Teilnahmebedingungen

Das Prämienprogramm ist ein Angebot des Malteser-Verbundes (Malteser Hilfsdienst e.V. und Malteser Deutschland gGmbH einschließlich sämtlicher verbundenen Unternehmen nach §§ 15 ff. Aktiengesetz sowie die Mitglieder der Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser Ritterordens (SMRO) — nachfolgend alle gemeinsam bezeichnet als „Malteser“) für haupt- und ehrenamtliche Malteser-Mitarbeiter (nachfolgend bezeichnet als „Malteser-Mitarbeiter“). Das Prämienprogramm soll die Mitgliedergewinnung des Malteser Hilfsdienst e.V. unterstützen. Malteser-Mitarbeiter können durch das Werben von neuen Mitgliedern (Fördermitgliedern) für den Malteser Hilfsdienst e.V. nach Maßgabe der folgenden Teilnahmebedingungen Prämienpunkte sammeln und diese gegen Prämien eintauschen.

Aktionszeitraum 15.11.2013 bis lfd.

Für Ihre Teilnahme an dem Prämienprogramm gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:

1. Teilnahme

1.1. Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme an dem Prämienprogramm ist freiwillig. Teilnahme- und prämienberechtigt sind alle Malteser-Mitarbeiter in Deutschland, die neue Mitglieder (Fördermitglieder, aktive Mitglieder oder passive Mitglieder) für den Malteser Hilfsdienst e.V. werben. Aus steuerrechtlichen Gründen sind Mitarbeiter im Bereich der Mitglieder- und Spenderbetreuung des Malteser Hilfsdienst e.V. von der Teilnahme ausgenommen. Weiterhin sind alle Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienst e.V. im Bereich Vorstand und Unternehmenskommunikation sowie alle Mitarbeiter der SoCura GmbH, die mit der Durchführung des jeweiligen Mitgliedergewinnungsprogramms beschäftigt sind oder waren, von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Angehörige ersten und zweiten Grades dieser Mitarbeiter sowie für die Lebenspartner dieser Mitarbeiter in eheähnlicher Gemeinschaft (vgl. § 15 Abgabenordnung). Der Malteser Hilfsdienst e.V. behält sich vor, im Falle eines Missbrauchs betreffende Malteser-Mitarbeiter von der Teilnahme am Prämienprogramm auszuschließen. 

Voraussetzung für die Teilnahme ist die haupt- oder ehrenamtliche Beschäftigung bei den Maltesern, die Vollendung des 18. Lebensjahres, ein Internet-Zugang, eine Registrierung bei der Plattform www.malteser-machmit.de und eine Teilnahmebestätigung zum Prämienprogramm. Das Login-Passwort erhält der Malteser-Mitarbeiter über das Portal www.malteser-machmit.de per E-Mail. Die Teilnahmebestätigung wird an den teilnehmenden Malteser-Mitarbeiter (nachfolgend auch als .Teilnehmer. bezeichnet) nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail übermittelt.

Mehrere Malteser-Mitarbeiter können sich auch als Gruppe zusammenschließen und gemeinsam Prämienpunkte sammeln. Zu diesem Zweck meldet sich ein Teilnehmer in Vertretung für den Rest der Gruppe an, so dass alle Mitarbeiter der Gruppe unter einer Identifikationsnummer für geworbene Mitgliedschaften Prämienpunkte sammeln können.
Jeder Teilnehmer kann sich nur einmal registrieren. Entweder als selbständiger Teilnehmer des Prämienprogramms oder als Teil einer teilnehmenden Gruppe vertreten durch den Anmelder der Gruppe.

1.2. Teilnahmebeginn

Die Teilnahme beginnt mit Zugang der Teilnahmebestätigung zum Prämienprogramm beim Teilnehmer. Nach Zugang der Teilnahmebestätigung kann der Teilnehmer das Prämienprogramm nutzen.

1.3. Änderungsmeldungen

Die an dem Prämienprogramm teilnehmenden Malteser-Mitarbeiter sind verpflichtet, sämtliche Änderungen ihrer Stammdaten im Portal unverzüglich selbst einzupflegen.

