann nicht, wenn ein Unterlassen oder eine Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen für Situationen gewünscht ist, in denen die Patienten bzw. Der Patient nicht sterbend sind. Der Patientenwillen ist daher von Ärztinnen und Ärzten sowie legitimierten Vertreterinnen und Vertretern umzusetzen.  

Aktive Sterbehilfe: Gezielte Tötung einer unheilbar kranken Person auf Grund ihres ernstlichen Willens durch eine aktive Handlung, wie der Verabreichung eines den Tod herbeiführenden Präparates. Die sterbewillige Person hat ihren Wunsch zu sterben ausdrücklich geäußert und eine andere Person zur Ausführung der Tötung aufgefordert. Die Tötung auf Verlangen ist in Deutschland gesetzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt (§§ 212 bzw. 216 StBG).

Was passiert, wenn eine Patientenverfügung nicht eindeutig auf die eingetretene Situation zutrifft?

Was passiert, wenn eine Patientenverfügung nicht eindeutig auf die eingetretene Situation zutrifft?

Es kann durchaus vorkommen, dass im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit die eingetretene Lebens- und Behandlungssituation nicht genau so in Ihrer Patientenverfügung beschrieben ist. Dann ist es Aufgabe Ihrer legitimierten Vertretung im Dialog mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Ihre Behandlungswünsche und/oder Ihren mutmaßlichen Willen auf Basis Ihrer Patientenverfügung zu ermitteln. 
Wenn Sie wünschen, dass Ihre legitimierte Vertretung in die Ermittlung der Behandlungswünsche bzw. des mutmaßlichen Willens weitere Personen Ihres Vertrauens einbezieht oder ausdrücklich nicht einbeziehen soll, können Sie in diesem Abschnitt des 5. Punkts der Patientenverfügung die betreffenden Personen benennen.


Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten

Was passiert, wenn es bei der Umsetzung einer Patientenverfügung zu Meinungsverschiedenheiten kommt?

Was passiert, wenn es bei der Umsetzung einer Patientenverfügung zu Meinungsverschiedenheiten kommt?

In diesem Abschnitt des 5. Punkts der Malteser Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre legitimierte Vertretung über gesetzliche Vorgaben zu informieren und Anweisungen zu geben für den Fall, dass legitimierte Vertretung und behandelnde Ärztinnen und Ärzte eine Patientenverfügung unterschiedlich auslegen. Wenn also bspw. die legitimierte Vertretung der Meinung ist, dass in der eingetretenen Behandlungssituation laut Patientenverfügung keine künstliche Beatmung von der Patientin bzw. dem Patienten gewollt ist, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Patientenverfügung aber so verstehen, dass die Patientin bzw. der Patient die Beatmung wünscht. 

Betreuungsgericht: Können sich legitimierte Vertretung und behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Austausch nicht auf ein gemeinsames Verständnis des in der Patientenverfügung niedergelegten Patientenwillens einigen, ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1904 BGB) , dass das Betreuungsgericht eine Einwilligung, Nichteinwilligung oder einen Widerruf von medizinischen Maßnahmen genehmigen muss. 

Handlungsanweisungen an legitimierte Vertretung: Hier können Sie Handlungsanweisungen an Ihre legitimierte Vertretung geben für den Fall, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte nicht dazu bereit sind, den in Ihrer Patientenverfügung geäußerten Willen umzusetzen. In diesem Fall soll Ihre legitimierte Vertretung für eine anderweitige Versorgung sorgen, damit Ihr Patientenwille umgesetzt wird. Dies könnte bspw. dadurch sichergestellt werden, dass die legitimierte Vertretung die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt wechselt oder sich für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus einsetzt. 

