Patientenverfügung der Malteser: Alle Infos im Überblick

Wie möchte ich medizinisch behandelt werden, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person, für den möglichen – zukünftigen – Fall, dass diese nicht mehr einwilligungsfähig ist. Mit einer Patientenverfügung können Sie also im Vorfeld regeln, ob Sie in bestimmten Behandlungssituationen in konkrete medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen.

Wofür erstelle ich eine Patientenverfügung?

Es gibt keine Pflicht, eine Patientenverfügung zu erstellen. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen, wenn Sie ihren Willen nicht mehr selbst bilden oder verständlich äußern können. Jeder Mensch hat diesbezüglich andere Vorstellungen, Hoffnungen und Ängste. So wünschen sich die einen, dass alles medizinisch Mögliche für sie getan wird. Andere dagegen befürchten, man würde sie nicht sterben lassen, wenn alle technischen Möglichkeiten genutzt würden.

Adressaten der Patientenverfügung sind vor allem die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Sie benötigen für alle medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe Ihre Einverständniserklärung. Auf diese Weise soll die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten sichergestellt werden. Können Sie ihr Einverständnis nicht mehr selbst geben, entscheidet ein durch Sie bestimmter Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte, welche Maßnahmen getroffen werden dürfen und welche nicht. Damit eine oder mehrere Personen Sie in bestimmten Lebensbereichen vertreten können, bedarf es deren schriftlicher Benennung in einer sogenannten Vorsorgevollmacht. In der Regel handelt es sich bei den bevollmächtigten Personen um Angehörige oder andere Vertrauenspersonen. Übrigens: Es gab bis Ende 2022 keine automatische, gesetzliche Vertretung durch Ehepartner und andere Familienangehörige. 

Das Notvertretungsrecht für Ehepartner

Die Gesetzesreform § 1358 BGB ermöglicht seit dem 1. Januar 2023 ein Notvertretungsrecht für Ehepartnerinnen und Ehepartner in medizinischen Akutsituationen. Wenn zum Beispiel eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit ihren oder seinen Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht mehr nachgehen kann, ist die jeweils andere Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner unter genau geregelten Voraussetzungen berechtigt, für die Person bestimmte Entscheidungen zu treffen.

Wenn Sie das nicht möchten, ist es umso sinnvoller, eine Patientenverfügung mit individueller Nennung von Bezugs- und Betreuungspersonen zu erstellen.

Haben Sie niemanden bevollmächtigt und eine Betreuung ist notwendig, wird das Gericht für Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen. In einer Betreuungsverfügung können Sie Personen benennen, die Sie für Ihre Betreuung wünschen oder ausschließen. Das Betreuungsgericht ist in aller Regel an Ihre Betreuungsverfügung gebunden. Auch ohne Patientenverfügung darf weder die von Ihnen bestimmte Vertretung noch die gerichtlich bestellte Betreuung nach eigenen Maßstäben über Ihre medizinische Behandlung entscheiden. Es gilt immer: Die Entscheidungen müssen auf Grundlage Ihres (mutmaßlichen) Willens oder Wohls gefällt werden.

Die Malteser bieten Vordrucke an, die Sie als Formulierungshilfe nutzen können, wenn Sie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung erstellen möchten. So können Sie Einfluss darauf nehmen, dass Ihr Wille in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden können, bekannt ist und vom medizinischen Personal sowie Ihrer legitimierten Vertretung berücksichtigt wird. Ihr Wille hat sowohl für Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch für Ihre legitimierte Vertretung eine hohe Verbindlichkeit (§ 1901a BGB).

In diesen Situationen kann eine Patientenverfügung greifen

Grundsätzlich können Sie in Ihrer Patientenverfügung selbst festlegen, in welchen Situationen sie gelten soll. So kann eine Patientenverfügung zum Beispiel dann berücksichtigt werden, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder sich nicht mehr verständlich äußern können und Sie …

  • … sich nach ärztlicher Erkenntnis aller Voraussicht nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinden.
  • … sich im Endstadium eines unheilbaren tödlich verlaufenden Krankheitsprozesses befinden, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.
  • … Ihre Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten infolge einer Gehirnschädigung (zum Beispiel durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder nach einer Wiederbelebung) nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzten aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.
  • … sich im Zustand eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei einer Demenzerkrankung ) befinden und infolgedessen auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage sind, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu sich zu nehmen.

Was kann eine Patientenverfügung beinhalten und was nicht?

