Eine Immobilie vererben

An einer Immobilie hängen oft viele schöne Erlebnisse - glückliche Stunden mit der Familie, ein Gefühl von Geborgenheit und Wärme. Da ist es nur verständlich, dass das Vererben eines Hauses oder einer Wohnung eine emotionale Angelegenheit ist. Die eigenen vier Wände auch nach dem Tod in guten Händen zu wissen ist den meisten Hausbesitzern daher sehr wichtig. Um dies zu gewährleisten, gibt es einige Dinge zu beachten, die wir hier für Sie einmal zusammengefasst haben. Sollten Sie Rückfragen haben, sind wir gerne für Sie da. 

Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Immobilie vererben wollen:

  • Eine Schenkung zu Lebzeiten kann eine Alternative sein. Lassen Sie sich von einem fachlich versierten Juristen beraten.
  • Sprechen Sie mit Ihren Erben darüber, wie sie mit der geerbten Immobilie umgehen möchten (selbst bewohnen, vermieten, verkaufen). So vermeiden Sie Streit und Missverständnisse.
  • Wenn Sie Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern eine bislang als Familienheim selbst bewohnte Immobilie hinterlassen, ist diese grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Bedingung: Das geerbte Wohneigentum muss von den Erben mindestens zehn Jahre lang als erster Wohnsitz genutzt werden. Für Kinder gilt zusätzlich die Auflage, dass die geerbte Wohnfläche nicht mehr als 200 m2 betragen darf.
  • Überlegen Sie, was mit ihrer Immobilie geschehen soll, falls Sie in eine Senioreneinrichtung umziehen.

Eine Immobilie vererben - das ist wichtig für Ihr Testament:

  • Wenn Sie Immobilien besitzen, sollten Sie auf jeden Fall ein Testament machen und verfügen, wer einmal Ihre Immobilie erbt. 
  • Besonders wichtig ist Ihr Testament, wenn Sie z.B. Ihrem Ehepartner ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht im Eigenheim sichern wollen.

Kontakt:

Agathe Lülsdorff
Erbschaften und Nachlässe
Tel. 0221 9822-2322
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