Köln. Die Absicht der Bundesregierung, demenziell erkrankte Menschen in Medikamententests einzubeziehen, stößt bei den Maltesern auf Widerstand. Der Geschäftsführer der Malteser Deutschland, Dr. Franz Graf von Harnoncourt, stellt fest: „Jede mögliche Testperson muss in der Lage sein, die Tragweite ihrer Zusage zu übersehen. Bei Menschen mit Demenz kann das aber nicht vorausgesetzt werden. Deshalb müssen wir sie schützen.“ Mehr als zweifelhaft wäre auch eine Einwilligung durch eine eventuell eingesetzte Betreuungsperson, die stellvertretend für den erkrankten Menschen über die Teilnahme entscheidet.
Medikamententests sind nötig, wenn neue Arzneimittel auf Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit überprüft und für den Markt zugelassen werden sollen. Die Probanden müssen letztlich damit rechnen, dass es dabei auch zu unbeabsichtigten, negativen Nebenwirkungen kommen kann.
Harnoncourt: „Aus vieler Forschungsdaten ist bekannt, dass die Gabe von Medikamenten – z. B. bei notwendigen Operationen – die Demenzsymptome verstärken können und damit auch die Grunderkrankung verschlechtert werden kann. Gerade dann, wenn der wahrscheinliche Nutzen des neuen Medikaments für diese Patientengruppe nicht gegeben ist, müssen demenziell erkrankte Menschen von Medikamententests ausgeschlossen werden.“
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