Unberührt davon bleiben die Voraussetzungen für die Durchführung von medizinischen Maßnahmen: Diese sind die ärztliche Indikation für eine medizinische Maßnahme sowie die Einwilligung in diese durch die Patientin oder den Patienten und im Fall der Einwilligungsunfähigkeit durch deren legitimierte Vertretung


Berücksichtigung von Willensänderungen

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Wie kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Wie kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Die Erstellung einer Patientenverfügung bedarf der Schriftform, der Widerruf einer Patientenverfügung ist hingegen formlos möglich, also bspw. auch mündlich. Mit dem nachfolgenden Textbaustein in Punkt 5. der Patientenverfügung versichern Sie, dass Ihnen diese Widerrufsmöglichkeit bekannt ist. 

Natürliche Willensäußerungen 
Es gibt eine kontroverse Debatte darüber, welche Bedeutung der natürliche Wille von Menschen bei Behandlungsentscheidungen hat. Natürliche Willensäußerungen sind Willensbekundungen eines Menschen, dem zum Äußerungszeitpunkt die Fähigkeiten zur freiverantwortlichen Willensbildung fehlen. Also Willensäußerungen eines Menschen, der im Regelfall weder geschäfts- noch einwilligungsfähig ist. Unter diese natürlichen Willensäußerungen fallen beispielsweise Gesten, Blicke oder andere Äußerungen.
An dieser Stelle der Patientenverfügung kann festgehalten werden, wie in deren Anwendungsfall mit natürlichen Willensäußerungen umgegangen werden soll, wenn diese dem in der Patientenverfügung beschriebenen Willen zu widersprechen scheinen. Zum Beispiel könnte dies der Fall sein, wenn Menschen demenziell erkrankt sind, offenkundig Lebensfreude zeigen und sich an die in der Patientenverfügung erklärte Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen gar nicht mehr erinnern können. Oder es könnte der Fall sein, wenn Menschen mit der Patientenverfügung zwar in bestimmte medizinische Maßnahmen eingewilligt haben, diese aber später im einwilligungsunfähigen Zustand abzulehnen scheinen, etwa indem sie körperlichen Widerstand leisten.


Hinweis auf eine existierende Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

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Welche Vorsorgedokumente gibt es neben der Patientenverfügung noch?

Welche Vorsorgedokumente gibt es neben der Patientenverfügung noch?

Mit den Vorsorgedokumenten Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie Einfluss darauf nehmen, welche legitimierte Vertretung für Sie entscheiden soll, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Haben Sie eine Patientenverfügung erstellt, ist es dementsprechend Aufgabe der legitimierten Vertretung, den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen im Anwendungsfall durchzusetzen. 

Bitte beachten Sie, dass Sie an dieser Stelle der Patientenverfügung nur einen Hinweis darauf geben, ob Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung verfasst haben oder nicht. Dieser Hinweis ersetzt nicht die Erstellung einer separaten Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen möchten, können Sie dafür bspw. die Vordrucke der Malteser  nutzen. 

Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind, können Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens dazu bevollmächtigen, in Ihrem Sinne Entscheidungen in bestimmten Aufgabenbereichen zu treffen. 

In Kombination mit der Patientenverfügung spielt insbesondere der Aufgabenbereich der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung eine wichtige Rolle. Haben Sie Ihre Vertrauensperson entsprechend bevollmächtigt, darf diese bspw. über die Aufnahme, Fortführung oder den Abbruch medizinischer Maßnahmen entsprechend Ihrer Patientenverfügung entscheiden. 

Was kann ich mit einer Betreuungsverfügung regeln?

Was kann ich mit einer Betreuungsverfügung regeln?

