Palliativversorgung und Hospizarbeit: So sind sie gesetzlich geregelt

Ohne Ehrenamtliche wäre unsere Welt ein trauriger Ort. So ist es auch engagierten Menschen zu verdanken, dass in den 1980er-Jahren die ersten Hospizinitiativen in Deutschland entstanden sind. Aus der Bürgerbewegung entwickelte sich die professionelle Hospizarbeit im großen Stil. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen waren zu klären, um die Versorgung abzusichern. Wie die Palliativversorgung und Hospizarbeit schwerstkranker Menschen gesetzlich geregelt ist, erfährst du hier.

Darum geht's:


Palliativversorgung- und Hospizarbeit: Wie ist die gesetzliche Lage?

Wer unheilbar krank ist, muss wichtige Entscheidungen treffen. Menschen, die ihrem Lebensende entgegenblicken, plagen viele Nöte und Ängste. Im Dezember 2015 trat das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) in Kraft. Seither gehört die Palliativversorgung zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis 2015 war die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen nur über spezialisierte Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung gesetzlich geregelt.

Die Palliativversorgung lindert die Schmerzen und die auftretenden Begleitsymptome einer Erkrankung, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Sie kann zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz erfolgen. Die verschiedenen Schwerpunkte der Palliativversorgung und Hospizarbeit erklären wir hier.

Antworten auf die wichtigten Fragen zum Thema Hospizarbeit

Wenn du über die Arbeit im Hospiz noch wenig oder gar nichts weißt und dich Fragen umtreiben wie "Was leistet eigentlich die Hospizarbeit?" oder "Was ist der Unterschied zwischen Hospizarbeit und Palliativversorgung", dann schau doch mal in unseren Artikel zum Thema Hospizarbeit rein.

Wo kann ich mich über Palliativversorgung und Hospizarbeit beraten lassen?

Seit Einführung des Gesetzes haben Patienten Anspruch auf eine umfassende Beratung durch ihre Krankenkasse. Diese beinhaltet auch die Erstellung eines individuellen Plans für die Versorgung am Lebensende. Die Krankenkassen müssen über Hospiz- und Palliativangebote in der Region informieren, Ansprechpartner nennen und die Patienten bei der Kontaktaufnahme unterstützen. Im Idealfall arbeiten sie dabei mit der Pflegeberatung sowie mit kommunalen Servicestellen zusammen. Oft nehmen Patienten und Angehörige direkt Kontakt zu einem Hospiz in ihrer Nähe auf und machen sich dort kundig.

So finanziert sich ehrenamtliche Hilfe

Die Entscheidung, dass Krankenkassen die ambulanten Hospizdienste und die stationären Hospize stärker fördern, war immer Ziel der Hospiz- und Palliativverbände. Dennoch bleibt die Hospizbewegung geprägt von bürgerschaftlichem Engagement und ist auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine Vollfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist daher nicht gewünscht. So werden zum Beispiel fünf Prozent der Aufwendungen durch Spenden getragen. Bestimmte Leistungen der ambulanten Hospizarbeit wie zum Beispiel Trauerbegleitungsangebote, Einsätze in Kindergärten oder Schulen sind nicht Teil des Förderzuschusses. Insbesondere in der ambulanten Kinder- und Jugendhospizarbeit sind 30-45 % der Kosten über Spenden abzusichern. So ist sichergestellt, dass die hospizliche Betreuung im Bewusstsein und in der Verantwortung der Gesellschaft verankert bleibt und auch zukünftig von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geprägt sein muss, für die der Gedanke des umsorgenden Miteinanders im Vordergrund steht.

Wer übernimmt die Kosten für den Aufenthalt in einem stationären Hospiz?

Das HPG hat weitere gesetzgeberische Weichen gestellt: Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen seit Einführung des Gesetzes 95 statt 90 Prozent der Kosten. Bisher fallen für den Hospizgast keine Kosten an. Das heißt den Rest muss der Träger des Hospizes über Spenden decken.

Wie bekommt ein Schwerstkranker einen Platz in einem Hospiz? Ein behandelnder Arzt bescheinigt eine entsprechende Diagnose sowie die Notwendigkeit für eine Palliativversorgung oder damit verbunden den Ausschluss eines Krankenhausaufenthaltes und die Notwendigkeit zur Aufnahme in ein stationäres Hospiz. Mit dieser ärztlichen Verordnung wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt, Formulare sind bei Krankenkassen und Hospizen erhältlich.

Palliativversorgung und Hospizarbeit: Verbesserungen im ambulanten Dienst

Hilfsorganisationen und Hospizvereine können mit den vielen ehrenamtlichen Hospizhelfern von den Verbesserungen profitieren, auf die das HPG hinzielt:  

  • Bessere Verzahnung palliativ-medizinischer, palliativ-pflegerischer und hospizlicher Hilfsangebote.
  • Stärkung einer palliativen Grundversorgung durch Hausärzte (u.a. durch finanzielle Anreize)
  • Die häusliche Krankenpflege in Palliativsituationen kann länger als die zuvor maximal möglichen vier Wochen verordnet werden.
  • Ambulante Hospizdienste bekommen höhrere Förderzuschüsse
  • In ländlichen und strukturschwachen Regionen wird der weitere Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ( SAPV ) gefördert.


Vieles im Gesetz ist gut angelegt und muss derzeit noch in die Praxis überführt und auf Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Für das Ehrenamt ergeben diese Änderungen zusätzliche Einsatzgebiete, beispielsweise in Begleitungen von schwerkranken und sterbenden Menschen in Altenheimen oder im Krankenhaus. Ambulante Hospizdienste stehen dabei vor der Herausforderung, neue Ehrenamtliche für Hospizbegleitungen zu gewinnen.

Dich interessiert das Thema?

Du willst mehr über die Hospizarbeit der Malteser erfahren? Hier erzählen drei Frauen von ihren Erfahrungen. Du möchtest dich persönlich in die Hospizarbeit einbringen? Hier kannst du unser Formular für Interessierte ausfüllen und einen Kontakt zu Hospizdiensten in deiner Nähe finden. 

Keine Zeit? Du kannst trotzdem helfen! Unterstütze die Hospizarbeit mit deiner Spende.


#Ehrenamt

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