Was ist die Klimaprämie?

Die Klimaprämie ist Teil der Klimastrategie des Malteser Hilfsdienstes. Ziel der Strategie ist es, die klimaschädlichen Emissionen Jahr für Jahr um mindestens 3 Prozent zu reduzieren. Hierzu möchte die Klimaprämie einen Anreiz setzen und gleichzeitig das an einzelnen Standorten erworbene Wissen um CO2-sparenden Maßnahmen allen zur Verfügung stellen. So arbeiten wir gemeinsam an unserer klimafreundlichen Entwicklung! Die Klimaprämie ist über eine Laufzeit von drei Jahren geplant mit einer jährlichen Ausschüttung, die erstmals 2023 stattgefunden hat.

Bewerbungsfrist ist abgelaufen

Liebe Malteser,
mit dem 31.01.2024 ist nun auch die verlängerte Bewerbungsfrist für die Klimaprämie 2023 beendet. Wir von der Fachstelle für Nachhaltigkeitsmanagement prüfen jetzt alle Bewerbungen, klären Rückfragen und bereiten die Informationen anonymisiert für unsere diesjährige Jury auf. Die Gewinner stehen voraussichtlich bis Ende April fest und werden dann von uns benachrichtigt. Im Anschluss an die Bundesversammlung im Juni 2024 auf der die Gewinner geehrt und erstmalig bekannt gegeben werden, können Sie auch hier über die Projekte lesen, die mit der Klimaprämie ausgezeichnet wurden.  Bleiben Sie gespannt. 
Herzliche Grüße
Ihre Fachstelle für Nachhaltigkeitsmanagement 

Wie funktioniert die Klimaprämie?

Was wird prämiert?

Prämiert werden Maßnahmen, die besonders erfolgreich zur Reduktion von klimaschädlichen Emissionen beigetragen haben. Alle Einreichungen werden gesichtet und von einer Jury nach festgelegten Kriterien bewertet. Im Fokus der Bewertung steht neben der konkreten CO2-Einsparung das Ausweitungspotenzial der Maßnahmen. Daneben werden weitere Kriterien, wie zum Beispiel Innovativität und Kreativität, berücksichtigt. 

Mehr zu den Kriterien


Wie reiche ich eine Maßnahme ein?

Auch der Beginn Bewerbungsphase 2023 war zeitlich an die Bundesversammlung geknüpft. Bewerbungsstart war also der 17. Juni 2023. Eingereicht werden konnten jeweils Maßnahmen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt worden sind. Die Einreichung der Bewerbungen pro Standort war nicht beschränkt. Die Einreichung erfolgte mittels Webformular.


Was gibt es zu gewinnen?

Platz 1 erhält 25.000, Platz 2 15.000 und Platz 3 10.000 Euro. Daneben werden zehn weitere Prämierungen á 5.000 Euro vergeben. Maßnahmen werden durch Personen eingereicht, die Prämien werden jedoch an Organisationseinheiten des Malteser Hilfsdienstes ausgeschüttet. Die Ausschüttung der Prämien schließt sich zeitlich an die Bekanntgabe der Gewinnerprojekte des jeweiligen Jahres.

Mehr zur Verwendung der Prämien


Wer kann sich bewerben?

Erfolgreich durchgeführte Maßnahmen zur Prämierung einreichen können die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Malteser Hilfsdienstes. Die Ausschüttung der Prämien erfolgt an den jeweiligen Standort, an welchem die Maßnahme durchgeführt wurde. Zu diesem Zweck muss sich die einreichende Person im Bewerbungsformular einem Standort zuordnen. Unten finden sich Antworten auf viele Fragen rund um den Bewerbungsprozess.

Die Bewerbungsfrist für 2024 ist abgelaufen.

Bewertung

Nach welchen Kriterien wird bewertet?

Die Auswahl erfolgt durch eine Jury, die die eingereichten Maßnahmen nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Wie viel CO2 konnte durch die Maßnahme eingespart werden? * 
  • Hat die Maßnahme einen längerfristigen Einspareffekt? Kann sie auf andere Standorte ausgeweitet werden? 
  • Wie innovativ/kreativ ist die Maßnahme? 
  • Wie groß ist der Sensibilisierungseffekt?
  • Wie teuer war die Maßnahme im Verhältnis zum CO2-Einspareffekt?

