Jugendleitercard: Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit

Die Jugendleitercard, abgekürzt Juleica, ist ein einheitlicher und bundesweit gültiger Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zum einen der Legitimation und als Qualifikations-Nachweis, zum anderen aber auch als Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement. Hier findest du alle wichtigen Infos dazu.


Wofür brauchst du die Jugendleitercard?

Das Dokument legitimiert seine Trägerinnen und Träger gegenüber den Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Mit der Jugendleitercard kann man sich außerdem gegenüber offiziellen Stellen ausweisen, wenn man Hilfs- oder Beratungsangebote wahrnehmen möchte. Das betrifft Jugend-, Gesundheits- und Sozialämter genauso wie Beratungsstellen oder die Polizei. Mit der Karte können Jugendleiterinnen und Jugendleiterleiter alle Rechte, Hilfen und Vergünstigungen wahrnehmen, die ihnen in dieser ehrenamtlichen Position zustehen. Das gilt für Sonderurlaube genauso wie für das Ausleihen von Geräten oder Medien. Derzeit haben etwa 100.000 Ehrenamtliche in Deutschland eine Juleica.

Wer bekommt die Jugendleitercard?

Sie ist für regelmäßig ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit gedacht. Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen für einen anerkannten Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Ausnahme: Ein Träger ist noch nicht anerkannt, leistet aber nachweisbar bereits förderungswürdige Jugendarbeit. Die Bedingungen, die für den Erhalt einer Juleica erfüllt werden müssen, liegen in der Länderhoheit und können sich regional unterscheiden – einige gelten aber bundesweit.

Welche Voraussetzungen musst du grundsätzlich erfüllen?

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um das Dokument zu bekommen. In Ausnahmefällen, die vom Träger zu begründen sind, kann die Juleica auch für 15-Jährige ausgestellt werden. Unabhängig davon müssen bestimmte Standards nachgewiesen werden, um zu belegen, dass der oder die Betreffende für die Position ausreichend qualifiziert ist. Dazu gehört ein Gruppenleiter-Grundkurs, der mindestens 30 Stunden beinhaltet und zusätzlich ein Kurs in Erster Hilfe (mit neun Unterrichtseinheiten). Diese Kurse werden von Organisationen wie den Maltesern, aber auch von Gemeinden, Kirchen oder Jugendverbänden durchgeführt. Zu den Lerninhalten gehören unter anderem das richtige Auftreten vor Gruppen, Rechts- und Versicherungsfragen sowie Gruppen-, Spiel- und Medienpädagogik. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer pädagogischen Ausbildung können die Jugendleitcard auch ohne Nachweis dieser Fortbildungen bekommen.

Muss man die Jugendleitercard erneuern?

Das Dokument gilt für maximal drei Jahre. Um es zu verlängern, beziehungsweise neu ausgestellt zu bekommen, musst du an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die eine Mindestdauer von acht Stunden haben. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann eine neue Karte beantragt werden. Voraussetzung: Der oder die Ehrenamtliche ist weiterhin regelmäßig für den Träger tätig. Für nur vorübergehend beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann auch eine befristete Jugendleitcard beantragt werden.

Wie kann ich eine Jugendleitercard beantragen? Was muss ich beachten?

Den Antrag auf eine Juleica kannst du nur online stellen, dafür musst du dich anmelden und anschließend ein digitales Passbild von dir hochladen. Die ausstellende Behörde leitet den Antrag dann an den Träger der Jugendhilfe weiter. Mit der Ausstellung des Dokumentes sind Unkosten von 4,50 Euro (inklusive Versand) verbunden. Auf der Karte ist neben der Nummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum auch der Träger der Jugendhilfe und die Gültigkeitsdauer vermerkt.

Gibt es Vergünstigungen mit der Juleica?

Da Ehrenämter nicht bezahlt werden, sind als Unterstützung mit der Jugendleitercard eine Vielzahl von Vergünstigungen, Rabatten und Sonderkonditionen verbunden. Das beginnt mit den Eintrittspreisen für Freizeiteinrichtungen und geht über Versicherungsschutz für Gruppen bis zu niedrigeren Preisen für Kleidung oder Nachhilfe. Die Vergünstigungen werden in der Regel von kommunalen Partnern der Träger gewährt. Einen Überblick gibt es hier.


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