Zur Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag am 18. Mai 2022 zur Sterbehilfe erklärt der Präsident des Malteser Hilfsdienstes, Georg Khevenhüller:
„Die Debatte im Bundestag hat viele Probleme offengelegt. Wir benötigen eine klare gesetzliche Verankerung, dass weder Mitarbeitende in der Medizin und in der Pflege persönlich noch Einrichtungen als Ganzes einen assistierten Suizid dulden, geschweige denn an einem assistierten Suizid mitwirken müssen. Denn eine Grenze zwischen Duldung und Mitwirkung lässt sich in der Praxis nicht ziehen. Auch juristisch ist jede Form der Duldung immer auch eine Mitwirkung.
Zurecht wurde in der Debatte darauf hingewiesen, dass trotz aller Regelungen kein Mensch und auch keine Einrichtung zur Mitwirkung am assistierten Suizid gezwungen werden darf. Der Bundestag muss bei einer gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids im gleichen Zug für ein Suizidpräventionsgesetz und den Ausbau der Hospizarbeit und Palliativmedizin sorgen. Ansonsten bleiben die gestern gehörten Argumente für den Schutz der Selbstbestimmung und des Lebens sinnlos.“
Unabhängig davon dürfen die Abgeordneten nicht Gefahr laufen, die ethischen Grenzen schon in wenigen Jahren weiter zu verschieben. Denn es ist jetzt absehbar, dass schon bald weitere Liberalisierungen, wie zum Beispiel die Tötung auf Verlangen oder die Ausweitung des assistierten Suizids auf Minderjährige, gefordert werden.“
Khevenhüller verfolgte die Debatte auf der Zuschauertribüne des Bundestags mit. Mehr zum Thema finden Sie hier.
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