In Deutschland darf nicht nur die Ärztin bzw. der Arzt, sondern auch dafür ausgebildetes medizinisches Fachpersonal impfen. Die Impfung kann also auch von Pflegekräften, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern oder auch von Arzthelferinnen und Arzthelfern (unter Aufsicht eines Arztes) durchgeführt werden. Weitere Infos hierzu und wie man sich als Helferin oder Helfer bewerben kann, folgen noch.
Aufbau von Corona-Impfzentren
Zurück zu allen Meldungen