Externe Ansprechpersonen für alle Malteser

Beratung bei Vorfällen 

Für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden des Malteser Verbundes stehen neben den Präventionsbeauftragten, als Ansprechpartner im Rahmen des Schutzkonzeptes für alle Vorfälle von Gewalt und Diskriminierung externe Ansprechpersonen zur Verfügung.

Jede Person kann sich von einer „Externen Ansprechperson“ beraten lassen, wenn sie bei den Maltesern sexuelle Grenzverletzungen, (sexualisierte) Gewalt oder Diskriminierung erlebt hat. Mit einer Externen Ansprechperson können Sie über diese Erfahrungen sprechen. Das Gespräch ist für Sie anonym und kostenfrei. Wenn Sie möchten, hilft die externe Ansprechperson dabei, die Gewalt bei den Maltesern zu melden oder einen anderen Weg zu gehen.

Auch Menschen, die sexuelle Grenzverletzungen, (sexualisierte) Gewalt oder Missbrauch bei den Maltesern beobachtet oder andere Anhaltspunkte haben, können sich beraten lassen. Alle Externen Ansprechpersonen sind erfahrene Fachkräfte in der Beratung von Menschen in schwierigen Situationen. Sie sind auf den Bereich sexuelle Grenzverletzungen und Gewalt spezialisiert.

Dazu haben die Malteser eine Vereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (www.dgfpi.de)  geschlossen und so erreicht, dass alle Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden im Malteser Verbund eine Erstberatung kostenfrei und anonym in Anspruch nehmen können.

Die externen Ansprechpersonen ergänzen die Beratungs- und Beschwerdewege im Malteser. Sie können frei von Malteser Zuständigkeiten beraten; kennen allerdings die Verfahrenswege und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Malteser Verbund, so dass sie diese Möglichkeiten in der Beratung berücksichtigen können.

Die Beratung erfolgt absolut vertraulich und der Kontakt und die anonyme Abrechnung der anfallenden Kosten über die DGfPI stellt sicher, dass auch nicht versehentlich Angaben zu Personen oder Orten ungewollt bekannt werden.

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