Flexible Arbeitszeit bei den Maltesern

Flexible Arbeitszeitmodelle bei Maltesern

Flexibles Arbeiten ist bei den Maltesern auf unterschiedliche Weise möglich: Ganz gleich ob Home-Office beziehungsweise Mobiles Arbeiten, Telearbeit, Gleitzeit oder Teilzeit. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist den Maltesern sehr wichtig. Entsprechend versuchen die Malteser, die Balance zwischen Beruf und individuellen Bedürfnissen zu fördern. Die Arbeitszeitmodelle sind dementsprechend vielseitig und werden möglichst individuell angepasst.

Überblick:

Was für Arbeitszeitmodelle gibt es bei den Maltesern?

Bei den Maltesern kannst du in vielen unterschiedlichen Bereichen arbeiten, in denen individuelle Arbeitszeitmodelle angeboten werden. So gibt es in der Zentrale etwa eine Vereinbarung zum Mobilen Arbeiten und eine Gleitzeitregelung mit Kernarbeitszeiten. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Telearbeit. In verschiedenen Diensten der Malteser existieren auch individuelle Arbeitszeitmodelle, die sogenannten individuellen Rahmendienstpläne – zum Beispiel im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um eine Schichtplanung, bei der sich die Strukturen typischerweise in festen Intervallen wiederholen. Dadurch sind die Arbeitszeiten für die Arbeitnehmer weit im Vorfeld einsehbar – und der Alltag dadurch besser planbar. 

Was ist Telearbeit, was Home-Office?

Die beiden Begriffe Telearbeit und Home-Office (Mobiles Arbeiten) werden häufig synonym verwendet. Doch es gibt Unterschiede. 

  • Home-Office (Mobiles Arbeiten) bedeutet in der Regel, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten kann. Meistens gilt das zumindest für einen Teil der Arbeitszeit. Den anderen Teil ihrer Arbeitszeit sind sie am Arbeitsplatz im Büro anwesend.
  • Bei Telearbeit dagegen wird im Normalfall ausschließlich von zu Hause gearbeitet. Es gibt keinen festen Büroplatz im Unternehmen, der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten für den Arbeitsplatz zu Hause.  

Mobiles Arbeiten ist bei den Maltesern heute in sehr vielen Fällen möglich oder sogar üblich. Telearbeit ist bei den Maltesern dagegen die absolute Ausnahme.

Teilzeit: In welchen Bereichen kann ich Arbeitszeit reduzieren?

Arbeiten in Teilzeit ist bei den Maltesern grundsätzlich in allen Bereichen möglich. Voraussetzung für diese Art der flexiblen Arbeitszeitmodelle ist, dass dies durch eine ausreichend starke Personaldecke umgesetzt werden kann.  Für die Malteser ist es wichtig, die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden zu berücksichtigen und einfließen zu lassen. Das betrifft auch den individuellen Wunsch, die Arbeitszeit zu reduzieren.  

Wie individuell sind Arbeitszeitmodelle im Rettungsdienst?

Der Rettungsdienst unterliegt Vorhaltezeiten, die sichergestellt werden müssen. Das heißt, dass zu einer festgelegten Zeit bestimmte Rettungsmittel mit der entsprechenden Besatzung zur Verfügung stehen müssen. Innerhalb der vorgegebenen Vorhaltezeiten versuchen die Malteser die Arbeitszeiten der Rettungskräfte unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse zu gestalten. Das passiert unter anderem mit den genannten Rahmendienstplänen. 

Wie gestalten sich die Arbeitszeiten in der Pflege?

Pflegeeinrichtungen müssen in der Regel eine 24-Stunden-Versorgung gewährleisten. Auch hier wird darauf geachtet, den Mitarbeitenden bei der Dienstplanung entgegenzukommen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen trotzdem eingehalten werden und die Malteser versuchen, zu viele Nachtdienste in Folge zu vermeiden.

Welche Arbeitsbedingungen gelten als sehr belastend? Wie sind die neuesten Erkenntnisse zu Nachtarbeit? Welche Ruhezeiten gelten als optimal? Was ist nach heutiger Kenntnis gut für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Die aktuelle Wissenslage rund um optimale Arbeitsbedingungen wird fortlaufend beobachtet undregelmäßig evaluiert.  Entsprechend werden die Arbeitszeitmodelle bei Möglichkeit angepasst.

Allgemeine Fragen zu Arbeitszeitmodellen bei den Maltesern

Gibt es einen Freizeitausgleich im Schichtdienst?

In den AVR Caritas ist die Arbeit an Feiertagen und an Sonntagen geregelt. Die Mitarbeitenden erhalten entweder Zeitzuschläge und Freizeitausgleich oder einen höheren finanziellen Ausgleich für die in diesen Zeiten geleistete Arbeit.  

Wie sieht der Umgang mit Überstunden aus?

Manchmal lassen sich Überstunden nicht vermeiden. Auch hier gibt es in den AVR Caritas klare Vorgaben. Bevorzugt sollen Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden. Ist ein Ausgleich der Überstunden durch entsprechende Arbeitsbefreiung nicht möglich, erhält die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine festgelegte finanzielle Überstundenvergütung.

Wie lange sind Ruhepausen und Ruhezeiten in der Pflege bei den Maltesern?

Sowohl die Ruhepausen als auch die Ruhezeiten sind arbeitszeitrechtlich klar geregelt. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden sind 30 Minuten Pause vorgesehen, ab neun Stunden 45 Minuten Pause. Die Ruhezeit beträgt 11 Stunden. Das heißt: Zwischen Dienstende und nächstem Dienstbeginn müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.  In Pflegeeinrichtungen darf diese Frist zwischen Dienstende und dem nächsten Dienstantritt   um zwei Stunden verkürzt werden. Voraussetzung ist, dass dies im Dienstplan – etwa durch den Wechsel von Spätdienst auf Frühdienst – nicht anders darstellbar ist. Die Malteser versuchen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben im Interesse der Mitarbeitenden flexible Regelungen und Vereinbarungen zu finden.

Flexible Arbeitszeit: Wie ist die Gleitzeit geregelt?

Gleitzeit bedeutet: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst bestimmen – innerhalb einer vereinbarten Kernarbeitszeit. Zum Beispiel ist in der Malteser Zentrale die Gleitzeit in einer Dienstvereinbarung geregelt. Diese gilt für alle Bereiche, in denen das möglich ist. 

Wie wird das beste Arbeitszeitmodell für Mitarbeitende gefunden?

Die Arbeitszeitmodelle, die zusammen mit den Mitarbeitenden entwickelt und immer weiter verbessert werden, sind sehr individuell. Soweit dies möglich ist, wird grundsätzlich versucht, Wünsche zu berücksichtigen: Zum Beispiel, wenn Mitarbeitende an bestimmten Tagen bestimmte Schichtdienste nicht leisten können. Auch dem Wunsch nach festen freien Tagen wird nach Möglichkeit entsprochen. In vielen Diensten gibt es auch bereits ein Ausfallmanagement. Damit soll gewährleistet werden, dass kurzfristige Ausfälle nicht zulasten derer gehen, die freie Tage verbindlich eingeplant haben.