Bestattungsvorsorge: Bereiten Sie Ihre Beerdigung selbst vor

Wie soll Ihre letzte Reise ablaufen? Das ist keine schöne Frage, aber eine wichtige. Mit einer Bestattungsvorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Vorstellungen umgesetzt werden. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen. Lesen Sie hier das Wichtigste zu diesem Thema.  

Welche Vorteile bietet eine Bestattungsvorsorge?

Der Tod eines lieben Menschen macht der Familie und anderen Hinterbliebenen oft schwer zu schaffen. Im Zustand der Trauer gilt es, schnell sehr viele und wichtige Entscheidungen zu treffen. Leichter wird das, wenn Sie schon vorab mit Ihren Liebsten besprechen, wie Sie sich Ihre Bestattung vorstellen. Auch wenn viele Menschen nicht gerne über dieses Thema sprechen, so können Sie einerseits sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden und können Ihre Angehörigen andererseits bei der Organisation entlasten. Zudem bedeutet eine Beerdigung nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen. Denn oft kostet eine Bestattung mehrere Tausend Euro, die von den Angehörigen bezahlt werden müssen.

Mit einer sogenannten Bestattungsverfügung regeln Sie alles, was Ihnen wichtig ist und entlasten Ihre Angehörigen. Es kann sinnvoll sein, genau festzulegen, wer Ihre Beisetzung organisieren soll. Mit einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag übergeben Sie die Organisation an ein Bestattungsunternehmen. Sie können aber auch eine Angehörige oder einen Angehörigen oder anderen lieben Menschen benennen. Wird niemand konkret von Ihnen bestimmt, ist es gesetzlich so geregelt, dass die Erbinnen und Erben Ihre Bestattung organisieren und dafür aufkommen müssen. Haben Sie keine nahen Angehörigen mehr und keine anderen Personen zu Ihren Erben erklärt, werden Ihre nächsten Angehörigen ermittelt. Das können Verwandte sein, mit denen Sie gar nichts zu tun haben oder sogar nichts zu tun haben möchten. Umso besser, wenn Sie schon jetzt ihre Bestattung planen und vielleicht sogar finanziell vorsorgen. Die Bestattungsverfügung können Sie frei formulieren. Im Folgenden erfahren Sie, welche Punkte Sie dabei beachten sollten.

Das kommt in die Bestattungsverfügung

Wäre es nicht schön, wenn Ihre Beerdigung so abläuft, wie Sie es sich wünschen? Ihre Angehörigen wissen vielleicht, welche Blumen ihre Lieblingsblumen sind. Wissen sie aber auch, welche Musik Sie mögen und ob Sie in einem bestimmten Kleidungsstück beerdigt werden möchten? Legen Sie in Ihrer Bestattungsverfügung schriftlich fest, was Sie wollen und auch, was Sie nicht wollen. Die folgenden acht Punkte zeigen Ihnen, was Sie vorab alles festlegen können.

1. Bestattung

Soll es eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung werden? Vielleicht möchten Sie auch anonym bestattet werden. Jeder Mensch hat eine eigene Vorstellung davon, wie die eigene Ruhestätte aussehen soll. Die Bestattungsart könne Sie übrigens auch in Ihrem Testament festlegen. Ihr Erbe können Sie übrigens auch in eine Stiftung überführen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den letzten Willen haben wir in unserem Experteninterview zum Thema Testament für Sie gesammelt.

2. Todes-/Traueranzeige

Die Begriffe Traueranzeige und Todesanzeige werden meist synonym verwendet. Mit diesen Inseraten in den regionalen Tageszeitungen weisen Angehörige, Freunde, Arbeits- oder Vereinskolleginnen und Vereinskollegen auf den Tod der jeweiligen Person hin und geben in diesem Zusammenhang auch Ort und Zeit der Beisetzung bekannt. Einige Zeit später folgt dann häufig noch eine Danksagung. Was eines Tages in dieser Anzeige enthalten sein soll, können Sie natürlich auch mit Ihren Angehörigen oder Freunden besprechen. Ein kurzer Auszug aus Ihrem Lieblingsgedicht, der Hinweis, dass statt Kränzen und Co. lieber Spenden entrichtet werden sollen usw.