2. Punktesystem

2.1. Allgemeines

Die an dem Prämienprogramm teilnehmenden Malteser-Mitarbeiter können durch das Werben von neuen Mitgliedern für den Malteser Hilfsdienst e.V. Prämienpunkte sammeln. Prämienpunkte werden nach Maßgabe von Ziffer 2.4. dieser Teilnahmebedingungen gewährt. Berücksichtigt werden bei der Vergabe von Prämienpunkten ausschließlich Mitgliedsanträge, die vollständig ausgefüllt und vom Neumitglied bestätigt sind.

2.2. Teilnehmende Mitgliedschaften

Prämienpunkte werden für die Gewinnung von neuen Mitgliedern gewährt. Mitarbeiter, die bisher noch nicht Mitglied im Malteser Hilfsdienst e.V. sind, können einen selbst unterzeichneten Mitgliedsantrag für die eigene Begründung einer Mitgliedschaft beim Malteser Hilfsdienst e.V. prämienwirksam einsetzen. Prämienberechtigt sind nur Mitgliedschaften mit einer jährlichen Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Im Rahmen der „Mach mit!“-Mitgliederwerbung können bei der Gewährung von Prämienpunkten Familienmitgliedschaften nicht berücksichtigt werden. Familienmitgliedschaften sind Mitgliedschaften von mindestens drei Familienmitgliedern, bei denen das vierte Mitglied beitragsfrei gestellt wird.

Als neu geworbene Mitgliedschaft, die zum Erhalt von Prämienpunkten berechtigt, gelten nur Mitgliedschaften von Personen, die mindestens zwei Jahre vor Unterzeichnung des Mitgliedantrags kein Mitglied des Malteser Hilfsdienst e.V. waren. Kündigt ein über das „Mach mit!“-Programm geworbenes Mitglied, so kann es frühestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft als Neumitglied mit einem Prämienanspruch für den werbenden Teilnehmer wieder geworben werden.

Um im Rahmen des Prämienprogramms "Mach mit!" berücksichtigt werden zu können, muss der Beitrag

  • eines geworbenen Fördermitglieds mindestens 30,00 EUR betragen.
  • eines geworbenen aktiven Mitglieds mindestens 15,00 EUR betragen.
  • eines geworbenen passiven Mitglieds mindestens 30,00 EUR betragen.

2.3. Rückwirkende Gültigkeit

Die Teilnahme des Malteser-Mitarbeiters beginnt grundsätzlich mit seiner Anmeldung zum Prämienprogramm, wobei das „Mach mit!“-Programm zum 15. November 2013 beginnt. Meldet sich der Teilnehmer nach dem 15. November 2013 zur Teilnahme an, werden rückwirkend zum 15. November 2013 gewonnen Neumitglieder berücksichtigt.

2.4. Prämienpunkte-Konto

Die für jedes geworbene Neumitglied erworbenen Prämienpunkte werden dem Prämienpunkte-Konto des Malteser-Mitarbeiters acht Wochen nach dem erfolgreichen Ersteinzug des Mitgliedsbeitrages gutgeschrieben. Ab einem Mitgliedsbeitrag von 500,-- Euro p.a. werden die Prämienpunkte erst 13 Monaten nach dem erfolgreichen Ersteinzug gutgeschrieben. Das Prämienpunkte-Konto kann über den Online-Prämienshop jederzeit eingesehen werden und wird regelmäßig aktualisiert. Einwendungen gegen die Richtigkeit des Prämienpunkte-Kontos sind dem Malteser Hilfsdienst e.V. gegenüber unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Bei Rückfragen kann sich der teilnehmende Malteser-Mitarbeiter über das Kontaktformular an den Malteser Hilfsdienst e.V. wenden.

