
Der Weg zur Schulbegleitung
Vom Hinweis zur Hilfe
Hat ihr Kind nicht schon eine bekannte Beeinträchtigung, werden die Eltern meistens seitens der Schule oder des Kindergartens darauf aufmerksam gemacht, dass es vielleicht Unterstützung benötigt. Dies ist für viele Eltern erst einmal ein Schock. Bald darauf stellt sich die Frage, wie das Kind schnellstmöglich eine gute Schulbegleitung erhalten kann?
Die Diagnose stellt der Arzt
Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Es empfiehlt sich, zeitnah einen Termin mit einem Facharzt oder Psychotherapeuten, der über Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, zu vereinbaren.
Antragstellung und Genehmigung
Ist die Diagnose gestellt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das Jugendamt ist zuständig bei Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach §35a SGB VIII). Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen muss die Eingliederungshilfe beim Sozialamt beantragt werden (nach §54 SGB XII). Das Amt legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest.
Die beste Begleitung finden
Anhand der Vorgaben des Kostenträgers suchen wir die passende Schulbegleitung für Ihr Kind aus. Dabei achten wir darauf, dass „die Chemie stimmt“. Wir erklären Ihnen gerade die ersten Schritte besonders sorgfältig und begleiten Sie im weiteren Verlauf persönlich.

Ellen Ahlers
Diensteleiterin Schulbegleitdienst
Tel. 04441 9250134
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