Gaffen bei Unfällen: Gefährliche Sensationslust

Ob Unfall oder Verbrechen: Wenn irgendwo etwas Schlimmes passiert, sind Menschen, die gaffen, nicht weit. Aber woher kommt dieses Verhalten eigentlich? Wann wird es zu einem ernsthaften Problem? Und ist Gaffen in Deutschland strafbar? Wir gehen dem Phänomen auf den Grund.

Darum geht's:


Warum gaffen Menschen?

Wir Menschen sind evolutionsbedingt neugierig. Eine grundsätzlich positive Eigenschaft, die unsere zahlreichen technischen und zivilisatorischen Errungenschaften erst möglich gemacht hat. Hinschauen, wenn etwas passiert, ist auch eine instinktive Handlung. Denn zu wissen, was los ist, kann überlebenswichtig sein. So schaltet der Körper in einen „Alarm-Modus“, wenn wir zum Beispiel einen Autounfall beobachten. Stresshormone wie Adrenalin werden ausgeschüttet und ermöglichen es uns, schnell zu erfassen, ob wir selbst gefährdet sind. Wir bremsen ab, erfassen die Situation und schauen auch nach, ob andere betroffen sind und wir helfen können. Schließlich sind wir evolutionsbedingt soziale Wesen. So weit, so normal. Aber wann wird aus Neugier eigentlich Gaffen? Genau dann, wenn wir die Situation ausreichend erfasst und eingeordnet haben, aber trotzdem aus eigenem Interesse vor Ort bleiben, um zu schauen, wie es weitergeht, oder die Situation mit dem Smartphone festzuhalten. Noch schlimmer: Hinzuschauen ohne Hilfe zu leisten, auch wenn diese nötig wäre.

Was ist das Problem am Gaffen?

Bei einem Unfall oder einem Gewaltverbrechen hinzuschauen und Erste Hilfe zu leisten, ist absolut richtig. Aber wenn schon Erste Hilfe geleistet wird und der Rettungsdienst bereits angekommen oder unterwegs ist, heißt es: bitte weiter! Egal ob auf der Autobahn oder in der Fußgängerzone. Wer hier stehen bleibt, steht im Weg und behindert im schlimmsten Fall die Arbeit der Rettungskräfte. Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Straße extra langsam fahren, nur „um mal eben zu schauen“ oder gar zu filmen, verursachen Staus, die das Eintreffen von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei verzögern. Und das alles in einer Situation, in der Minuten oder sogar Sekunden über Leben und Tod entscheiden können. 

Wenn Gaffer im Weg stehen oder Einsatzkräften wie uns den Weg versperren, [...] gefährden sie Leben. Und dafür habe ich überhaupt kein Verständnis.

Antonia Sideris, Notfallsanitäterin beim Malteser Hilfsdienst

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Datenschutzerklärung.

Ein leider häufig auftretendes Phänomen sind Menschen, die das Geschehen mit dem Smartphone filmen und auch vor Aufnahmen Verletzter oder Toter nicht zurückschrecken. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Opfer, insbesondere, wenn die Aufnahmen im Internet über Social Media veröffentlicht werden. Immer wieder kommt es sogar zu aggressivem Verhalten der Gaffenden den Retterinnen und Rettern gegenüber. Eine besorgniserregende Entwicklung, die nicht zuletzt zusätzliche Polizeieinsätze nach sich zieht und damit Ressourcen bindet, die anderswo garantiert besser genutzt werden könnten.

Social Media als Problemverstärker?

Es ist schon länger bekannt, dass „Likes“ auf Social-Media das Belohnungszentrum in unserem Gehirn stimulieren. Kein Wunder also, dass es inzwischen einfach dazugehört, Bilder und Videos aus dem Alltag mit seinen Freunden, Fans oder Followern zu teilen. Und sich über möglichst viele positive Reaktionen zu freuen. Diese gibt es – leider – auch für Aufnahmen von Unfällen und Katastrophen. Und so ist es für einige Menschen sicher ein Antrieb, diese Situationen festzuhalten und im Internet hochzuladen oder über Messenger-Dienste zu verbreiten. 

Ist Gaffen strafbar?

Weil Gaffen zunehmend ein Problem geworden ist, hat das Bundeskabinett Ende 2019 härtere Strafen beschlossen. Je nach Situation wird es als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat bewertet. Wer sich am Unfallort aufhält, Rettungskräfte behindert und sich auch nach Aufforderung nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann 20 – 1.000 Euro betragen, in manchen Bundesländern sogar bis zu 5.000 Euro. Das Filmen oder Fotografieren von Unfallwagen, Verletzten oder gar Toten ist hingegen eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen veröffentlicht werden oder nicht. Hier drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis und/oder saftige Geldstrafen. Auch unterlassene Hilfeleistung erfüllt den Straftatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und ebenfalls hohen Bußgeldern geahndet werden. 

Wie sollten wir bei einem Unfall reagieren?

Was bei einem Verkehrsunfall im Speziellen zu tun ist, kannst du in aller Ausführlichkeit hier noch einmal nachlesen. Hier die Kurzfassung, die erklärt, wie du bei einem beobachteten Unfall vorgehen solltest:

  • Unter Beachtung der Eigensicherheit stoppen und eine Warnweste anlegen
  • Die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern
  • Anruf bei Feuerwehr (112), Polizei (110) oder über die Notrufsäule
  • Mehr Infos zum Thema „Notruf“ findet ihr in dieser Folge von Rettung in Sicht
  • Erste Hilfe leisten

Wenn bereits Erste Hilfe geleistet wird:

  • Eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden. Die Fahrzeuge auf dem mittleren und rechten Fahrstreifen orientieren sich dabei nach rechts
  • Anweisungen der Rettungskräfte befolgen
  • NICHT filmen oder fotografieren
  • Falls möglich, zügig an der Unfallstelle vorbeifahren

#Erste Hilfe

#Rettungsdienst

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