„FSJ-Gehalt“: Konditionen und Leistungen im BFD und FSJ

Die Malteser bieten mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) und dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) eine attraktive Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und wertvolle Erfahrungen zu sammeln, die persönlich weiterbringen und als Plus im Lebenslauf punkten. Das soziale Engagement und die Bildungselemente stehen bei einem solchen Freiwilligendienst klar im Vordergrund – doch natürlich gibt es auch finanzielle Anreize, über die man sich informieren sollte. Welche Konditionen und Leistungen bei den Maltesern grundsätzlich gelten, ist im Folgenden nachzulesen.

Taschengeld statt Gehalt und weitere Leistungen im BFD und FSJ

Ein Freiwilligendienst – egal ob BFD oder FSJ – gilt gesetzlich als ehrenamtliches Engagement, welches unentgeltlich geleistet wird. In den zugrundeliegenden Gesetzen wird ausdrücklich betont, dass ein Freiwilligendienst kein Beschäftigungsverhältnis begründet. Dies ist der Grund, warum weder im FSJ noch im BFD ein Gehalt oder eine Vergütung gezahlt werden darf. Gleichwohl soll das Engagement auch finanziell honoriert werden: der Gesetzgeber lässt daher ein Taschengeld zu, welches er jedoch nach oben begrenzt (6% der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung). Zusätzlich dürfen Zuschüsse zur Verpflegung und zur Unterkunft gezahlt werden. Letztlich entscheidet jede soziale Einrichtung selbst, in welcher Höhe sie monatliche Geldbezüge für die freiwillige Helfertätigkeit zahlen kann. Bundesweit über alle Anbieter gesehen ist die Spanne durchaus zwischen 150 und 500 Euro zu sehen, wobei die Malteser hier im oberen Bereich anzusiedeln sind.

Zusätzliche dienstbezogene Leistungen der Dienststelle

Zusätzlich trägt die Einsatzstelle natürlich alle dienstbezogenen Kosten, d.h. sie stellt z.B. vorgeschriebene Schutzkleidung bzw. Arbeitskleidung, wenn diese einheitlich in der Einrichtung üblich oder vorgeschrieben ist. Kosten für dienstlich geforderte Untersuchungen, den Erwerb eines erforderlichen Personenbeförderungsscheins sowie für den Besuch von fachlichen Lehrgängen werden selbstverständlich von der Einsatzstelle übernommen. Auch die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist gewährleistet. Und natürlich ist die Teilnahme an den pädagogischen Begleitseminaren für die Freiwilligen im FSJ und BFD vollständig kostenfrei.

Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung

Neben den Geldbezügen übernehmen die Malteser auch die Beiträge zur Sozialversicherung und zwar zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Einsatzstelle trägt hier sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile, so dass die Freiwilligen im FSJ und BFD vollständig beitragsfrei gestellt sind. Gleichwohl erwerben FSJler bzw. „Bufdis“ Ansprüche aus den Versicherungen, d.h. das freiwillige Jahr ist gleichzeitig ein Jahr auf dem persönlichen Rentenkonto und bei Arbeitslosigkeit nach einem zwölfmonatigen Freiwilligendienst können ggf. Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beantragt werden.

Während des Freiwilligendienstes gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Waren Freiwillige vor dem FSJ bzw. BFD privat pflichtversichert, so können sie dieses Versicherungsverhältnis für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhend stellen. Es empfiehlt sich, die private Krankenversicherung hierzu zu kontaktieren.

Die gesetzliche Versicherungspflicht tritt allerdings nicht für Personen ein, die versicherungsfrei sind. Das gilt beispielsweise für Personen, die bereits 55 Jahre oder älter sind, sofern diese in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei waren.

Weitere Leistungen Dritter: Kindergeld, Waisenrente, Wohngeld

Der Freiwilligendienst hat keine negativen Auswirkungen auf die Zahlung von Kindergeld: der Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge oder andere kinderbezogene Leistungen bleibt bestehen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch eine Waisenrente in Form einer Halb- oder Vollwaisenrente wird während eines BFD oder FSJ grundsätzlich weitergezahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen des §48 im SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) erfüllt sind. Inwiefern die Gewährung von Wohngeld während eines Freiwilligendienstes in Frage kommt, hängt von der individuellen Wohn- und Einkommenssituation ab. Zuständig für den Zuschuss ist die Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung am jeweiligen Wohnort.

