Wir wollen dazu unseren Beitrag leisten und stehen für den angekündigten Dialog mit der Politik zur Verfügung, um tragfähige Lösungen im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst zu erarbeiten.
Wir werden uns weiterhin für eine Aufnahme der Berechtigung zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten für Maßnahmen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 lit. c einsetzen.
Neben dem rechtlichen Dürfen ist für uns Malteser das fachliche Können und Beherrschen im Sinne der Patientensicherheit von mindestens ebenso großer Bedeutung. Daher treten wir für eine Heilkundeerlaubnis ein, die an ein sicherstellbares Kompetenzniveau geknüpft ist.