3. Sarg & Kleidung

Bevorzugen Sie ein bestimmtes Material, Dekor oder eine bestimmte Farbe für den Sarg oder die Urne? Einige Menschen wünschen sich, in einer bestimmten Kleidung beerdigt zu werden. Das kann ein klassisches Totenkleid sein, ihre Lieblingskleidung, vielleicht eine Uniform oder Ihr Hochzeitskleid. Ihre Angehörigen werden sehr dankbar sein, wenn Sie möglichst genaue Angaben machen oder festhalten, dass Sie keine bestimmten Vorlieben haben.

4. Grabstätte & Grabpflege

In der Regel werden Sie auf dem Friedhof Ihres Wohnorts beerdigt. Gibt es mehrere Friedhöfe in Ihrer Umgebung, können Sie wählen. Sie haben die Möglichkeit, bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung vorab eine Grabstelle zu reservieren. Das kann auch eine Familiengrabstätte sein. Die Gebühr dafür können Sie ebenfalls im Voraus bezahlen. Um die Hinterbliebenen auch bei der Grabpflege zu entlasten, bieten Friedhofsgärtnereien spezielle Verträge, mit denen Sie Ihre Grabpflege im Voraus planen.

5. Grabstein

Beim Grabstein gilt es, Material, Größe und Inschrift festzulegen. Haben Sie ganz bestimmte Vorstellungen, dann sollten Sie diese schriftlich festhalten. Wie auch die Grabstätte, können Sie den Stein selbst beim Steinmetz aussuchen und bezahlen.

6. Musik

Von der Stille über einen Chor bis hin zu Ihrer Lieblingsmusik ist bei der Musik zu ihrer Beerdigung nahezu alles möglich. Geben Sie bei der Musik genau den Titel und Interpreten des Stücks an, um Verwechslungen zu vermeiden. Zudem ist es hilfreich, wenn sie zusätzliche Angaben darüber machen, wann welches Lied bei der Trauerzeremonie gespielt werden soll. Speichern Sie Ihre Lieblingsmusik auf einem Datenstick und vermerken den Aufbewahrungsort in Ihrer Verfügung.

7. Trauerrede

Sie können selbst bestimmen, ob überhaupt eine Rede gehalten werden soll und wen Sie sich als Rednerin oder Redner wünschen. Soll es eine geistliche Person sein wie die Pfarrerin oder der Pfarrer, eine Trauerrednerin oder ein Trauerredner oder eine Ihnen nahestehende Person? Viele Menschen verfassen ihre Rede auch selbst und lassen diese dann vorlesen. Zudem gibt es auch kreative Angebote wie zum Beispiel Ein Stück von mir. Hier können Sie Ihre Lebensgeschichte zu Lebzeiten als Hörbuch einsprechen und Ihren Angehörigen und Verwandten als liebevolle Erinnerung hinterlassen. 

8. Trauerfeier und Gäste

Öffentlich oder im engsten Kreis, mit Trauermahl oder ohne - das alles können Sie vorher schriftlich in der Bestattungsverfügung festhalten. Eine Liste mit den von Ihnen gewünschten Trauergästen und deren Adressen ist eine große organisatorische Erleichterung für Ihre Angehörigen. Selbstverständlich können Sie auch bestimmen, wer keinesfalls eingeladen werden soll. Haben Sie bestimmte Wünsche bezüglich der Grabkränze und -gestecke? Notieren Sie Ihre Lieblingsblumen oder andere Wünsche. Manche Menschen bitten die Trauergäste um Spenden für einen guten Zweck anstelle von Blumen. Diesen guten Zweck und die dazugehörige Organisation sollten Sie ebenfalls möglichst genau angeben.

Zu guter Letzt stellt sich noch die Frage, ob nach der Beisetzung ein Trauermahl abgehalten werden soll. Vom Ort über das Essen können Sie alles vorab aussuchen, wenn Ihnen das wichtig ist.

