Erste Hilfe: gefährliches Halbwissen

Erste Hilfe ist wichtig und kann Leben retten. Doch bei vielen von uns liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon eine ganze Weile zurück. Das kann im Ernstfall zu Unsicherheiten führen. Zudem kursieren einige Mythen rund um die Erste Hilfe, die teilweise inzwischen widerlegt sind. Denn das Vorgehen in Sachen Erste Hilfe und die Inhalte der Erste-Hilfe-Kurse können sich ändern, weil sie immer wieder neuesten Erkenntnissen angepasst werden. Es macht also Sinn, regelmäßig seine Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen – und sich einen Überblick zu verschaffen, welche Informationen tatsächlich wahr oder eben Mythen sind.

Erste-Hilfe-Kurse in deiner Nähe

Wichtige grundsätzliche Erste-Hilfe-Tipps findest du hier. Einen Erste-Hilfe-Kurs in deiner Nähe findest du auf der Website der Malteser.

Erste-Hilfe-Mythos 1: „Bei einer Vergiftung muss ein Erbrechen ausgelöst werden!“

Falsch. Erbrechen kann im Giftnotfall sogar schädlich sein, zum Beispiel dann, wenn jemand eine ätzende Substanz heruntergeschluckt hat. Wird diese erbrochen, schädigt sie die Speiseröhre ein weiteres Mal. Bei kleinen Kindern können zudem Teile des Erbrochenen in die Atemwege gelangen und zu Erstickungen führen. Bei einer Vergiftung ist es daher oft besser, Wasser in kleinen Schlucken zu trinken. Wichtig bei Vergiftungen: Immer sofort den Notruf unter der 112 anrufen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat auf seiner Website zudem eine Liste mit allen Giftnotrufzentralen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengestellt, an die du dich im Verdachtsfall wenden kannst.

Erste-Hilfe-Mythos 2: „Bei einer Herzdruckmassage müssen Rippen brechen!“

Falsch. Es müssen bei einer Herzdruckmassage keine Rippen brechen, es kann durch den nicht unerheblichen Druck, der im Brustkorb aufgebaut wird, aber durchaus vorkommen! Gerade bei älteren Menschen. Sollte es während der Herzdruckmassage knacken, ist das also kein Grund, mit der Wiederbelebung aufzuhören. Die Rettung eines Menschenlebens ist wichtiger als ein Knochenbruch. Als Faustregel gilt: Bei einer Herzdruckmassage sollte die Brust 5–6 cm tief eingedrückt werden (Frequenz: 100-mal pro Minute). Wichtig: Die Herzdruckmassage muss auf einem harten Untergrund gemacht werden.

Herzdruckmassage: Schritt für Schritt-Anleitung

Bei einem Herzstillstand zählt jede Sekunde. Warte nicht, bis der Notarzt kommt, sondern starte direkt mit einer Herzdruckmassage. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Herzdruckmassage zeigt, wie es geht. Auch die Sanitäter können dich bei Unsicherheiten über das Telefon anleiten!

Erste-Hilfe-Mythos 3: „Wer einen Unfall hatte, muss in die Seitenlage gelegt werden!“

Das stimmt nur bedingt. Die Seitenlage ist wichtig, wenn jemand bewusstlos ist, aber noch atmet. Denn dann sind Reflexe wie Husten oder Würgen gestört. Die Gefahr: Betroffene könnten an Blut oder Erbrochenem ersticken. Die Seitenlage sorgt dafür, dass die Atemwege frei bleiben, denn der Mund ist in der Seitenlage der tiefste Punkt des Körpers und Blut oder Erbrochenes können so abfließen. Wenn jemand noch bei Bewusstsein ist, muss er oder sie nicht zwingend in die Seitenlage gelegt werden. Auch wenn jemand bewusstlos ist und nicht mehr atmet, wird die Person nicht in die Seitenlage gelegt. Stattdessen muss eine Herzdruckmassage durchgeführt werden.