Wenn Sie volljährig sind, können Sie mit einer Betreuungsverfügung dem Betreuungsgericht vorschlagen, wer Sie rechtlich vertreten soll, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig ist und

  • Sie keine Vorsorgevollmacht haben
  • oder Sie eine Vorsorgevollmacht haben, diese aber in der eingetretenen Situation nicht greift

Auch das Benennen von Personen, die sie auf keinen Fall rechtlich vertreten sollen und Angaben für die Betreuerinnen bzw. Betreuer hinsichtlich Ihrer Lebensgestaltung sind in der Betreuungsverfügung möglich. Das Gericht ist bei der Auswahl der Betreuerin bzw. des Betreuers an die Wünsche in  einer Betreuungsverfügung gebunden, auch wenn zum Zeitpunkt der Benennung zum Beispiel keine Geschäftsfähigkeit bestand. Daher wird das Gericht in der Regel die für die Betreuung vorgeschlagene Person zur Betreuerin bzw. zum Betreuer bestellen und nur anders entscheiden, wenn dies Ihrem Wohl zuwiderlaufen würde. 

Anders als bevollmächtigte Personen, unterliegen Betreuende einer gerichtlichen Kontrolle. So sind sie bspw. dem Gericht gegenüber Rechenschaft schuldig, warum und wofür das Vermögen der betreuten Person verwendet wurde. 
 

6. Aufklärung

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Muss ich mich bei der Erstellung meiner Patientenverfügung ärztlich beraten lassen?

Muss ich mich bei der Erstellung meiner Patientenverfügung ärztlich beraten lassen?

Damit Sie eine Entscheidung für oder gegen eine medizinische Maßnahme treffen können, sieht das Patientenrechtegesetz (§ 630e BGB ) vor, dass Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Sie vor jeder medizinischen Maßnahme ärztlich aufklären muss. Das heißt, dass sie bzw. er Ihnen im Rahmen des Aufklärungsgesprächs sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände erklärt. Neben Art, Umfang und Durchführung gehören hierzu insbesondere auch der zu erwartende Nutzen und die möglichen Folgen und Risiken, die Durchführung oder Ablehnung der jeweiligen Behandlungsmöglichkeiten für Sie persönlich haben können. Zusätzlich müssen auch alternative Behandlungsmöglichkeiten besprochen werden. Auf Grundlage dieser Informationen entscheiden Sie über die Zustimmung oder Ablehnung der vorgeschlagenen Maßnahmen. 

Diese ärztliche Aufklärungspflicht kann auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung haben. Sofern Sie in der Patientenverfügung in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen, können diese nur dann vorgenommen werden, wenn vorab eine ärztliche Aufklärung erfolgt ist. Hat im Rahmen der Erstellung der Patientenverfügung kein ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden, ist eine Verzichtserklärung auf ärztliche Aufklärung im Rahmen der Patientenverfügung erforderlich. Die Ablehnung von medizinischen Maßnahmen in einer Patientenverfügung ist auch ohne ärztliche Aufklärung wirksam. 

7. Unterschrift

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Wer muss eine Patientenverfügung unterschreiben?

Wer muss eine Patientenverfügung unterschreiben?

Damit Ihre Patientenverfügung wirksam wird, ist es ist erforderlich, dass Sie diese unterschreiben, am besten auch mit Angabe von Ort und Datum. Sie bestätigen damit, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte die Bedeutung und Tragweite Ihrer Patientenverfügung erfasst haben – in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck – und dass Sie wissen, dass Sie diese jederzeit verändern und formlos widerrufen können.

Wer kann eine Patientenverfügung unterschreiben?

Wer kann eine Patientenverfügung unterschreiben?

Eine fachkundige Unterstützung oder Beratung durch bspw. beratende und aufklärende Ärztinnen oder Ärzte kann bei der Erstellung sehr ratsam und hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Dokuments. Auch eine Beglaubigung oder Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar sind grundsätzlich nicht nötig. Sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch genommen haben, können Sie an der Stelle „Bei der Erstellung wurde ich unterstützt von:“ Personen angeben, die Sie im Erstellungsprozess unterstützt haben. 
Können Ihre Bevollmächtigten, Angehörigen oder weitere Vertrauenspersonen bestätigen, dass Sie Ihre Patientenverfügung selbst unterzeichnet haben, können diese das mit ihrer Unterschrift bezeugen bei dem Punkt „Bestätigung durch eine/n Zeugin/Zeugen“. Dies ist jedoch keine Voraussetzung für die Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung. 

