Spenden von der Steuer absetzen: Das musst du wissen

Eine Spende ist eine tolle Möglichkeit, etwas Gutes zu tun und gemeinnützige Organisationen zu unterstützen. Und du kannst Spenden sogar von der Steuer absetzen und dir so einen Teil des Geldes wieder zurückholen. Wir haben Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gefragt, was man dabei beachten muss.

Darum geht's:


Wann kann eine Spende steuerlich geltend gemacht werden?

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die man keine Gegenleistung erwartet. „Egal ob Geldspende, Altkleiderspende oder die ehrenamtliche Arbeit – damit eine Spende abgesetzt werden kann, muss sie an eine steuerbegünstigte Organisation mit Sitz in Deutschland geleistet werden“, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Zu solchen steuerbegünstigten Organisationen gehören beispielsweise Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, aber auch politische Parteien. „Letztere haben allerdings eine Sonderstellung im Steuerrecht.“ Du bist natürlich nicht verpflichtet, Spenden bei der Steuer anzugeben. Aber es ist zu empfehlen, da dadurch deine Einkommenssteuer sinkt: „Spenden zählen zu den sogenannten Sonderausgaben – das sind in der Regel private Ausgaben, die man von seinem Einkommen abziehen darf, um so am Ende Steuern zu sparen“, sagt Christina Georgiadis.

Wie setzt man Spenden von der Steuer ab?

Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Spende absetzbar. Spenden trägst du ab der Steuererklärung 2019 in die Anlage „Sonderausgaben“ ein. In Zeile 5 der Anlage werden Spenden an gemeinnützige Hilfsorganisationen, Kirchen, Vereine, Gemeinden, Museen und Universitäten eingetragen, Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien oder Wählervereinigungen gehören in die Zeilen 7 und 8. Wenn du an eine gemeinnützige Stiftung gespendet hast, füllst du die Zeilen 9 bis 12 des Formulars aus. Weil nicht nur Spenden in den Bereich der Sonderzahlung fallen, sondern auch einige andere private Ausgaben, wie die Beiträge zur Altersvorsorge, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zur Unfall- und Haftpflichtversicherung, Mitgliedsbeiträge oder gezahlte Kirchensteuer, empfiehlt die VLH, immer alles anzugeben, was gespendet wurde – ganz gleich ob Geld-, Sach- oder Aufwandsspende. „Am Ende des Jahres bringt das immer einen Vorteil, denn es erhöht die Sonderausgaben und mindert so die Steuerlast“, sagt Christina Georgiadis.

Deine Spende an die Malteser

An wen und für welchen Zweck du spendest, ist ganz allein dir überlassen. Wenn du die Arbeit der Malteser in Deutschland unterstützen möchtest, kannst du zum Beispiel hier spenden.

Braucht man immer eine Spendenquittung?

Ja. Das Finanzamt akzeptiert eine Spende nur dann, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster, belegt ist. Gibst du einem bedürftigen Menschen auf der Straße etwas Geld oder wirfst ein paar Münzen in den Klingelbeutel beim sonntäglichen Kirchenbesuch, dann erkennt das Finanzamt das nicht als Spende an. „Die Zuwendungsbestätigung enthält unter anderem die Art der Spende sowie die Spendensumme und bestätigt, dass die Zuwendung nur für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird“, erklärt Christina Georgiadis. In der Regel bekommst du von den gemeinnützigen Organisationen zu Beginn des Folgejahres dann automatisch eine Spendenbescheinigung zugeschickt. Dabei ist eins wichtig: Seit 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. „Im Klartext bedeutet das, dass man die Spendenbescheinigung nicht mehr im Original der Steuererklärung beilegen muss, sondern nur noch die Spendensumme unter den Sonderausgaben einträgt. Das Finanzamt kann aber jederzeit dazu auffordern, die Spendenbescheinigung nachzureichen. Deshalb sollten alle Zuwendungsbestätigungen sorgsam aufbewahrt werden – und zwar mindestens bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Wer also seinen Steuerbescheid am 20.06.2020 bekommt, muss die Spendenbescheinigung bis zum 20.06.2021 aufbewahren“, betont Christina Georgiadis.

Spenden unter 200 Euro sind besonders leicht absetzbar

Gut zu wissen: Spenden bis 200 Euro (ab Steuerjahr 2021 bis 300 Euro) kannst du besonders unkompliziert von der Steuer absetzen. Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Wichtig: Auch in diesem Fall gilt seit 2018 aber die Belegvorhaltepflicht. Der Nachweis muss also nicht direkt der Steuererklärung beigelegt, aber aufbewahrt werden.