*Keine Panik! Das bedeutet nicht, dass bei der Einreichung bereits unbedingt konkrete CO2-Angaben gemacht werden müssen. Wo diese Infos nicht vorliegen, werden sie durch die Fachstelle Nachhaltigkeitsmanagement recherchiert.

Jetzt zum Bewerbungsprozess informieren


Wer entscheidet über die Vergabe der Prämie?

Die Jurymitglieder bringen vielfältige Perspektiven in die Bewertung der eingereichten Maßnahmen ein.

Für die Klimaprämie 2023 sitzen folgende Personen aus dem Malteser Hilfsdienst in der Jury:

  • Douglas Graf von Saurma-Jeltsch (Geschäftsführender Vorstand)
  • Daisy Gräfin Bernstorff (Vizepräsidentin & Generaloberin)
  • Raphael Ebenhoch (Regionalgeschäftsführer Nord-Ost)
  • Florian Dernbach (Stadtgeschäftsführer Frankfurt)
  • Pilar zu Salm-Horstmar (Diözesanoberin & stellv. Stadtbeauftragte)
  • Carolin Heer (Malteser Jugend)

Fragen und Antworten

Zum Einreichungs-/Bewerbungsprozess

Wer kann eine Maßnahme einreichen und sich um die Klimaprämie bewerben?

Wer kann eine Maßnahme einreichen und sich um die Klimaprämie bewerben?

Maßnahmen können durch alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden des Malteser Hilfsdienstes eingereicht werden. Zur Eingabe der Bewerbung ist eine malteser.org-E-Mail-Adresse und die Zuordnung zu einer Dienststelle/Organisationseinheit im Malteser Hilfsdienst erforderlich. Die Prämien werden nicht an die einreichende Person, sondern an die jeweilige Organisationseinheit ausgeschüttet – daher sind interne Absprachen, wer welche Maßnahme einreicht, im Vorfeld sinnvoll und erwünscht. 

Ein Beispiel: Die Ehrenamtlichen des Seniorencafés der Malteser in Keln bewerben sich mit einem entwickelten Leitfaden für klimafreundlichen Lebensmitteleinkauf, der seit Mitte des Jahres bei der Vorbereitung des Cafés eingesetzt wird. Bei der Bewerbung gibt die einreichende Ehrenamtliche mit malteser.org-Adresse die Stadtgeschäftsstelle Keln als Standort an. Im Vorfeld bespricht sie mit der Stadtgeschäftsführerin die Bewerbung und verständigt sich darauf, dass eine etwaige Prämie für ein Dankeschön-Wochenende der Ehrenamtlichen des Dienstes verwendet werden soll.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury, der Fachstelle Nachhaltigkeit sowie Mitarbeitende der Unternehmenskommunikation (auf Bundesebene).

Welche Maßnahmen können eingereicht werden?

Welche Maßnahmen können eingereicht werden?

Eingereicht werden können im laufenden Kalenderjahr durchgeführte Maßnahmen, die auf CO2-Reduktion abzielen.. Verzögert sich die Umsetzung über den Jahreswechsel hinaus bzw. wird erst im Folgejahr abgeschlossen, kann die Bewerbung erst im Folgejahr berücksichtigt werden.

Ein Beispiel: Die Dienststelle Baxtehede möchte sich mit ihrer neuen Photovoltaikanlage um die Klimaprämie bewerben. Der Bauantrag ist bereits gestellt, die Bauarbeiten beginnen jedoch erst im Dezember und werden erst im Frühjahr des Folgejahres abgeschlossen sein.  Diese Maßnahme ist deshalb erst im Folgejahr antragsberechtig, da erst dann die Bauarbeiten abgeschlossen werden und die Anlage in Benutzung sein wird.

Muss bei der Bewerbung eine konkrete CO2-Einsparung (in Zahlen) angeben werden?

Muss bei der Bewerbung eine konkrete CO2-Einsparung (in Zahlen) angeben werden?

Wenn konkrete Infos dazu vorliegen (zum Beispiel aufgrund eines vorausgegangenen Energieberatungsberichts), gerne. Das ist aber keine Voraussetzung. Wichtig ist, dass die Maßnahme in ihren Rahmendaten so konkret wie möglich beschrieben (was wurde wo, wie, wann gemacht) und eine Kontaktperson genannt wird. Auf dieser Basis ermittelt die Fachstelle Nachhaltigkeitsmanagement (ggfls. in Rücksprache mit der Kontaktperson) alles weitere.