Die Einlösung von Prämienpunkten gegen Prämien reduziert das Prämienpunkte-Konto entsprechend. Wurden für nachträglich stornierte Mitgliedschaften Prämienpunkte bereits eingelöst, werden weitere Prämien erst dann ausgegeben, wenn das Prämienpunkte-Konto wieder ausgeglichen ist. Im Falle eines missbräuchlichen Verhaltens eines Teilnehmers (vgl. zur Definition Ziffer 5.3 dieser Teilnahmebedingungen) ist der betreffende Mitarbeiter verpflichtet, den Gegenwert der Prämie (vier Prämienpunkte entsprechen einem Euro) nach Aufforderung unverzüglich an den Malteser Hilfsdienst e.V. zurückzuerstatten.

3. Einlösung der „Mach mit!“-Prämienpunkte/ Prämienberechtigung

3.1. Allgemeines

Gesammelte Prämienpunkte können ausschließlich für die in dem „Mach mit!“-Prämienshop aufgeführten Prämien eingelöst werden. Eine Barauszahlung der Prämienpunkte ist nicht möglich.

3.2. Prämienberechtigung/Prämienpunkteguthaben

Prämienberechtigt ist nur derjenige Malteser-Mitarbeiter, dessen Prämienpunkte-Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Eine Übertragung der Prämienpunkte auf die Konten anderer teilnehmenden Mitarbeiter oder einer teilnehmenden Gruppe ist möglich.

3.3. Prämien

Prämienbestellungen sind in dem „Mach mit!“-Prämienshop aufzugeben. Die Prämienauslieferung erfolgt durch den vom Malteser Hilfsdienst e.V. beauftragten externen Dienstleister, die IPO PrämienServices GmbH Rudolf-Diesel-Str. 10, D-76356 Weingarten und wird nur innerhalb Deutschlands ausgeführt.

Die Prämienangebote werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Der Malteser Hilfsdienst e.V. behält sich vor, Prämien kurzfristig aus dem Angebot zu entfernen. Dies erfolgt z.B., wenn eine Prämie nicht mehr im Lieferprogramm des Herstellers verfügbar ist oder der liefernde Hersteller gewechselt hat. Die Ausgabe der Prämien erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Sollte eine Prämie nach Bestellung durch den Prämienberechtigten nicht mehr oder nicht mehr in der gewünschten Form, Farbe etc. lieferbar sein, wird die IPO PrämienServices GmbH den Prämienberechtigten hierüber informieren. Die Prämienpunkte werden dem Prämienpunkte-Konto des betreffenden Malteser-Mitarbeiters in diesem Fall wieder gutgeschrieben.

Gewährleistungsrechte in Bezug auf die vom Prämienberechtigten bestellten und an diesen gelieferten Prämien können nur von diesem und nur im Falle von Mängeln innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt der Prämie geltend gemacht werden. Stellt ein Prämienberechtigter fest, dass die gelieferte Prämie mangelhaft ist, hat sich der Prämienberechtigte unverzüglich über das Kontaktformular oder telefonisch über die Telefonnummer 07244 . 600 24 an die IPO PrämienServices GmbH zu wenden.

4. Beendigung des Prämienprogramms

4.1. Allgemeines

Der Malteser Hilfsdienst e.V. behält sich das Recht vor, das Prämienprogramm unter angemessener Wahrung der Belange der teilnehmenden Malteser-Mitarbeiter zu beenden, zeitweilig zu unterbrechen oder durch ein anderes Prämienprogramm zu ersetzen, wenn dies aus wichtigen Gründen notwendig ist (z.B. kann der Malteser Hilfsdienst e.V. das Programm beenden oder temporär unterbrechen, wenn der Fall eines missbräuchlichen Verhaltens eines Teilnehmers vorliegt oder eine Fortführung des Prämienprogramms aus Rechtsgründen nicht möglich ist).

4.2 Abmeldung

Den teilnehmenden Malteser-Mitarbeitern steht es frei, sich jederzeit von dem Prämienprogramm abzumelden. Eine Abmeldung hat über das Kontaktformular zu erfolgen. Im Falle der Abmeldung gelten die in Ziffer 4.2. dieser Teilnahmebedingungen formulierten Rechtsfolgen.