Bitte bedenken Sie, dass diese freiwilligen Unterzeichnungen nicht die Bestätigung Ihrer Einwilligungsfähigkeit durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt oder eine Notarin bzw. einen Notar ersetzen. 

8. Hinterlegung und regelmäßige Aufrechterhaltung

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Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Hinterlegung des Originals
Damit Ihre Patientenverfügung im Anwendungsfall berücksichtigt werden kann, sollte sie so verwahrt werden, dass sie insbesondere Ihrer legitimierten Vertretung und gegebenenfalls weiteren Vertrauenspersonen, möglichst schnell und einfach bekannt und zugänglich ist, damit sie baldmöglichst Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten vorgelegt werden kann. Empfehlenswert ist die Aufbewahrung des Originals bei Ihren wichtigen Unterlagen, leicht auffindbar und zugänglichen für Ihre legitimierte Vertretung

Hinweis: Auch wenn Sie sich im Rahmen der Erstellung Ihrer Patientenverfügung beim Malteser Online-Assistenten registriert haben, dient diese Registrierung ausschließlich der Erstellung und Überarbeitung Ihrer Patientenverfügung. Diese Registrierung ist keinesfalls gleichzusetzen mit der Hinterlegung einer ausgedruckten und unterzeichneten Patiententverfügung. Auf eine mithilfe des Malteser Online-Assistenten erstellte Patientenverfügung haben die Malteser keinen Zugriff und können/dürfen die Malteser daher auch nicht an Dritte, beispielsweise Mitarbeitende von Rettungsdiensten und Krankenhäusern, weitergeben.

Hinterlegung von Kopien
Zusätzlich hat sich in der Praxis als hilfreich erwiesen, Kopien von Patientenverfügungen zu hinterlegen, bspw. bei legitimierten Vertreterinnen und Vertretern, behandelnden Ärztinnen und Ärzten, in Krankenhäusern, Altenhilfeeinrichtungen, etc. Wo, bei wem und wann Sie Kopien hinterlegt haben, können Sie in den nachfolgenden vorgesehenen Feldern in der Malteser Patientenverfügung vermerken. Bitte denken Sie daran, bei Änderung und Widerruf Ihrer Patientenverfügung diese Kopien auch wieder einzufordern/einzuziehen und ggf. durch eine Kopie Ihrer aktualisierten bzw. neuen Patientenverfügung auszutauschen. 

Wie kann ich dazu beitragen, dass meine Patientenverfügung gefunden wird?

Wie kann ich dazu beitragen, dass meine Patientenverfügung gefunden wird?

Hinweis im Verfügungsausweis
Außerdem hat sich in der Praxis als hilfreich erwiesen, wenn Menschen einen schriftlichen Hinweis geben, welche Vorsorgedokumente sie erstellt haben, wo diese hinterlegt sind und welche Person sie ggf. bevollmächtigt haben, die im Notfall benachrichtigt werden soll. Diesen Hinweis können Sie bspw. in einem Verfügungsausweis festhalten und diesen im Portemonnaie hinterlegen. Ein Muster für einen solchen Verfügungsausweis finden Sie auf der letzten Seite des Malteser Wegweisers.  

Registrierung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Haben Sie zusätzlich zu einer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellt, können Sie dies im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer  kostenpflichtig registrieren lassen. 

Bitte bedenken Sie, dass in dieses Register nur die (Betreuungs-)Gerichte Einblick haben und dort nur die Registrierung, nicht die Hinterlegung, Ihrer Dokumente möglich ist. Sie dient dem Zweck, die Anordnung unnötiger Betreuungen zu vermeiden. 

Muss ich meine Patientenverfügung regelmäßig bestätigen?

