AVR 2027
Ab dem 01.01.2027 gelten bei den Maltesern neue Regelungen zur Arbeitszeit, Vergütung sowie zu weiteren Leistungen. Vieles davon gilt automatisch für alle Mitarbeitenden. Nur Mitarbeitende der Anlagen 2 und 2e können außerdem entscheiden, ob Sie in die neue Entgeltordnung wechseln möchten.
Auf dieser Seite erhalten Sie alle relevanten Links zum Auskunftsverlangen, zum Überleitungsantrag und zu weiterführenden Informationen.
Schritt 1: Auskunftsverlangen – Orientierung einholen
Mit dem Auskunftsverlangen erhalten Sie die Information, in welche Entgeltgruppe Sie bei einem Wechsel in die neue Entgeltordnung kommen würden.
Schritt 2: Überleitungsantrag – Entscheidung treffen
Sie möchten in die neue Entgeltordnung wechseln? Dann können Sie hier einen Überleitungsantrag stellen:
Überleitungsrechner
Sie möchten wissen, wie sich eine mögliche Überleitung auf Ihre Vergütung auswirken könnte?
Der AVR-Überleitungsrechner unterstützt Mitarbeitende bei der Orientierung und ermöglicht einen Vergleich der Vergütungssysteme. Er kann eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage sein.