Malteser Verhaltensrichtlinie

Einhaltung wichtiger Bestimmungen und Vorgaben: unsere Verhaltensgrundsätze

Der Ordensleitsatz „Tuitio fidei et obsequium pauperum“ (Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen) gibt uns ein anspruchsvolles Unternehmensziel vor, das zugleich tagtäglich eine Herausforderung ist. Der Glaube an Jesus Christus kann nur dann bezeugt werden, wenn die Malteser in ihrem Handeln sich auf das Fundament des christlichen Glaubens stützen und christliche Werte in ihrem täglichen Tun berücksichtigen. 

Dazu zählen nicht nur eine tätige Nächstenliebe unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, Religion etc., sondern auch das Befolgen von gesetzlichen Vorschriften, unternehmensinterner Richtlinien und ethischen Grundsätzen. 

Um den haupt- und ehrenamtlichen Maltesern Orientierung und Sicherheit bei der täglichen Arbeit zu bieten, gibt es eine entsprechende Verhaltensrichtlinie. Diese definiert, was wir unter Integrität verstehen, welche Vorschriften für uns Malteser gelten und an welchen ethischen Vorstellungen wir uns orientieren – unabhängig von der jeweiligen Hierarchieebene. 

Die Umsetzung der Verhaltensrichtlinie lebt nicht nur vom Engagement Einzelner, sondern von der glaubwürdigen Haltung und dem Verantwortungsbewusstsein aller Malteser, sei es im Sanitäts- und Rettungsdienst-Einsatz, in der Altenpflege, im geschäftlichen Kontext oder in der Geschäftsführung. 

Wir verstehen regelkonformes Verhalten daher als gelebte Selbstverständlichkeit und festen Bestandteil unserer Unternehmenskultur, die insbesondere von Integrität, Wertschätzung und Transparenz geprägt ist. 

Für Informationen und Beratung in der täglichen Arbeit zu dem Thema, sind die direkten Führungskräfte, die Personalabteilung oder die Mitarbeitervertretung vor Ort Erstansprechpartnerinnen und -ansprechpartner. 

Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, nationale Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien, können über das Hinweisgebersystem  abgegeben werden.