Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Malteser im Einsatz
Für Einsatzkräfte gilt grundsätzlich, dass der Einsatz an sich im Mittelpunkt steht. Die Presse-Verantwortlichen arbeiten Hand in Hand mit der Einsatzleitung bzw. dem zuständigen Dienstleiter. Sie begleiten die Einsätze bestmöglich (vor Ort oder im Hintergrund) und sind verantwortlich für alle Aktivitäten und Anfragen rund um die Medien. Mehr Informationen dazu in der Online-Arbeitshilfe.
Pressemeldung
Der Pressetext beinhaltet kurz und knapp die wichtigsten Informationen zu folgenden Fragen: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum?
„Die Nachricht“ wird am Anfang des Textes, am besten im ersten Satz, platziert – denn Texte werden in den Redaktionen von unten weggekürzt, daher sollte das Wichtigste immer am Anfang stehen. Zitate und Fotos beleben den Text, machen ihn aktuell und interessant.
Versand einer Pressemitteilung
Eine Presseinformation versendest du aus Gründen des Datenschutzes immer in BCC, wenn du mehrere Adressaten in Ihrem Verteiler hast.
Einige Redaktionen lassen E-Mails mit Word- oder PDF-Anhängen nicht zu, daher bietet es sich an, den Text auch direkt in der E-Mail einzubinden.
Foto
Es ist ratsam sich immer eine Einwilligungserklärung für Fotoaufnahmen ausstellen zu lassen. Wende dich hierzu an dein Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Diözesangeschäftsstelle.
Pressefotos werden mit einer Bildunterschrift, die das Geschehen beschreibt oder auch Personen namentlich benennt, versandt. Zusätzlich wird der Fotograf angegeben.
Wichtig: Der Besitzer der Kamera ist nicht automatisch der Urheber des Bildes! Nur wer den Auslöser betätigt, kann im Fotocredit genannt werden.
Foto- und Filmaufnahmen
Erlaubnistatsbestände
Einwilligung (§ 8 KDR-OG)
- Bei werblich/kommerzieller Nutzung
- Widerrufsmöglichkeit
- Nutzung nur im eingewilligten Umfang möglich
- Zwingend Schriftform
- Wirksame Einwilligung
- Kopplungsverbot
- Nachweispflicht
- Informationspflicht
Verarbeitung durch Medien (§ 55 KDR-OG)
- Bei journalistisch/redaktioneller Nutzung
- Keine Einwilligungspflicht
- Nutzung im eingeschränkten Umfang möglich
- Informationspflicht
- Nachweispflicht
- Widerspruchsmöglichkeit
Ausnahmen (§ 23 KUG)
- Einwilligung nicht erforderlich
- Bildnisse der Zeitgeschichte
- Personen sind Beiwerk in Landschaft/Örtlichkeit
- Person nimmt an öffentlicher Versammlung/Aufzug teil
- Bildnis dient dem höheren Interesse der Kunst
Modelvertrag
- Bei werblich/kommerzieller Nutzung
- Keine Widerspruchsmöglichkeit
- Dauerhafte und uneingeschränkte Nutzung
- Abschluss Vertrag vor Erstellung Foto- und Filmaufnahmen
- Informationspflicht
Minderjährige
- Einwilligungspflicht da besonders schützenswerte Personengruppe
- Abgestufte Einwilligungspflicht: Bis 14. Lj. vollendet, nur Unterschrift Sorgeberechtigte. Ab 14. Lj. vollendet auch Unterschrift Minderjähriger
Social Media
Gerne können Fotos und Pressemeldungen mit der entsprechenden Freigabe auch in den Sozialen Medien veröffentlicht werden. Beachten Sie hier bitte die Social-Media-Leitlinien.