Malteser und Bundeswehr intensivieren Zusammenarbeit im Sanitätsdienst

Vier Männer sitzen an einem Tisch und unterschreiben einen Vertrag.
v. l.n.r.: Oliver Meermann, Bundesvorstandsmitglied der Johanniter-Unfall-Hilfe, Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann und Albrecht Prinz von Croy, Vizepräsident des Malteser Hilfsdienstes, unterzeichnen in Berlin den Vertrag zur privilegierten Partnerschaft im Sanitätsdienst zwischen den beiden Hilfsorganisationen und der Bundeswehr. Rechts: Der Bereichsleiter der Malteser Notfallvorsorge, Markus Bensmann. Foto: Malteser/Julian Staehle

Der Malteser Hilfsdienst (MHD) und die Bundeswehr weiten ihre Zusammenarbeit aus. Zusammen mit der Johanniter Unfall-Hilfe (JUH) haben sie heute einen Vertrag zur privilegierten Partnerschaft unterzeichnet. „Die sanitätsdienstliche Zusammenarbeit und Unterstützung der Bundeswehr ist wichtig. Wir nehmen die Verantwortung, die damit verbunden ist, gerne wahr. Es ist ganz wichtig, dass ein möglicher Einsatz für unsere Einsatzkräfte grundsätzlich freiwillig erfolgt. Deshalb muss schon jetzt die Freistellung durch die Arbeitgeber analog zum Technischen Hilfswerk (THW) und Feuerwehr durch den Gesetzgeber zügig geregelt werden“, erklärt der Vizepräsident des MHD, Albrecht Prinz von Croy.

Bisher war die mitwirkende Unterstützung der JUH und des MHD für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr noch nicht hinreichend ausformuliert. Die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass die Ressourcen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Szenario der Landes- und Bündnisverteidigung stark beansprucht und eine langfristige unterstützende Mitwirkung durch JUH und MHD notwendig sein könnten. Daher ist mit der privilegierten Partnerschaft zugleich die Absicht verbunden, öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der JUH bzw. dem MHD abzuschließen. Darin sollen die Grundzüge der mitwirkenden Unterstützung vereinbart werden.

Verwendungsauftrag und Verhaltensregeln, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JUH und des MHD zur Unterstützung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr gelten, werden vorab festgelegt und Bestandteil der Verträge. „Ein Einsatz der Malteser für und mit der Bundeswehr - egal ob im In- oder Ausland - erfordert noch abschließende Regelungen im Hinblick auf disziplinarrechtliche Unterstellungsverhältnisse und auch im Hinblick auf die Fürsorge unserer eingesetzten Helferinnen und Helfer. Diese dürfen nicht schlechter gestellt sein als unsere Soldatinnen und Soldaten“, erklärt Prinz Croy die Wichtigkeit der Kooperation.
 

Ein besonderer Schwerpunkt von QUADRIGA 2026 ist die Übung MEDIC QUADRIGA des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr im März 2026. Bereits heute haben die Malteser am Übungscluster QUADRIGA 2026 der Bundeswehr mit einer Patiententransportgruppe teilgenommen. Die Malteser waren dabei Teil der Rettungskette und haben die Verletzten nach der Ankunft am Flughafen abtransportiert. Martin Schelleis, Malteser Bundesbeauftragter für Krisenresilienz und Zivil-Militärische Zusammenarbeit erklärt: „Das Üben von Abläufen in einem so groß angelegten Cluster hat auch für uns Malteser eine ganz entscheidende Bedeutung. Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit wird in den nächsten Jahren immer wichtiger. Insofern sind wir sehr dankbar, dass wir Teil der Übung sind.“

Achtung Redaktion:
Fotos zum kostenfreien Download finden Sie hier: https://malteser.eyebase.com/view/pinz8QjDEFj


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