4.3 Beendigung im Fall des Missbrauchs

Jeglicher schuldhafte Verstoß eines Teilnehmers gegen diese Teilnahmebedingungen stellt ein missbräuchliches Verhalten dar. Stellt der Malteser Hilfsdienst e.V. bei einem der teilnehmenden Mitarbeiter ein missbräuchliches Verhalten fest, ist der Malteser Hilfsdienst e.V. berechtigt, diesen Mitarbeiter unverzüglich von der weiteren Teilnahme an dem Prämienprogramm auszuschließen. Die von dem betreffenden Mitarbeiter bis dahin gesammelten Prämienpunkte verfallen ersatzlos.

5. Haftung

5.1. Haftungsbeschränkung

Für die Haftung des Malteser Hilfsdienst e.V. für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Prämienprogramms entstehen, gilt folgende Regelung: Im Falle leichter Fahrlässigkeit des Malteser Hilfsdienst e.V., eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Malteser Hilfsdienst e.V. ist die Haftung des Malteser Hilfsdienstes e.V. bei der Verletzung wesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Malteser Hilfsdienst e.V. bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unbeschadet dessen haftet der Malteser Hilfsdienst e.V. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Malteser Hilfsdienst e.V. oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Malteser Hilfsdienst e.V. beruhen.

5.2. Technische Probleme

Der Malteser Hilfsdienst e.V. haftet nicht für eventuelle technische Störungen jeglicher Art, durch welche die Teilnahme der Malteser-Mitarbeiter an dem Prämienprogramm beeinträchtigt wird. Falls im Falle von technischen Störungen ein Verschulden des Malteser Hilfsdienst e.V. vorliegt, haftet dieser nach Maßgabe von Ziffer 6.1. dieser Teilnahmebedingungen.

6. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Prämienprogramms gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden vom Malteser Hilfsdienst e.V. nur an solche Dritte weitergegeben, die im Namen des Malteser Hilfsdienst e.V. Dienstleistungen im Rahmen des Prämienprogramms erbringen und die die Daten nur für diesen Zweck verarbeiteten werden. Ihre Daten werden nach Beendigung des Prämienprogramme gelöscht. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz.

7. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Der Malteser Hilfsdienst e.V. behält sich vor, die Teilnahmebedingungen im Falle notwendiger Anpassungen zu ändern. Im Falle einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Malteser Hilfsdienst e.V. den Teilnehmer unverzüglich per E-Mail informieren und ihm die geänderten Teilnahmebedingungen zur Verfügung stellen. Dem betreffenden Teilnehmer steht das Recht zu, der Geltung der geänderten Teilnahmebedingungen ausdrücklich per E-Mail zu widersprechen. Sofern der Teilnehmer den Änderungen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen ab Zugang widerspricht, gelten gegenüber dem betreffenden Teilnehmer die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen. Hierauf wird der Malteser Hilfsdienst e.V. den Teilnehmer mit Versand der geänderten Teilnahmebedingungen bzw. bei Beginn der Frist nochmals gesondert hinweisen. Die geänderten Teilnahmebedingungen werden der weiteren Teilnahme am Prämienprogramm nach Wirksamwerden der Änderungen zugrunde gelegt. Werden die geänderten Teilnahmebedingungen nicht akzeptiert, scheidet der Teilnehmer aus dem Prämienprogramm aus. Es gelten die Bestimmungen über die Abmeldung/Beendigung.

8. Anwendbares Recht

Die Teilnahme an diesem Prämienprogramm unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

9. Veranstalter des Prämienprogramms

Malteser Hilfsdienst e.V. 
Erna-Scheffler-Str. 2
51103 Köln
E-Mail: machmit@malteser.org

10. Betreiber des Prämienportals

IPO PrämienServices GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 10
D-76356 Weingarten

Postfach 11 80
D-76352 Weingarten

11. Steuerlicher Hinweis

Die Vermittlungsprämie kann für den Malteser-Mitarbeiter steuerlich relevant sein. Bei Fragen zu den Auswirkungen der Prämie auf die persönliche steuerliche Situation des Malteser-Mitarbeiters kann ein Steuerberater oder das Finanzamt weiterhelfen.