Inklusives Wohnen: Alle unter einem Dach

Inklusives Wohnen – das hat nichts mit “all inclusive” zu tun sondern steht für eine ganz neue Art der Wohngemeinschaft. Hier leben behinderte Menschen zusammen mit Menschen ohne Beeinträchtigung unter einem Dach. Die Nichtbehinderten – in der Regel sind dies Studenten – helfen beim Einkaufen, Kochen und bei anderen Haushaltstätigkeiten, dafür zahlen sie eine vergünstigte Miete. Gemeinsam stellen sich die Wohngemeinschaften den kleinen und großen Herausforderungen des Alltags. Hier erfährst du alles zum Konzept des inklusiven Wohnens!

Darum geht's:


Vom Wohnheim zum inklusiven Wohnen

Die Abnabelung vom Elternhaus und das selbstständige Wohnen gehört für alle Menschen zum Erwachsenwerden dazu – auch für die mit einer oder mehreren Behinderungen. Weltweit sind rund eine Milliarde Menschen davon betroffen, in Deutschland 10,2 Millionen (Stand: 2013). Während bis in die Siebziger- und Achtzigerjahre häufig Wohnheime die einzige Möglichkeit darstellten, unabhängig von der Familie zu leben, stellt sich die Situation heute anders dar: In inklusiven Wohngemeinschaften beziehungsweise ambulanten Wohnangeboten und Mehr-Generationen-Häusern leben Menschen mit und ohne Behinderung zusammen.

Andere Menschen mit Behinderung wohnen allein oder mit ihrem Partner, oft unterstützt von ambulanten Hilfeleistungen. Auch die Wohnheime mit ihrer 24-Stunden-Betreuung gibt es noch – allerdings in veränderter Form: Wohnheimgruppen bestehen aus wenigen Bewohnern, in Einzel- oder Doppelzimmern haben diese zudem einen größeren privaten Bereich.

Genaue Zahlen, wie viele Menschen mit Einschränkungen in welchem Wohnangebot leben, liegen nicht vor. Laut Schätzungen gibt es derzeit nicht mehr als 50 inklusive WGs in ganz Deutschland. Bekannt ist, dass rund 60 Prozent aller geistig Behinderten bei ihrer Familie wohnen – oft aus Mangel an Alternativen*. Genau hier greift das Konzept des inklusiven Wohnens: Es sorgt für neue Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für behinderte Menschen.

 

Gesetzliche Bestimmungen zum inklusiven Wohnen

Ein Blick in die entsprechenden Gesetzestexte und Vorschriften: „Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht auf eine besondere Wohnform verpflichtet sein“, besagt Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 auch für die Bundesrepublik gilt. Und im Sozialgesetzbuch (SGB IX, Paragraf 9, Absatz 3) heißt es: „Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.“

Einfacher ausgedrückt: Menschen mit Behinderung sollen – soweit möglich – frei wählen können, wo, wie und mit wem sie wohnen. Obwohl sich durch diese Gesetze die rechtliche Situation für Menschen mit Behinderung verbessert hat, fehlt es weiterhin an geeignetem Wohnraum und finanziellen Mitteln. Ein Missstand, den Anbieter für inklusives Wohnen beheben wollen.

Wohnsinn

Im Jahr 2016 gründete der Student Tobias Polsfuß die Onlineplattform wohnsinn.org, eine Börse für inklusives Wohnen. Über die Partnerseite wg-suche.de vermittelt Wohnsinn Hunderte von inklusiven Wohngemeinschaften im gesamten Bundesgebiet.

Was genau ist inklusives Wohnen

Im Jahr 1989 eröffnete der Verein Gemeinsam leben lernen e.V. in München die erste integrative Wohngemeinschaft Deutschlands. Sinn des inklusiven Wohnens ist es, Menschen mit Behinderung weitestgehend am alltäglichen Leben teilhaben zu lassen. Diese WGs für behinderte und nichtbehinderte Menschen, die seit Ende der Achtzigerjahre in Deutschland existieren, bieten auch Menschen mit schwersten Behinderungen die Möglichkeit, ihr Leben bis zu einem gewissen Grad selbstständig zu gestalten. Sie stehen also mitten im Leben und werden nicht länger in spezielle Wohnheime „abgeschoben“.

Heute gibt es in einer Vielzahl von deutschen Städten Projekte zum inklusiven Wohnen. Die Bewohner essen gemeinsam, gehen zusammen ins Kino und feiern Partys. Viele der Wohngemeinschaften befinden sich in den Innenstädten, so können die Bewohner mit Behinderung auch mal allein einkaufen gehen.

Fast alles wie in einer ganz normalen WG

Du fragst dich bestimmt, wie das WG-Leben in einer inklusiven Wohngemeinschaft aussieht. Die Abläufe gleichen denen einer herkömmlichen WG: Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, Gemeinschaftsräume wie Wohnzimmer, Küche und Bad werden von allen geteilt. Auch die anfallenden Arbeiten im Haushalt erledigen alle Bewohner zusammen. Unterstützung finden die Bewohner bei einer qualifizierten Fachkraft, die sich um die Belange aller WG-Mitglieder kümmert und im Konfliktfall einschreitet. Daneben helfen auch Teilnehmer von Freiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) bei Angeboten für inklusives Wohnen aus.

Und wie in einer ganz normalen WG werden Einkaufs-, Putz- und Essenspläne besprochen, um Konflikte zu vermeiden und die Aufgaben gerecht auf den Schultern aller Mitbewohner zu verteilen. Jeder, der in einer WG gewohnt hat, weiß, wie schnell es bei solchen Kleinigkeiten zu Zoff und Reibereien kommt! Die Pläne werden daher von allen WG-Bewohnern zusammen aufgestellt und durchgeführt – wobei die Bewohner ohne Behinderung ihren Wohnungsgenossen mit Behinderung öfter unter die Arme greifen. Auch gekocht und gegessen wird gemeinsam: Abends sitzen alle gemeinsam am Esstisch, besprechen ihren Tag, lachen und diskutieren miteinander. Eben wie in anderen Wohngemeinschaften auch.

Weitere Infos

Wie steht es um Inklusion in Deutschland ? Wir haben interessante Seiten für dich zusammengefasst:


*Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, 2013

Bewerte diesen Artikel

 
 
 
 
 
 
100
1
5
4