Eine Patientenverfügung regelt ausschließlich, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen umgesetzt werden dürfen, wenn Sie es selbst nicht mehr artikulieren können. Die in einer Patientenverfügung benannten Situationen und ärztlichen Maßnahmen sollten gemäß den letzten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs möglichst präzise formuliert sein. Bestimmte medizinische Maßnahmen können beispielsweise sein:

  • Schmerz- & Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung & Flüssigkeitszufuhr
  • Künstliche Beatmung
  • Wiederbelebung
  • Dialyse
  • Verabreichung von Antibiotika
  • Bluttransfusionen


Die Patientenverfügung regelt nicht Ihren Nachlass, dafür wird ein Testament benötigt, und auch nicht, wer Ihre Vertretung oder Betreuung übernimmt. Dafür werden eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung benötigt. Außerdem können Sie ausschließlich medizinisch indizierte und legale Maßnahmen festlegen; aktive Sterbehilfe beispielsweise ist ausgeschlossen. Für den Fall einer schweren Erkrankung mit COVID-19 bieten die Malteser die Ergänzung COVID-19 an. Diese gilt nur in Kombination mit einer Patientenverfügung und regelt, ob Sie bei einer COVID-19-Erkrankung in ein Krankenhaus verlegt werden möchten und falls ja, ob dort Maßnahmen zur Wiederbelebung, künstlichen Beatmung oder eine Dialyse durchgeführt werden sollen.

Patientenverfügung kann auch für junge Menschen wichtig sein

Ein schwerer Unfall mit anschließendem Koma oder eine schwere Erkrankung, die plötzlich auftritt und unser Bewusstsein beeinträchtigt, können schnell passieren. Es gibt Situationen, die uns unabhängig vom Alter ereilen können. Die aktuelle Corona-Pandemie hat uns genau dies vor Augen geführt. Darum kann eine Patientenverfügung nicht nur für ältere Menschen sinnvoll sein, sondern auch für jüngere Volljährige. Auch hier gilt zu beachten, dass die Patientenverfügung und gegebenenfalls auch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung regelmäßig geprüft und an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden sollten.

Wie setze ich eine Patientenverfügung auf?

Der Ersteller oder die Erstellerin muss einwilligungsfähig und volljährig sein. Die Verfügung muss freiwillig und in schriftlicher Form verfasst werden. Darüber hinaus gilt die Patientenverfügung nur mit einer persönlichen Unterschrift. Eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung ist grundsätzlich nicht nötig. Die Beschreibung der medizinischen Maßnahmen und Situationen, in denen diese Maßnahmen (nicht) erfolgen sollen, sollten möglichst präzise formuliert sein, um keinen Interpretationsspielraum zuzulassen. Dies fällt vielen Menschen schwer. Darum gibt es im Internet vorformulierte Schriftstücke wie beispielsweise die Patientenverfügung der Malteser. Hier sind die wichtigsten medizinischen Maßnahmen für verschiedene Situationen beschrieben. Gleichzeitig gibt es Platz für Ihre individuellen Formulierungen.

So füllen Sie die Patientenverfügung aus:

  1. Geben Sie ihre persönlichen Daten in die Formularfelder ein.
  2. Unter dem ersten Punkt haben Sie Raum, Ihre Wünsche, Werte und Ihr Lebensbild zu formulieren. Hier können beispielsweise Ihre religiösen Anschauungen, Ihre Auffassung vom Leben sowie persönliche Vorstellungen, Befürchtungen, Wünsche und persönliche Erfahrungen einfließen. Haben Sie beispielsweise eine künstliche Ernährung bei Angehörigen als negativ empfunden und hat dies Auswirkungen auf Ihre eigenen Entscheidungen in Ihrer Patientenverfügung, können Sie dies in die Verfügung schreiben und so zu einem besseren Verständnis Ihres Dokumentes beitragen.
  3. Unter dem zweiten Punkt erklären Sie, für welche zukünftigen Behandlungssituationen die Verfügung gelten soll. Die Situationen, in denen Ihre Patientenverfügung gelten soll, kreuzen Sie an. Unzutreffende Punkte sollten Sie streichen. Für die Beschreibung individueller Behandlungssituationen steht Ihnen ein Freitextfeld zur Verfügung.
  4. Im dritten Punkt erklären Sie, welche Maßnahmen in den von Ihnen benannten Behandlungssituationen durchgeführt werden dürfen und welche nicht.
  5. In den weiteren Punkten geht es um ihren Aufenthaltsort, wer Sie begleiten soll, wer zurate gezogen werden soll und wer nicht. Außerdem sind hier Hinweise zu Versorgungsvollmachten und Betreuungsverfügungen festgehalten.

Die Patientenverfügung sollte immer zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrem Gesundheitszustand passen. Sollten Sie beispielsweise eine neue Diagnose erhalten, prüfen Sie bitte, ob die Entscheidungen in Ihrer Patientenverfügung noch zutreffend sind und passen Sie Ihre Verfügung bei Bedarf entsprechend an. Besprechen Sie die Inhalte auch mit Ihren behandelnden Ärzten und Ärztinnen sowie mit den Menschen, die Sie bevollmächtigt haben oder die Sie für Ihre Betreuung vorschlagen.

Die Patientenverfügung der Malteser steht Ihnen in gebundener Papierform sowie als PDF-Dokument zur Verfügung, das Sie bequem am Computer ausfüllen und dann nur noch ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen müssen. Idealerweise bekommt auch Ihre Vertretung eine Kopie.

Ein hilfreicher Tipp:

Informieren Sie das medizinische Personal darüber, dass Sie eine Patientenverfügung haben, indem Sie beispielsweise eine Notiz zu Ihrem Personalausweis hinzufügen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille in allen Behandlungssituationen bekannt ist und berücksichtigt werden kann.


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