Wann geht es los?

Wann geht es los?

Die Bewerbungsphase der Klimaprämie 2023 startet am 17. Juni 2023 und geht bis Ende des Jahres (31. Dezember 2023). Die Bewerbungsphase im dritten Jahr startet ebenfalls mit der Bundesversammlung und endet mit Ablauf des Kalenderjahres 2024.

Ist die Klimaprämie eine einmalige Sache?

Ist die Klimaprämie eine einmalige Sache?

Nein, die Prämie ist zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren geplant, beginnend im Jahr 2022 (Ausschüttung 2023). Alle Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks, die 2022, 2023 oder 2024 umgesetzt werden, haben also die Chance, prämiert zu werden.

Darf man sich jedes Jahr bewerben, auch mit der gleichen Maßnahme?

Darf man sich jedes Jahr bewerben, auch mit der gleichen Maßnahme?

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Maßnahme im laufenden Bewerbungsjahr abgeschlossen wurde. Eine Maßnahme, die 2022 durchgeführt wurde, kann also nicht im Jahr 2023 eingereicht werden - unabhängig davon, ob man sich mit der Maßnahme 2022 bereits um die Klimaprämie beworben hatte oder nicht. Wird 2023 jedoch eine vergleichbare Maßnahme durchgeführt, kann diese 2023 eingereicht werden. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung der Bewerbungen pro Standort.

Beispiel 1: Die Bezirksgeschäftsstelle Minsterland veranstaltet im Sommer 2022 einen Workshop zum spritsparenden Fahren für alle Pflegedienst-Mitarbeitenden des Bezirks, der einen spürbar geringeren Spritverbrauch zur Folge hat. Erst 2023 kommt die Pflegedienstleitung auf die Idee, dass man sich mit dieser Maßnahme um die Klimaprämie hätte bewerben können – doch nun ist es leider zu spät. Im Jahr 2023 wird die gleiche Schulung erneut angeboten – diesmal für die Mitarbeitenden im Menüservice. Mit dem Workshop 2023 bewirbt sich die Bezirksgeschäftsstelle um die Klimaprämie. 

Beispiel 2: Nach den beiden erfolgreichen Durchläufen 2022 und 2023 soll der Sprit-Spar-Workshop 2024 erneut angeboten werden, diesmal für die Hausnotruf-Mitarbeitenden im technischen Hintergrunddienst. Nach den beiden erfolgreichen ersten Jahren wird das Schulungskonzept mittlerweile an vielen weiteren Standorten angewendet. Nachdem die Bezirksgeschäftsstelle Minsterland 2023 eine Prämie für das erfolgreiche Konzept ergattern konnte, bewirbt sie sich 2024 erneut - ebenso wie eine Dienststelle des Bezirks Rheimland, die das Konzept übernommen hat. Da das Konzept aus den vorherigen Jahren mittlerweile bekannt ist, erhält die Maßnahme in beiden Bewerbungen nur wenige Punkte in der Kategorie „Innovation & Kreativität“ und gewinnt daher keine Prämie. 

Zum Bewertungsprozess

Wer bewertet die Maßnahmen bzw. trifft die Entscheidung über die Prämienvergabe?

Wer bewertet die Maßnahmen bzw. trifft die Entscheidung über die Prämienvergabe?

Über die Prämienvergabe entscheidet eine Jury. Sie besteht aus mindestens drei Maltesern und zusätzlichen externen Personen mit Fachexpertise. Bei der Besetzung der Jury wird die Abbildung unterschiedlicher Perspektiven (u.a. Hauptamt/Ehrenamt, Alter, Geschlecht) ebenso wie die Einbindung in die Klimastrategie (z.B. durch Vertretung von Projektgruppe Klimastrategie, Beratungsausschuss, Lenkungskreis Nachhaltigkeit) berücksichtigt.

Die jeweiligen internen Jurymitglieder eines Bewerbungszeitraums sind mit Beginn der Bewerbungsphase bekannt und oben auf der Seite zu finden. Die Personen können im jeweiligen Jahr nicht selbst Maßnahmen einreichen.

Wie werden die Maßnahmen bewertet?

Wie werden die Maßnahmen bewertet?