Insbesondere lebensältere Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst („Ü27“) verfügen i.d.R. neben dem Taschengeld des BFD noch über weitere Einkunftsarten oder Leistungen (z.B. Frührente / Rente, ALG I / ALG II u.v.m.). Da es bei diesen Leistungen Dritter ggf. Zuverdienstgrenzen zu beachten gilt, empfiehlt es sich, die jeweilige Leistungsstelle zu dieser Fragestellung zu kontaktieren.

Steuerpflicht auf die Bezüge des FSJ oder BFD

Grundsätzlich unterliegen alle Einkünfte der Steuerpflicht, so auch die Bezüge im FSJ bzw. BFD. Um einen Freiwilligendienst beginnen zu können ist daher eine Steuernummer / Steuer-ID vorzulegen: Schulabgänger werden diese vielfach erstmals beim Finanzamt beantragen müssen – ein erster Schritt ins Erwachsenenleben. Da es sich jedoch beim Freiwilligendienst um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, liegen die gesamten Geldbezüge bei jugendlichen Freiwilligen in der Regel so niedrig, dass keine Steuern anfallen. Letztlich entscheidet jedoch die individuelle Lebenssituation: bei älteren Freiwilligen, die über weitere Einkünfte verfügen, zählt die Gesamtsumme der Einkünfte, wobei die nach oben begrenzten Bezüge der Freiwilligendienste hier nicht schwer ins Gewicht fallen dürften. Auskünfte gibt das zuständige Finanzamt.

Seminare und Bildungsangebote für Freiwillige

Der Schwerpunkt der Freiwilligendienste sind das soziale Engagement und der Bildungscharakter eines solchen Dienstes. So zählen insbesondere die pädagogischen Seminarwochen und die zusätzlichen fachlichen Lehrgänge zu den besonderen Leistungen des FSJ bzw. BFD. Die fachlichen Lehrgänge bereiten auf den praktischen Einsatz vor Ort vor und reichen von einer Rettungshelferausbildung über eine Fahrerschulung im Fahrdienst bis zur Qualifizierung zum Erste-Hilfe-Ausbilder. Diese Fachkompetenzen gewährleisten, dass sich die Freiwilligen sicher fühlen in ihrem täglichen Tun in der Einsatzstelle – und bieten natürlich die Möglichkeit, auch nach dem Freiwilligendienst weiter in diesem Bereich tätig zu sein um sich z.B. das Studium zu finanzieren oder einfach die Malteser weiter zu unterstützen.

Besonderes Highlight aber sind (nach Aussage unserer Freiwilligen) die pädagogischen Begleitseminare, in denen man in einer festen Gruppe mehrmals im Jahr Gleichgesinnte trifft, sich unter pädagogischer Anleitung über Praxiserfahrungen austauschen kann und sich mit spannenden selbstgewählten Themen auseinandersetzt. Ziel der Seminare ist es, die eigene persönliche Entwicklung zu fördern, Klarheit zu gewinnen, wo man hin will im Leben und sich als „junger Erwachsener“ einfach mal Zeit zu nehmen, sich im neuen Lebensabschnitt zu orientieren.

Auch lebensältere Freiwillige im BFD („Ü27“) profitieren vom Bildungscharakter ihres Freiwilligendienstes: angepasst an die individuelle Lebenssituation planen diese gemeinsam mit der Einsatzstelle sinnvolle und interessante Seminare. Im Rahmen von Reflexionstagen treffen die älteren Freiwilligen mit Gleichgesinnten zusammen und haben die Möglichkeit, sich über ihre Erfahrungen vor Ort unter kompetenter Anleitung auszutauschen.

Alle Konditionen und Leistungen im Überblick

  • Ein intensives und spannendes Jahr bei den Maltesern
  • Neue Leute kennenlernen und sich mit ihnen austauschen
  • Vielfältige Bildungsangebote und Seminare
  • Erwerb von Fachqualifikationen in bestimmten Einsatzfeldern
  • Eventuelle Vorteile bei der Studienplatzbewerbung
  • Eventuelle Anerkennung der Tätigkeit als Praktikum
  • Pluspunkte für den Lebenslauf
  • Ein monatliches Taschengeld sowie weitere Geldbezüge
  • 26 Urlaubstage
  • Alle Sozialversicherungsleistungen ohne Eigenanteil
  • Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Fortlaufender Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente
  • Verlängerungsmöglichkeit bis zu 18 Monaten