Alles zur Freistellung fürs Ehrenamt

Alles stehen und liegen lassen bei der Arbeit, weil das Ehrenamt ruft? Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Trotzdem darf die Arbeit nicht darunter leiden. Darum gibt es feste Regelungen für die Freistellung.

Darum geht's


Öffentliches oder privates Ehrenamt? Das macht den Unterschied

Freistellung – ja oder nein? So einfach ist das leider nicht zu sagen. Die Regelungen dafür sind unterschiedlich. Dein Ehrenamt, und alles was dazugehört, ist Privatsache und sollte in deiner Freizeit stattfinden. Wenn du zum Beispiel in einem Sportverein oder einer Tierschutzorganisation hilfst, dann hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub oder Freistellung von deiner Arbeit oder Ausbildung. Einige Ehrenämter dienen aber einem öffentlichen Interesse. Ein Beispiel ist das Schöffenamt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden vom Staat für dieses Ehrenamt ernannt und dürfen es auch nicht ablehnen. Falls du einmal für das Schöffenamt ernannt werden solltest, ist dein Unternehmen dazu verpflichtet, dir für die Ausübung deiner Bürgerpflicht und für die dazugehörigen Aus- und Weiterbildungen freizugeben.

Neben dem Schöffenamt gibt es noch weitere Ehrenämter, für die du von deiner Führungskraft freigestellt werden musst. Dafür gibt es sogar spezielle Gesetze. Diese regeln die Freistellungen für Ehrenämter im Brand- und Katastrophenschutz und in der Kinder- und Jugendarbeit.

Besonderheiten beim Rettungs- und Katastrophendienst

Wenn Sebastian gerufen wird, muss er seine Arbeit im Büro sofort abbrechen und sich schnell bei seiner Wache melden. Er ist ehrenamtlich tätig bei der Freiwilligen Feuerwehr in Hamburg. Seine Firma gibt ihm für die Einsätze frei. Wenn es sich um einen Notfalleinsatz im Sinne des Katastrophenschutzes handelt, muss ihm seine Firma sogar freigeben. Das ist gesetzlich so geregelt, wobei es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt. Auch für eine Weiterbildung bekommt Sebastian von seinem Unternehmen frei und das sogar bei vollem Gehalt, wenn die Weiterbildung von der Behörde angeordnet worden ist. Das Geld, das ihm seine Firma während der Freistellung weiterhin bezahlt, holt dieser sich später vom Land Hamburg zurück. In anderen Bundesländern kann das allerdings wieder ganz anders laufen. Darum ist es wichtig, bei jeder Freistellung zu schauen, welchem Zweck der Einsatz dient und in welchem Bundesland du dein Ehrenamt ausübst. 

Trotzdem ist es, gerade für kleine Unternehmen, nicht immer so leicht, wenn Mitarbeitende ganz plötzlich von der Arbeit zu ihrem Ehrenamt müssen. Das sollte sich jeder Ehrenamtliche bewusst machen. Und wenn es gar nicht anders geht und sogenannte zwingende betriebliche Gründe vorliegen, darf das Unternehmen die Freistellung auch für die Ehrenämter mit öffentlichem Interesse verweigern. Das ist aber streng geregelt. Beispielsweise müsste es so sein, dass absolut niemand anderes in dem Unternehmen deine Arbeit machen kann. So etwas kommt ja nur sehr selten vor.

Ähnlich wie bei der Freiwilligen Feuerwehr haben auch die Ehrenamtlichen des Katastrophenschutzes bei den Maltesern und anderen Hilfsorganisationen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn sie zur einem Notfalleinsatz gerufen werden. Denn dann übernehmen die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz viele Aufgaben wie beispielsweise die medizinische Versorgung bei großen Unglücken oder Naturkatastrophen. Oder die Betreuung von Menschen, die bei einem Unglück aus ihren Wohnungen und Häusern evakuiert werden mussten. Damit die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bestmöglich ihre Einsätze machen können, müssen die Unternehmen sie für die Dauer des Einsatzes und für Aus- und Weiterbildungen freistellen. Für die ehrenamtliche Arbeit beim THW gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das besagt, dass die Helferinnen und Helfer freigestellt werden müssen.
 
Wichtig ist: Hilfsorganisationen wie die Malteser betreuen auch viele geplante Einsätze – zum Beispiel Konzerte oder Sport-Events. Hier liegt kein öffentliches Interesse vor, so dass keine Freistellung möglich ist. Um einen Notfalleinsatz handelt es sich nur dann, wenn eine offizielle Alarmierung des Katstrophenschutzes vorliegt. Auch hier gibt es von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen, über Die du dich bei deiner Organisation informieren kannst.

Besonderheiten bei der Kinder- und Jugendarbeit

Ehrenamtliche, die Kinder und Jugendliche betreuen, müssen ebenfalls von der Arbeit freigestellt werden. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wird nämlich als besonders wichtig und förderungswürdig angesehen. Die Freistellungspflicht gilt in allen Bundesländern, aber jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Grundsätzlich gilt aber: wenn du ehrenamtlich Kinder und oder Jugendliche betreust, muss dir dein Unternehmen dafür Sonderurlaub gewähren. Diesen Sonderurlaub brauchst du zum Beispiel für Aus- und Weiterbildungen im Rahmen deines Ehrenamtes, wenn du an Tagungen teilnehmen möchtest oder als Betreuung mit ins Zeltlager fährst wie zum Beispiel zum Bundesjugendlager der Malteser Jugend. 

Wie viele Tage im Jahr du zusätzlich zu deinem normalen Urlaub für dein Ehrenamt in der Jugendarbeit freinehmen kannst, hängt davon ab, in welchem Bundesland du wohnst. In den meisten Bundesländern sind es 12 Tage pro Jahr, in Bayern sogar 15 Tage. In Mecklenburg-Vorpommern sind es zwar nur 5 Tage Sonderurlaub fürs Ehrenamt, dafür müssen die Firmen den Sonderurlaub bezahlen. Das Geld gibt es aber vom Land zurück.

Grundsätzlich sollte sich jeder Ehrenamtler bewusst machen, dass man bei der Arbeit eine Lücke verursacht, wenn man häufiger fehlt als die Kolleginnen und Kollegen. Wer seinen Job und sein Ehrenamt liebt, plant möglichst weit im Voraus, wenn es zum Beispiel um Weiterbildungen oder die Jugendgruppenfahrt geht. Dann haben wirklich alle etwas davon. Und grundsätzlich gilt: kein Unternehmen darf dir dein Ehrenamt verbieten, es sei denn die Arbeit steht in direkter Konkurrenz zu dem Unternehmen. Trotzdem ist es immer besser, wenn du dein Ehrenamt bei deiner Führungskraft angibst. Schau unbedingt in deinen Arbeitsvertrag! Wenn in deinem Vertrag explizit steht, dass du Nebentätigkeiten anmelden musst, dann gilt das auch für dein Ehrenamt. Das wird nämlich als Nebentätigkeit gesehen. 

Dein Einstieg ins Ehrenamt

Sportverein, Kirche, Tierschutz, Katastrophenschutz, Sanitätsdienst oder Kinder- und Jugendgruppe - zirka 16 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Der Einstieg in das Ehrenamt ist ganz unterschiedlich. Viele machen nach dem Schulabschluss ein Freiwilliges Soziales Jahr. Ein Ehrenamt kannst du in ganz unterschiedlichen Bereichen machen und mit unterschiedlichem Zeitauffand. Einen Überblick über verschiedene Bereiche und Möglichkeiten, dich zu engagieren, findest du hier.


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