Erste-Hilfe-Mythos 4: „Niemals jemandem nach einem Unfall den Motorradhelm abnehmen!“

Falsch. Dieser Mythos rührt daher, dass eine Motorradfahrerin oder ein Motorradfahrer nach einem Unfall unter Umständen an der Halswirbelsäule verletzt sein könnte und man durch das Abnehmen des Helmes weitere Verletzungen verursachen könnte. Sind die Fahrerin oder der Fahrer jedoch bewusstlos, besteht im Helm die Gefahr des Erstickens an Erbrochenem oder Blut. Denn Würge- und Hustenreflex sind bei einer Bewusstlosigkeit gestört. Bei Bewusstlosigkeit des Unfallopfers gilt deshalb: Der Helm sollte ganz vorsichtig abgenommen werden. Dabei muss die Halswirbelsäule gestützt werden, damit der Kopf nicht zur Seite kippt. Ist das Unfallopfer bei Bewusstsein, lässt man den Helm dran, um keine weiteren Verletzungen zu riskieren.

Erste-Hilfe-Mythos 5: „Verbrennungen immer mit kaltem Wasser kühlen!“

Fast richtig. Kühlen mit Wasser ist bei Verbrennungen gut und wichtig. Es darf nur nicht zu kalt sein. Ideal ist lauwarmes Wasser. Da eine Verbrennung die Temperaturregulation des Körpers stört, kann es beim Kühlen mit kaltem Wasser sonst zu übermäßig starken Temperaturverlusten im Körper kommen, auch die Wundheilung wird durch zu kaltes Wasser verzögert.

Erste-Hilfe-Mythos 6: „Erfrierungen wärmt man am besten mit heißem Wasser auf!“

Falsch. Heißes Wasser kann bei Erfrierungen zu weiteren Gewebeverletzungen führen. Wenn du Wasser verwendest, darf es nicht heiß sein, sondern lauwarm, maximal körperwarm. Denn am besten wärmt man kalte Finger, Wangen, Nasen oder Zehen vorsichtig mittels Körperwärme auf. Aber nicht durch Reiben (auch das kann das Gewebe schädigen), sondern, indem du die betroffenen Körperteile sachte unter deine Achsel oder in deine Kniekehle klemmst oder ganz vorsichtig handwarme Hände auflegst. Auch das Bedecken mit einer Decke kann bei leichten Erfrierungen helfen. Weitere Erste-Hilfe-Tipps bei Erfrierungen und Unterkühlungen findest du hier.

Erste-Hilfe-Mythos 7: „Kleine Wunden brauchen frische Luft zum Heilen!“

Falsch. Auch wenn sich der Mythos, dass Wunden frische Luft zur Heilung brauchen, hartnäckig hält: Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht machen Pflaster auch bei kleinen Wunden Sinn. Sie schützen eine Wunde während der Heilung vor Keimen, und auch die Wundheilung erfolgt besser in einem feuchten Wundmilieu, welches durch ein Pflaster entsteht. Wichtig ist, die Wunde zu desinfizieren und das Pflaster regelmäßig zu wechseln. Ohne Pflaster trocknet die Wunde schnell aus, es bildet sich Schorf, darunter lagern sich jedoch Keime, Bakterien, Dreck und abgestorbenes Gewebe ab. Die Heilung wird dadurch verzögert und es kommt auch eher zu einer Narbenbildung.

Erste-Hilfe-Mythos 8: „Man ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten!“

Richtig. Als Ersthelferin oder Ersthelfer bist du laut Strafgesetzbuch verpflichtet, im Notfall zumutbare Hilfe zu leisten. Das Mindeste, was du tun kannst, und was immer zumutbar ist: Den Notruf unter der Nummer 112 absetzen und der betroffenen Person mental beistehen. Wenn möglich, solltest du Erste Hilfe leisten. Nicht zumutbar ist dabei alles, was dich selbst in Gefahr bringt

Die wichtigsten Notrufnummern

Als Ersthelferin oder Ersthelfer ist es im Ernstfall am wichtigsten, den Notruf abzusetzen. Wir haben dir eine hier eine Übersicht mit den wichtigsten Notrufnummern zusammengestellt.


#Erste Hilfe

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