Steuerpläne zum Bundesfreiwilligendienst - Malteser: „Falsches Signal an ältere Freiwillige“

Köln. Die Malteser kritisieren die Steuerpläne des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes. „Es ist ein absolut falsches Signal an die älteren Freiwilligen, wenn sie jetzt auf Taschengeld und geldwerte Leistungen aus dem Bundesfreiwilligendienst Steuern zahlen sollen“, sagt Karl Prinz zu Löwenstein, Geschäftsführender Vorstand des Malteser Hilfsdienstes. Betroffen von den Steuerplänen sind eher Menschen über 27 Jahren, die der Bundesfreiwilligendienst gerade für gesellschaftliches Engagement gewinnen will. „Wir fordern den Bundesfinanzminister auf, die große gesellschaftliche Signalwirkung zu beachten und die Pläne zur Besteuerung des Bundesfreiwilligendienstes zurückzuziehen“, so Löwenstein.

Wegen der geringen Einkünfte der zumeist jungen Menschen in den Freiwilligendiensten der Malteser fallen in der Regel keine Steuern an. Der Freiwilligendienst ist ein soziales Engagement ohne Erwerbsabsicht. So liegen das  Taschengeld und die geldwerten Leistungen aus einem Bundesfreiwilligendienst wie auch im Freiwilligen Sozialen Jahr bei den Maltesern bei bis zu 450 Euro. In der Vergangenheit waren hierfür keine Steuern abzuführen. Wenn weitere Einkünfte vorliegen oder aber ein Ehegattensplitting - wie es bei älteren Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst vorkommt - kann das zu einer Steuerbelastung führen.

 
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Karl Prinz zu Löwenstein, Geschäftsführender Vorstand der Malteser, steht für Interviews zur Verfügung. Vermittlung: Tel. 0221-9822-125.

 

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