Generalistische Pflegeausbildung

Seit dem 1. Januar 2020 werden laut Pflegeberufereformgesetz die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Welche Änderungen sind damit in Kraft getreten und warum waren sie notwendig? Hier die Antworten für Azubis.

Darum geht's:


Generalistische Pflegeausbildung: Neuerungen seit 2020

Ein Altenfleger benötigt für seine tägliche Arbeit in der Regel Fachwissen in der Krankenpflege. Und Krankenpfleger haben oftmals mit älteren Menschen oder Kindern zu tun. Früher wurden die entsprechenden Ausbildungen dennoch scharf getrennt, doch nun gibt es eine generalistisch ausgelegte Ausbildung, mit der einheitliche Standards eingeführt wurden. Die neue Pflegefachausbildung befähigt Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Sie birgt mehr Praxisbezug und wird mit einem Ausbildungsgehalt vergütet.

Die Neuerungen in der Pflegefachausbildung basieren auf dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG), das am 17. Juli 2017 erlassen wurde. Sie gelten für alle neu begonnenen Pflegeausbildungen ab 1. Januar 2020. Neu ist die einheitliche Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung ab 2020 über Landesfonds – über ein Umlageverfahren zahlen u.a. alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in diesen Ausgleichsfond, Träger der praktischen Ausbildung erhalten finanzielle Entlastungen.

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Voraussetzung für die neue Ausbildung in der Pflege ist eine zehnjährige allgemeine Schulbildung (Realschulabschluss). Junge Erwachsene mit Hauptschulabschluss können nach neun Jahren Schule eine Ausbildung zum Pflegehelfer beziehungsweise Pflegeassistenten absolvieren. Im Anschluss können auch sie eine Ausbildung zur Pflegefachkraft machen, ein Drittel der Ausbildungszeit wird angerechnet. Auch wer nach dem Hauptschulabschluss schon eine andere Berufsausbildung absolviert hat, kann sich für eine Ausbildung in der Pflege bewerben.

Im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe ist auch die Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen geregelt. Hast du also bereits eine andere Ausbildung oder zumindest Teile davon erfolgreich abgeschlossen, kannst du bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf die Anrechnung stellen. Wie viel Zeit letztendlich durch die vorangegangene Ausbildung angerechnet wird, hängt vom „Umfang ihrer Gleichwertigkeit“ ab – möglich sind maximal zwei Drittel der Ausbildungsdauer. Klar ist aber auch, dass das Erreichen des Ausbildungsziels unter keinen Umständen durch die Anrechnung gefährdet werden darf.

Deine Ausbildung bei den Maltesern

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Alle allgemeinen Informationen rund um das Thema "Ausbildung bei den Maltesern" findest du hier.

Wieso die Reform der Pflegeausbildung?

Die demografische Entwicklung verändert unsere Gesellschaft massiv. Der Pflegebedarf steigt, ebenso die Anforderungen an das Pflegepersonal. Pflegekräfte in Krankenhäusern kümmern sich vermehrt um ältere Menschen und Demenzkranke, während das Personal in Altenheimen bei ihrer täglichen Arbeit auch auf Wissen aus der Krankenpflege angewiesen ist. Und die Kinderkrankenpflege stellt heute höhere Anforderungen denn je an die Pflegekräfte – die vorangegangenen Ausbildungen boten auf diesem Gebiet zu wenig Praxisnähe. Ziel der Reform ist, allen Anwärtern eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße und vor allem zukunftsfähige Ausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege mit einheitlichem Abschluss anzubieten. Der Berufszweig soll attraktiver werden und perspektivisch mehr berufliche Einsatz-, Wechsel- und Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege bieten.

Was war vorher anders?

Die Pflegeausbildungen in der Kranken- und Kinderkrankenpflege waren bisher getrennt geregelt, obwohl sie sich inhaltlich stark überschneiden. Maßgeblich waren das Alten- und das Krankenpflegegesetz. Im neuen, reformierten Pflegeberufegesetz werden sie zusammengeführt.

Seit der Reform gibt es nun auch erstmals eine Regelung zu den „vorbehaltenen Tätigkeiten“. Das heißt, dass die spezifischen pflegerischen Aufgaben nur von Personen mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann durchgeführt werden dürfen. Die Aufgaben umfassen laut dem neuen Pflegeberufsgesetz die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.  

2026, also sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung, wird die Reform genau geprüft, und der Bundestag entscheidet, ob die generalistische Pflegeausbildung bleibt oder aufgehoben wird.

Generalistische Pflegeausbildung: der Lehrplan

Die neue Pflegefachkraftausbildung dauert drei Jahre. Die Azubis sind nach erfolgreichem Abschluss der generalistischen Ausbildung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Der theoretische Unterricht findet an Pflegeschulen, die praktische Ausbildung in mehreren Ausbildungseinrichtungen mit unterschiedlichen Pflegebereichen statt.

In den ersten beiden Jahren ist die Ausbildung für alle Teilnehmer gleich. Die Azubis haben allerdings ein Wahlrecht und können sich so spezialisieren. Sie müssen dafür einen sogenannten Vertiefungseinsatz im Ausbildungsvertrag vereinbaren. Vier bis sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels können sie einen Schwerpunkt setzen und damit den Abschluss mit der Spezialisierung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ oder „Altenpflege“ erwerben.

Nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit findet zudem eine Zwischenprüfung statt, um die Kompetenzen zu überprüfen. Das Bestehen dieser Prüfung ist jedoch nicht vorausgesetzt, um die Ausbildung weiterführen zu können. Sie ermöglicht (abhängig vom Bundesland) eine Verkürzung mit der Berufsbezeichnung Pflegeassistent beziehungsweise Pflegeassistentin oder Pflegehelfer beziehungsweise Pflegehelferin.

Vorteile der generalistischen Pflegeausbildung 2020

Die neue Form der Pflegefachausbildung soll Azubis besser auf den Arbeitsmarkt vorbereiten, die Aufstiegschancen erhöhen und letztlich ein höheres Gehalt ermöglichen. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann bietet besonders viele Einsatzmöglichkeiten, Personen mit Abschluss können in allen stationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung arbeiten

Weiterer Pluspunkt: Der neue Abschluss ist in der gesamten Europäischen Union automatisch anerkannt. Das ermöglicht es, auch im EU-Ausland zu arbeiten.

Noch Fragen? Hier geht’s zum offiziellen Glossar des Pflegeberufereformgesetzes.


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