Muss ich meine Patientenverfügung regelmäßig bestätigen?

Es gibt keine begrenzte Gültigkeit einer Patientenverfügung. Sie ist so lange gültig, bis sie widerrufen wird. Eine regelmäßige Erneuerung oder Bestätigung der Patientenverfügung ist gesetzlich nicht vorgesehen. 

Um Zweifeln an einer zwischenzeitlichen Meinungsänderung vorzubeugen, ist es jedoch sinnvoll, die Gültigkeit Ihrer Patientenverfügung regelmäßig zu bestätigen und das Dokument auf Aktualität zu überprüfen, insbesondere beim Auftreten einer neuen Erkrankung und wenn ein medizinischer Eingriff bevorsteht. Falls sich seit der Erstellung oder der letzten Bestätigung Ihrer Patientenverfügung Ihre Ansichten verändert haben, erstellen Sie das Dokument am besten komplett neu, um jegliche Unklarheiten oder Fehlinterpretationen zu vermeiden und vernichten das alte Dokument. Bitte denken Sie daran, eventuell herausgegebene Kopien ebenfalls auszutauschen.

Glossar

Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen)

Gezielte Tötung einer unheilbar kranken Person auf Grund ihres ernstlichen Willens durch eine aktive

Beschlüsse des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat in seinen Beschlüssen 2016, 2017 und 2018 darauf hingewiesen, dass eine Patientenverfügung nur dann unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, wenn sich aus dieser sowohl die konkrete Behandlungssituation als auch die auf diese Situation bezogenen Behandlungswünsche ergeben. 

Auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs finden Sie weitere Informationen zu den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs in den Jahren 2016 (6. Juli 2016 - XII ZB 61/16), 2017 (8. Februar 2017 - XII ZB 604/15) und 2018 (14. November 2018 - XII ZB 107/18).

Einwilligungsfähigkeit

Eine Person ist einwilligungsfähig, wenn sie Art, Bedeutung und Tragweite der vorgeschlagenen Maßnahmen verstehen kann und in der Lage ist, Nutzen und Risiken der einzelnen Möglichkeiten zu erfassen, deren Für und Wider abzuwägen und auf Basis dessen eine Entscheidung zu treffen.

Hirntod

Der Hirntod eines Menschen ist eingetreten, wenn die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms endgültig erloschen ist. Ohne intensivmedizinische Maßnahmen würde auf den Hirntod zeitnah auch der Herz-Kreislauf-Stillstand bei der Verstorbenen bzw. dem Verstorbenen folgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Hirntod finden Sie hier: 

Indikation

Eine medizinische Maßnahme ist indiziert, wenn sie aus medizinischer Sicht sinnvoll ist.

Legitimierte Vertretung

Sind Sie selbst nicht mehr in der Lage zu entscheiden, ob medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht, entscheidet für Sie stellvertretend Ihre legitimierte Vertretung auf Grundlage Ihrer Patientenverfügung, sofern Sie eine solche erstellt haben. Die legitimierte Vertretung ist 

  • eine oder sind mehrere in einer Vorsorgevollmacht benannte Vertrauensperson bzw. Vertrauenspersonen, die Bevollmächtigte genannt werden. 
    oder
  • eine bzw. ein durch das Gericht bestellte Betreuerin bzw. Betreuer, ggf. auf Basis einer vorgeschlagenen Person in einer Betrreuungsverfügung.

Medizinisches Notfallvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner

Gesetzesänderung zum 01.01.2023: „Einführung eines medizinischen Notfallvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner“ 

Geltendes Recht bis 31.12.2022: Solange Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht mit einer Vorsorgevollmacht für die Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge bevollmächtigt bzw. diesbezüglich als rechtlicher Betreuer des Partners bestellt sind, sind sie auch in Notfällen nicht befugt, Entscheidungen über medizinische Behandlungen ihres einwilligungsunfähigen Partners zu treffen. 

