Aufbaulehrgang Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte

Für alle Hilfskräfte, die über keine entsprechende Qualifizierung verfügen, empfehlen wir die Kombination Schwesternhelferinnen- und Pflegediensthelfer-Ausbildung (120 Unterrichtseinheiten) plus den Aufbaulehrgang Behandlungspflege.

Quellen der gesetzliche Grundlagen:

  • §23 Absatz 3 und § 42 Absatz 1 des Rahmenvertrags über die Häusliche Krankenpflege nach § 132a Absatz 2 SGB V in Hessen vom 01.05.2006, gültig ab 01.01.2007
  • Landesvertrag NRW Häusliche Pflege, § 17 "Berechtigung zur Abgabe der Leistungen" - Einsatz von sonstigen geeigneten Personen (=Pflegehilfskräfte)

Kursdauer:
Je nach Vorgabe des Bundeslandes, bitte wenden Sie sich an die Malteser Dienststelle vor Ort. 

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Kurs

16.04.2024
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