Wichtige Änderungen 2024 bei Rente, Pflege und Führerschein

Bei der Rente gibt es 2024 gleich eine ganze Reihe von Änderungen. Viele der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner dürfen sich über mehr Geld freuen. Doch wer dieses Jahr neu in den Ruhestand geht, muss mehr Steuern bezahlen. Was ändert sich 2024 noch für ältere Menschen? Was muss bei der Pflege beachtet werden? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Änderungen bei der Rente 2024

Bei der Rente ändern sich in diesem Jahr gleich mehrere Faktoren. Erfreulich: Für viele Rentnerinnen und Rentner gibt es im neuen Jahr eine Erhöhung ihrer Bezüge.

Rentenerhöhung 2024: Was ändert sich genau?

Jedes Jahr im Sommer werden die Renten an die aktuelle Lohnentwicklung angepasst. Auch in diesem Jahr wird es – wie im vergangenen Jahr – wieder mehr Geld für Rentenbeziehende geben.
 

  • Endgültig festgelegt wird die Anpassung im Frühjahr, umgesetzt wird sie dann ab 1. Juli. 2023 waren die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent angehoben worden.
  • Laut offiziellen Prognosen ist davon auszugehen, dass die Erhöhung zwar niedriger als im Vorjahr, aber mit voraussichtlich 3,5 Prozent immer noch üppig ausfallen wird.
  • 2024 wird im übrigen das letzte Jahr sein, in dem Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich sind: Ab 2025 wird es einheitliche Maßstäbe für West- und Ostdeutschland geben.

Höhere Steuern für Neu-Rentner: Was bedeutet das?

Wer in diesem Jahr in den Ruhestand startet, muss mehr Steuern bezahlen als bislang üblich: Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt von 83 auf 84 Prozent. Damit sind nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Die gute Nachricht für alle, die schon Altersgeld beziehen: Die Bestandsrenten sind nicht davon betroffen.

Altersgrenzen für Rente steigen

Die reguläre Altersgrenze für Versicherte steigt stufenweise weiter an.
Das heißt:
 

  • Diejenigen, die 1958 geboren wurden, können ab diesem Jahr mit 66 Jahren in Rente gehen.
  • Für alle, die später geboren wurden, klettert das Eintrittsalter anschließend in Schritten von zwei Monaten weiter,
  • bis 2031 dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sein wird.
  • Bei der sogenannten „Rente ab 63“, also der abschlagsfreien Altersbezüge für mindestens 45 Jahre Versicherte, steigt die Altersgrenze auf 64 Jahre und 4 Monate für 1960 Geborene.
  • Für spätere Jahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter für diese Rentenform bis 2029 auf 65 Jahre.

Beitragssatz zur Rente bleibt stabil

Unverändert bleibt 2024 der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung – nämlich bei 18,6 Prozent. Nach einer von der Rentenversicherung vorgestellten Modellrechnung soll dieser Satz bis 2027 stabil bleiben. Danach macht sich der Renteneintritt der als „Boomer“ bezeichneten Jahrgänge immer stärker bemerkbar und der Beitragssatz könnte nach und nach auf mehr als 20 Prozent ansteigen, so die Prognosen.

Noch mehr Infos zur Rente und den Neuerungen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf „dabei“ finden Sie passend zum Thema übrigens auch Tipps für einen weitsichtigen Umgang mit Geld und einige praktische Spartipps.

Änderungen bei der Pflege 2024

Im Frühjahr 2023 einigte sich die Bundesregierung auf eine Pflegereform und verabschiedete das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Im letzten Jahr wurden daraufhin bereits die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. In diesem Jahr treten die ersten Leistungserhöhungen in Kraft.

Für viele Betroffene steigt das Pflegegeld

Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld angehoben – zum ersten Mal seit 2017. Das bedeutet:

 

  • Für die Pflegegrade zwei bis fünf erhalten Pflegebedürftige für die eigenständige Sicherstellung der Pflege fünf Prozent mehr Geld – das kommt zumeist pflegenden Angehörigen zugute.
  • Um den gleichen Anteil stiegen die Leistungsbeiträge für ambulante Pflegesachleistungen – das sind häusliche Pflegehilfen durch ambulante Dienste.
  • Für diejenigen, die bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, rechnet die zuständige Pflegekasse ab Januar automatisch mit dem höheren Betrag ab.

 

Übrigens: Die nächsten Erhöhungen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen stehen bereits fest: Ab 1. Januar 2025 gibt es in beiden Bereichen 4,5 Prozent mehr.

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Ab 2024 können pflegende Angehörige nicht nur pro Pflegefall einmalig, sondern jedes Jahr erneut Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage beanspruchen. Damit sollen vor allem pflegende Angehörige unterstützt werden, die berufstätig sind. In akuten Notsituationen können sie sich von der Arbeit freistellen lassen, ohne dabei auf ihr Gehalt verzichten zu müssen. 

Pflegekosten für Heimbewohner sinken

Pflegebedürftige, die vollstationär versorgt werden, werden stärker entlastet. Seit 2022 zahlt die Pflegekasse nach der Aufenthaltsdauer gestaffelte Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten. Diese Regelung gilt für Bedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf.

Konkret bedeutet das:

  • Seit dem 1. Januar 2024 übernimmt die Kasse im ersten Jahr der Heimunterbringung 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils (statt bisher 5 Prozent),
  • im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent),
  • im dritten 50 Prozent (vorher 45 Prozent)
  • und ab vier Jahren 75 Prozent (vorher 70 Prozent).

Mehr Informationen für Pflegebedürftige

Seit dem 1. Januar 2024 soll es für Versicherte leichter sein, die mit der Pflege verbundenen Leistungen zu überblicken und zu verstehen. Die Pflegekassen sind nun verpflichtet, ihren Versicherten alle sechs Monate eine Auskunft zu erteilen – über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und die damit verbundenen Kosten. Diese Informationen sollen so verfasst sein, dass auch medizinische Laien sie verstehen können.
Über alle Änderungen und Neuerungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege informiert auch das Bundesministerium für Gesundheit.

 

2024 beachten: Führerschein umtauschen

Ganz gleich ob grauer oder rosa Pappschein oder weiße Plastikkarte – jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Dazu gibt es unterschiedliche Fristen:

  • Alle Geburtsjahrgänge vor 1964 sollten ihre Führerscheine bis Januar 2023 umgetauscht haben.
  • Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben dazu bis zum 19. Januar 2024 Zeit,
  • die nach 1971 Geborenen müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2025 eintauschen.
  • Grundsätzlich gilt, dass Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nicht mehr unbegrenzt gültig sind, sondern nach 15 Jahren erneuert werden müssen.

 

Übrigens: Zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen sind mit der Neuausstellung bislang nicht verbunden. Aber: Die EU plant noch für dieses Jahr Neuerungen. Sehr kontrovers diskutiert wird der Vorschlag, Gesundheits-Checks für alle einzuführen, die einen Führerschein beantragen, umtauschen oder verlängern.  


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