Jugendparlamente: Kinder und Jugendliche machen Politik

Dürfen Kinder und Jugendliche eigentlich in der Politik mitbestimmen? Ja, zum Beispiel in Jugendparlamenten. 500 gibt es davon schon allein in Deutschland. Warum sie sinnvoll sind, wie sie funktionieren und wer mitmachen darf, erklären wir hier.

Darum geht’s:


Kinder und Jugendliche wollen mehr mitbestimmen

Immer wieder heißt es, die junge Generation habe ein mangelndes Interesse an der Politik und politischen Themen, doch das ist ein haltloser Vorwurf. Denn fragt man die, um die es geht, ergibt sich ein ganz anderes Bild: Zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland finden, dass sich die Bundesregierung zu wenig darum kümmert, was junge Menschen denken und wollen. So lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks unter 10- bis 17-Jährigen.
Noch schlechter beurteilen die Jugendlichen das Interesse der Kommunalpolitik an ihren Belangen. Hier haben gerade einmal 15 Prozent der Befragten den Eindruck, dass Politikerinnen und Politiker ihre Anliegen zur Kenntnis nehmen und sich für sie einsetzen. Und nur jede beziehungsweise jeder zehnte Befragte findet, dass es genügend Möglichkeiten gibt, am Wohnort oder im eigenen Stadtteil Einfluss zu nehmen.

Ab wann darf man eigentlich wählen?

In der Regel können junge Menschen in Deutschland erst mit 18 Jahren wählen gehen. Das Mitgestalten von Demokratie durch die eigene Stimmabgabe beginnt also meist erst mit der Volljährigkeit. Doch seit 1996 haben einige Bundesländer das Wahlrecht ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene eingeführt. Bei Landtagswahlen ist das bislang immerhin in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich. Zuletzt wurde im Bundestag ein Gesetzesentwurf zur Senkung des allgemeinen Wahlrechts, also auch auf Bundesebene, auf 16 Jahre abgelehnt. Sollte sich die Politik eines Tages doch dafür entscheiden, müsste das Grundgesetz entsprechend geändert werden. Das passierte 1972 schon einmal: Damals wurde das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt.

Mitbestimmung: Jugendparlamente machen es möglich

Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich aktiv in die Politik einzubringen – nur sind diese immer noch zu wenig bekannt und etabliert. So wissen viele Heranwachsende gar nicht, dass es in zahlreichen Städten und Landkreisen in Deutschland sogenannte Jugendparlamente gibt. Und die haben nicht nur Pflichten und Aufgaben, sondern auch Rechte. Das heißt: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mitreden und in vielen Fällen auch mitgestalten. Seit den 80er Jahren gefördert, gibt es mittlerweile rund 500 Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland.

Was genau sind Jugendparlamente?

Zunächst einmal ist Jugendparlament ein Oberbegriff, unter dem verschiedene Formen von Mitbestimmung zusammengefasst sind. Ihre Einrichtung ist nicht auf Bundes- oder Landesebene geregelt, sondern Sache der Kommunen. Das heißt: Jugendparlamente sind Vertretungen von Kindern und Jugendlichen in einer Stadt oder einem Landkreis. Jede Stadt kann eigenständig festlegen, mit welchen Themen sich dieses Gremium beschäftigen soll und welche Rechte es hat. Das führt dazu, dass sich Jugendparlamente von Ort zu Ort unterscheiden. Sie eint, dass Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter regelmäßig an der politischen Meinungs- und Entscheidungsfindung von Städten oder Landkreisen beteiligt werden. Manchmal haben Jugendparlamente sogar eigene Etats, über die sie selbständig entscheiden können.

Was sind die Aufgaben von Jugendparlamenten?

Auch, wenn die Art und Zusammensetzung von Jugendparlamenten regional sehr unterschiedlich sein kann, gibt es Aufgaben, die in fast allen Gremien dieser Art wahrgenommen werden: Die Mitglieder treffen sich regelmäßig und diskutieren über die Interessen der Kinder und Jugendlichen in ihrer Stadt. Und sie nehmen (oft beratend) an Ausschüssen und Gremien teil. So soll Kindern und Jugendlichen auf der einen Seite eine Stimme in ihrer Kommune gegeben werden. Und andererseits sollen ihnen Demokratie und politische Prozesse nähergebracht werden, indem sie selbst aktiv daran teilnehmen.

Wie kannst du im Jugendparlament mitmachen?

Da die Jugendparlamente in der Zuständigkeit der Kommunen liegen, gibt es für das Wahlsystem keine bundesweit einheitlichen Regeln. Doch das Grundprinzip entspricht der Mechanik der „großen Politik“: Kinder und Jugendliche werden von Gleichaltrigen für einen bestimmten Zeitraum gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Meist werden die Jugendvertretungen für zwei bis drei Jahre gewählt. Das dafür notwendige Alter variiert allerdings deutlich: In einigen Städten und Kreisen liegt es zwischen 9 und 18 Jahren, in anderen zwischen 14 und 21 Jahren.
Auch die Wahlverfahren sind unterschiedlich: Die Abstimmung erfolgt per Brief oder in einem Wahllokal, in der Regel in einer Schule.

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Die Wahlberechtigten werden angeschrieben und erhalten ihre Wahlunterlagen dann per Post. Sie haben dann eine Stimme, die sie für die Kandidatin oder den Kandidaten ihrer Wahl vergeben können. Wer kandidieren will, muss seine Bewerbung beim Wahlvorstand einreichen, das Votum findet meist nach dem Mehrheitswahlsystem statt.
Erste Anlaufstelle für Informationen ist die Website der Stadt oder des Landkreises. Dort finden sich im Bereich Kinder/Jugendliche Informationen darüber, ob es bereits Jugendparlamente gibt. Auch ein Kinderbüro oder Kinderbeauftragte können Kindern und Jugendlichen Informationen geben, wie sie sich konkret vor Ort beteiligen können.

Was kannst du in Jugendparlamenten lernen?

Gremien dieser Art bieten für Jugendliche die wichtige Chance, politische Prozesse schon früh kennenzulernen und zu verstehen – und Politikerinnen und Politikern gegenüber mit einer gewissen Erfahrung, Sachkenntnis und entsprechendem Selbstbewusstsein aufzutreten. Jugendparlamente bieten auch eine gute Möglichkeit, das eigene Auftreten, das Präsentieren von Argumenten und die Teilnahme an Diskussionen zu üben. Grundsätzlich sollen Jugendparlamente und Jugendräte dafür sorgen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht nur ausnahmsweise, sondern regelmäßig in die kommunale Politik einfließen. Schließlich geht es hier konkret um die Gestaltung von Lebensräumen und die Schaffung von Freizeitmöglichkeiten für junge Zielgruppen. So kann man über Jugendparlamente zu selbst gewählten Themen Anträge etwa in den Stadtrat einbringen, mit denen sich die Politik dann auseinandersetzen muss. Dabei handelt es sich oft um Projekte im Zusammenhang mit Fahrradwegen, Freizeitanlagen oder Schulhofgestaltung. Aber auch Themen wie Klima und Nachhaltigkeit spielen hier zunehmend eine Rolle.


#Engagement

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