Möglicher Zivildienst als wichtiger Impuls für den Bevölkerungsschutz

„Wir setzen als ehrenamtlich geprägte Hilfsorganisation grundsätzlich auf freiwilliges Engagement junger Menschen. Sollte ein verpflichtender Zivildienst im Zuge einer Wehrpflicht kommen, wollen wir ihn vor allem im Bevölkerungsschutz ausgestalten", sagt Frank Weber, Bundesgeschäftsführer des Malteser Hilfsdienstes. „Bei Aufgaben wie dem Bevölkerungsschutz würden die überwiegend ehrenamtlichen Strukturen durch einen Zivildienst gestärkt werden, was die dringend benötigte Krisenresilienz in den kommenden Jahren erhöhen würde." Hochwasser, Extremwetter, Pandemien, Anschläge auf kritische Infrastruktur und geopolitische Spannungen zeigten, wie wichtig ein starker Bevölkerungsschutz heute sei.

Die Malteser gehen für die eigene Organisation von einem Kontingent von rund 3.000 Einsatzstellen dauerhaft für die Freiwilligendienste und einen Zivildienst aus. Der Hilfsdienst hatte einen Fragebogen vom Bundesfamilienministerium zur Vorbereitung eines möglichen neuen Zivildienstes bereits vor Monaten erhalten.

Zur Frage, wie schnell die Malteser einen künftigen Zivildienst umsetzen könnten, sagt Weber: „Unsere guten Erfahrungen und die Praxis in der Arbeit mit Freiwilligen – etwa im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr – sind eine gute Basis, um das Engagement von Zivildienstleistenden zügig zu integrieren." Führungs-, Betreuungs- und Schulungsressourcen stünden im Grundsatz zur Verfügung, müssten dann aber zügig wieder ausgebaut werden. „Insbesondere die Aufgabenbereiche im Bevölkerungsschutz – vor allem im mehrjährigen Dienst, der vor allem abends und an Wochenenden geleistet wird, – könnten wir mit kurzer Vorlaufzeit von wenigen Monaten bereitstellen. Einsatzfelder im sozialunternehmerischen Bereich wie Rettungsdienst, Krankentransport oder Schulbegleitung werden dagegen vermutlich etwas langsamer aufgebaut."

„Klärungsbedarf besteht jedoch noch bei der Finanzierung des neuen Zivildienstes”, so Weber. Beim früheren Zivildienst trug der Bund rund zwei Drittel des Entgelts für die Zivildienstleistenden, ein Drittel sowie die Kosten für Verpflegung und Fahrtkosten entfiel auf die jeweilige Einsatzstelle, die somit zwischen 60 und 65 Prozent der Gesamtaufwendungen trug. „Die Kostenverteilung und die genaue Ausgestaltung der weiteren rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen müssen gemeinsam entwickelt werden, bevor sich die Umsetzbarkeit abschließend bewerten lässt“, sagt Weber.


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