Gesetzesänderung zum 01.01.2023: Gemäß dem neugefassten § 1358 BGB, der zum 01.01.2023 in Kraft tritt, gilt ein Notfallvertretungsrecht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für medizinische Akutsituationen. Es ist zeitlich befristet auf längstens 6 Monate und erfasst ausschließlich die Fälle, in denen der Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge vorübergehend rechtlich nicht selbst besorgen kann. Zum Schutz von Missbrauch sieht die Neuregelung zudem Ausschlussregelungen vor, so z.B.  im Falle des Getrenntlebens bei bekanntem entgegenstehenden Willen des Vertretenen für den Fall, dass bereits eine andere Person durch Vorsorgevollmacht bevollmächtigt bzw. bereits ein Betreuer für die Gesundheitsvorsorge bestellt ist.

Mutmaßlicher Wille

Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat die legitimierte Vertretung die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen der nicht mehr einwilligungsfähigen Person festzustellen. Auf dieser Grundlage hat die legitimierte Vertretung zu entscheiden, ob sie bzw. er in eine medizinische Maßnahme einwilligt oder diese untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen der nicht mehr einwilligungsfähigen Person.

Siehe dazu auch § 1901a Abs. 2 BGB

Natürlicher Wille

Natürliche Willensäußerungen sind Willensbekundungen eines Menschen, dem zum Äußerungszeitpunkt die Fähigkeiten zur freiverantwortlichen Willensbildung fehlen. Also Willensäußerungen eines Menschen, der im Regelfall weder geschäfts- noch einwilligungsfähig ist. Unter diese natürlichen Willensäußerungen fallen beispielsweise Gesten, Blicke oder andere Äußerungen.

Organspende

Bei einer postmortalen Organspende sind Menschen dazu bereit, nach Feststellung des Hirntods ihre Organe zu spenden (Spenderinnen und Spender), für Menschen, die ein Spenderorgan benötigen (Empfängerinnen und Empfänger). Zum Schutz der Organe muss mit intensivmedizinischen Maßnahmen die Herz-Kreislauffunktion der Spenderin bzw. des Spenders für eine begrenzte Zeit bis zur Organentnahme künstlich aufrechterhalten werden. Ist der Herz-Kreislauf-Stillstand eingetreten, ist eine postmortale Organspende nicht mehr möglich.  

Die postmortale Organspende ist abzugrenzen von der postmortalen Gewebespende. Diese hat jedoch für mögliche lebenserhaltende Maßnahmen keine Auswirkungen und wird deswegen in der Malteser Patientenverfügung nicht aufgeführt. 

Weiterführende Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende finden Sie hier:

Palliativmedizin 

Die Palliativmedizin bezeichnet das Fachgebiet der Medizin, das sich mit einer angemessenen medizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patientinnen und Patienten mit einer absehbar begrenzten Lebenserwartung befasst. Neben einer möglichst umfassenden Schmerztherapie gehört vor allem eine gute Symptomkontrolle zu den Hauptaufgaben. 

Symptomkontrolle meint die größtmögliche Linderung der Beschwerden von schwerstkranken Menschen in der letzten Zeit ihres Lebens und somit die Verbesserung der jeweiligen Lebensqualität. Zu den möglichen Beschwerden gehören vor allem: Atemnot und Rasselatmung, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen, schwere Verstopfung oder Durchfall, schmerzhafter Harndrang, Wundliegen, Juckreiz, Lymphödeme, Schwäche und Schwindel, Störungen des Denkens, der Wahrnehmung und des Bewusstseins sowie Angst und Unruhe. 

In der Palliativmedizin wird in der Regel versucht, die Symptome und Beschwerden interdisziplinär zu behandeln: medizinisch, pflegerisch, psychosozial und seelsorgerisch.

Vorsorgedokumente

Zu den klassischen Vorsorgedokumenten in Deutschland gehören Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.