Die Bewertung der eingereichten Maßnahmen erfolgt anhand von unterschiedlichen Kriterien:

  • Wie viel CO2 konnte durch die Maßnahme insgesamt (als absolute Mengenangabe) und relativ (im Verhältnis zum Vergleichsszenario ohne die Maßnahme) eingespart werden? 
  • Hat die Maßnahme einen längerfristigen CO2-Einspareffekt und wie groß ist ihr Ausweitungspotenzial auf andere Standorte? 
  • Wie innovativ/kreativ ist die Maßnahme? 
  • Inwiefern erreicht die Maßnahme viele Menschen und hat dadurch einen besonderen Sensibilisierungseffekt?
  • Wie kostenaufwändig war die Maßnahme im Verhältnis zu ihrem CO2-Einspareffekt?

Bei der Einschätzung der CO2-Einsparung werden die Jurymitglieder durch die Fachstelle Nachhaltigkeitsmanagement unterstützt.  Die individuelle Einschätzung der qualitativen Kriterien (Ausweitungspotenzial, Kreativität, Sensibilisierungschance) obliegt den Jury-Mitgliedern. Aus den Einschätzungen der einzelnen Jurymitglieder ergibt sich dann ein Ranking der Maßnahmen, das Grundlage für die Prämierung ist.

Sind alle genannten Kriterien gleich wichtig für die Bewertung einer Maßnahme?

Sind alle genannten Kriterien gleich wichtig für die Bewertung einer Maßnahme?

Nein. Am wichtigsten für die Bewertung ist neben der absoluten und relativen CO2-Einsparung das Ausweitungspotenzial (also die Frage, ob sich die Maßnahme gut auf andere Standorte oder Szenarien übertragen lässt). Der relative Kostenaufwand der CO2-Einsparung ist das am wenigsten gewichtige Kriterium.

Sitzen jedes Jahr die gleichen Personen in der Jury?

Sitzen jedes Jahr die gleichen Personen in der Jury?

Nein, die Jury wird jedes Jahr neu besetzt. Ihr Mandat erhält sie durch das Präsidium. Bei der Besetzung wird darauf geachtet, dass die Jurymitglieder durch ihren individuellen Hintergrund möglichst viele und unterschiedliche Perspektiven einbringen (zum Beispiel sowohl Haupt- und Ehrenamt, aber auch Alter, Verbandswissen, Aufgabenschwerpunkte etc.).

Zur Prämierung

Gibt es eine Übersicht aller eingereichten Maßnahmen?

Gibt es eine Übersicht aller eingereichten Maßnahmen?

Nach Abschluss der Bewerbungsphase am Jahresende wird es im Sharepoint eine Übersicht aller prämierten Maßnahmen geben. 

Wann ist die Prämierung für die Einreichungen 2023?

Wann ist die Prämierung für die Einreichungen 2023?

Die Sichtung und Bewertung der eingereichten Maßnahmen findet im ersten Quartal des Folgejahres statt. Der genaue Zeitpunkt der Prämierung wird noch bekanntgegeben.

Wann werden die Prämien ausgezahlt?

Wann werden die Prämien ausgezahlt?

Die Ausschüttung erfolgt im Anschluss an die offizielle Prämierung der ausgewählten Maßnahmen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Dauer des Bewertungsprozesses und vom Datum der Prämierung ab.
 

Sind die Prämien für einen bestimmten Zweck gedacht bzw. muss man nachweisen, was mit den Prämien passiert?

Sind die Prämien für einen bestimmten Zweck gedacht bzw. muss man nachweisen, was mit den Prämien passiert?

Die Prämien werden nicht an Privatpersonen, sondern an Standorte des Malteser Hilfsdienstes ausgeschüttet und sind für die Verwendung im Kontext des Hilfsdienstes gedacht. Die Verwendung ist nicht an konkrete Vorgaben geknüpft, soll allerdings – im Sinne der Malteser Klimastrategie – auch nicht im Widerspruch zur klimafreundlichen Entwicklung stehen. Darüber hinaus gibt es keine konkreten Vorgaben und es ist auch kein Nachweis notwendig. Sommerfest, Fahrradständer, Weiterbildungsmaßnahmen, digitale Ausstattung, Ladeinfrastruktur, Fassadenbegrünung, Wasserspender, neue Jurte, Rikscha, Lastenrad, … der Phantasie sind so gut wie keine Grenzen gesetzt!

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