Was muss man bei Sachspenden beachten?

Neben der häufigsten Form der Spende – der Geldspende – gibt es auch die sogenannte Sachspende. Dabei gibst du Gebrauchsgegenstände an eine Organisation, zum Beispiel Altkleider, Fußbälle oder orthopädische Hilfsmittel. Christina Georgiadis erklärt: „Sachspenden werden grundsätzlich mit dem sogenannten gemeinen Wert – also dem Marktwert – bewertet. Das ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer, den ein Käufer oder eine Käuferin für den Gegenstand bezahlen würde.“ Bei Neuware ist das Absetzen von Sachspenden unkompliziert, denn der Warenwert steht auf der Rechnung. „Schwieriger ist es bei Gebrauchtwaren. In diesem Fall muss man den Marktwert schätzen. Am besten informiert man sich in Kleinanzeigen oder im Internet und vergleicht die Verkaufspreise gleicher Gegenstände. Auch der einstige Kaufpreis, die Qualität, der Zustand und das Alter des Gegenstandes sollten berücksichtigt werden.“ Auch zum Absetzen eine Sachspende von der Steuer ist eine Zuwendungsbestätigung ein Muss. „Der Empfänger beziehungsweise die Empfängerin der Spende muss einen Nachweis ausstellen, der die genaue Bezeichnung des Gegenstandes, der gespendet wurde, enthält, das Alter, den Zustand und den ursprünglichen Kaufpreis sowie den Wert und den Tag, an dem er gespendet wurde.“

Was sind Aufwands- und Vergütungsspenden?

Von einer Aufwandsspende spricht man etwa, wenn du bei einem gemeinnützigen Verein mit anpackst und nicht nur ehrenamtlich arbeitest, sondern dadurch auch Ausgaben hast. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Fahrten zugunsten des Vereins mit dem eigenen Pkw oder für Bürobedarf, Telefon und Porto. „Bei einer Aufwandsspende verzichtet man auf eine Erstattung dieser Ausgaben. Stattdessen bekommt man dafür eine Spendenbescheinigung, die man bei der Steuererklärung angeben kann“, erklärt Christina Georgiadis. „Grundvoraussetzung für eine Aufwandsspende ist, dass der Anspruch auf Ersatz der Kosten in der Vereinssatzung steht oder schriftlich in einem Vertrag festgehalten ist.“ Bei einer Vergütungsspende schenkst du dem Verein deine Arbeitszeit. „Es läuft ähnlich wie bei der Aufwandsspende ab: Man hat im Vorfeld der Tätigkeit schriftlich mit dem Verein eine angemessene Vergütung vereinbart – und verzichtet später auf das Geld. Man bekommt dann eine Spendenbescheinigung und kann den Betrag als Spende von der Steuer absetzen.“

Gibt es Sonderregelung für Corona-Spenden?

Um in der Corona-Krise finanzielle Hilfen von Privatpersonen, Unternehmen oder Vereinen steuerlich zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mehrere Verwaltungsregelungen getroffen, die das Spenden noch unkomplizierter machen. „Diese gelten für Maßnahmen im Zeitraum von 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020, also für die Steuererklärung 2020“, betont Christina Georgiadis. Für Spenden, die in diesem Zeitraum getätigt wurden, gilt: Auch bei Beträgen über 200 Euro genügt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis – und zwar ohne Beschränkung des Betrags. „Selbst, wer 5.000 Euro gespendet hat, braucht für die Steuererklärung nur einen Kontoauszug, einen Lastschriftbeleg oder einen Ausdruck vom Onlinebanking“, sagt die Steuerexpertin. „Die Spende muss jedoch auf Sonderkonten eingezahlt werden, die für diesen besonderen Zweck eingerichtet wurden.“

Regelmäßige Spenden beim Finanzamt ankündigen

Wenn du regelmäßig viel spendest und auf die Erstattungen nicht immer bis zum Steuerbescheid warten willst, kannst du beim Finanzamt auch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das Finanzamt trägt dann in der monatlichen Lohnsteuerbescheinigung einen Freibetrag ein, sodass Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen weniger vom Lohn abgezogen wird. Im Steuerbescheid wird dieser Freibetrag am Ende mit den tatsächlich gezahlten Spenden verrechnet.


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