9. Finanzielle Bestattungsvorsorge

Informieren Sie Ihre Angehörigen in der Bestattungsverfügung darüber, ob und wie Sie finanziell für die Beerdigung vorgesorgt haben. Gibt es eine Sterbegeldversicherung? Schreiben Sie den Namen der Versicherung, die Vertragsnummer und den Versicherungsbetrag auf. Vielleicht haben Sie auch ein spezielles Sparkonto, auf dem Sie Geld zurückgelegt haben, oder Sie haben mit einem Bestattungsunternehmen einen Vorsorgevertrag abgeschlossen. Schreiben Sie auch diese Daten genau auf, um Ihre Lieben zu informieren.

Das kostet eine Bestattung

Die Kosten für eine Beerdigung können ganz unterschiedlich ausfallen. Dies ist beispielsweise abhängig von den Preisen der Bestattungsunternehmen und den Gebühren der jeweiligen Friedhöfe und Gemeinden. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die durchschnittlichen Kosten:

  • Verwaltung und Organisation: bis zu 300 Euro
  • Sarg: ab ca. 500 Euro
  • Urne: 50 bis 1.000 Euro
  • Krematorium: 150 bis 500 Euro
  • Kleine Trauerfeier: bis zu 500 Euro
  • Grabstein: ab 400 Euro
  • Friedhofsgebühren: bis zu 5.000 Euro

Zusätzlich fallen weitere Kosten von etwa 400 bis 900 Euro für das Waschen, Einkleiden und Betten des Leichnams im Sarg sowie für Transporte an.

Wie sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung?

Die Idee einer Sterbegeldversicherung ist, die Angehörigen finanziell zu entlasten, indem Sie selbst über einen bestimmten Zeitraum monatlich in die Versicherung einzahlen. So wird eine zuvor bestimmte Summe angespart, die an die Angehörigen ausgezahlt wird, wenn der Versicherte stirbt. Das klingt erst mal gut, doch die Stiftung Warentest rät klar von der Sterbegeldversicherung ab. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Der eine ist die Wartezeit, die viele Versicherer festlegen. Wer bereits mit 45 Jahren eine Sterbegeldversicherung abschließt, hat eine sechsmonatige Wartezeit. Verstirbt der Versicherte während dieser Zeit, bekommen die Angehörigen nur einen Teil der Versicherungssumme ausgezahlt. Bei über 55-Jährigen kann diese Wartezeit drei Jahre betragen – eine lange Zeit. Gegebenenfalls zahlen Sie mehr in die Versicherung ein, als Ihre Angehörigen nachher herausbekommen. Je älter Sie sind, umso höher sind die monatlichen Versicherungsbeiträge. So kann es sein, dass ein 65-jähriger Mann für eine Versicherungssumme von 5.000 letztlich über 7.000 Euro an Beiträgen zahlt.

Weitere Möglichkeiten für das Bestattungsgeld

Vielleicht benötigen Sie auch gar keine Sterbegeldversicherung. Dies kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise eine Unfall-, Risikolebens- oder Kapitallebensversicherung haben. Die Versicherungssumme wird beim Tod des Versicherten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig waren, bekommen Ihre Angehörigen eine sogenannte Sterbehilfe von bis zu drei Monatsgehältern. Waren Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt, dann zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag drei Monatsrenten an Ihre hinterbliebene Ehepartnerin oder Ehepartner aus.

Eine weitere einfache Methode ist ein Spar- oder Tagesgeldkonto, auf das Sie monatlich Geld überweisen. In Ihrem Testament oder Ihrer Bestattungsverfügung können Sie dann festlegen, dass Ihre Bestattung von diesem Konto bezahlt werden soll.

Informationen für Angehörige

Für den Partner, die Partnerin oder Angehörige ist die Bestattung eines Verstorbenen häufig ein wichtiger Teil des Trauerprozesses. Wie Sie den Tod einer langjährigen Weggefährtin oder eines Weggefährten verarbeiten, was Sie tun können, wenn die eigene Partnerin oder der Partner stirbt und wie Sie anderen helfen, die um einen geliebten Menschen trauern, können Sie in unserem Artikel zum Thema Trauer noch einmal nachlesen.


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