Seniorenrat: Sprachrohr für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wenn es um Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft geht, sind Seniorenräte beziehungsweise Seniorenvertretungen ein wichtiges Sprachrohr für Seniorinnen und Senioren. Was hinter diesem Begriff steckt und warum diese Gremien unverzichtbar sind, erklären wir Ihnen hier.

Mit 66 ist noch lange nicht Schluss

Udo Jürgens hat es schon in den Siebzigern laut von der Bühne gesungen:

[Zitat aus Liedtext]

Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an.

Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran.

Mit 66 Jahren, da kommt man erst zum Schuss.

Mit 66 – ist noch lange nicht Schluss.

Erinnern Sie sich an diesen Hit? Hier ein Video-Link direkt zum Song, sollten Sie gerade Lust bekommen haben, das Leben mit einem kleinen Tanz zu feiern. Ahnen Sie, wie richtig der Schlagersänger mit dem Text damals schon lag? Wer heute in den Ruhestand geht, ist oft noch fit, abenteuerlustig und möchte am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der Ruhestand hat eine Menge zu bieten und doch können nicht alle Bürgerinnen und Bürger im Alter mithalten. Je nach sozialem Umfeld, finanzieller Stellung oder Wohnsituation ist eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft nicht immer selbstverständlich. Vereinsamung und Isolation können die Folge sein. Hier setzen gut organisierte Seniorenräte und effektive Angebote an, um dem entgegenzuwirken. 

Herausforderung „Demografischer Wandel“

Unsere Welt wandelt sich. Durch Bildung, Wohlstand und fortschrittlicher Gesundheitsversorgung leben wir länger und bleiben bis ins hohe Alter fit. Das ist eine großartige Entwicklung. Doch während die Lebenserwartung steigt, sinken die Geburtenraten. Das Statistische Bundesamt bestätigt, dass die Anzahl der 65-Jährigen und Älteren seit 1991 von 12 Millionen auf 18,7 Millionen deutlich gestiegen ist. Aufgrund der sinkenden Geburtenraten der jüngeren Generationen wuchs der Anteil älterer Menschen in der Gesamtbevölkerung von 15 Prozent (1991) auf rund 22 Prozent (2022). Unsere Gesellschaft altert und das bringt Veränderungen mit sich. Doch Politik und ehrenamtlich engagierte Menschen begegnen dem demografischen Wandel in Deutschland mit Pioniergeist, um für alle Bürgerinnen und Bürger eine inklusive, altersgerechte Gesellschaft zu gestalten. Schon 2017 ist der §71 SGB XII in Kraft getreten, der die sogenannte Altenhilfe gesetzlich reguliert.

Altenhilfe: §71 SGB XII einfach erklärt

Die Altenhilfe fördert die Selbstbestimmung im Alter. Die Unterstützung umfasst Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität, Beratung, Begegnung, Bildung, Digitalisierung, Bewegung, Hilfe bei der Pflege und vieles mehr. Die Altenhilfe soll sicherstellen, dass Seniorinnen und Senioren selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu zählen auch Möglichkeiten für soziale Aktivitäten, Hilfe bei der Wohnungssuche und die Nutzung von altersgerechten Diensten. Die Unterstützung erfolgt unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Bürgerinnen und Bürger. Zudem ist es wichtig, dass die Leistungen der Altenhilfe mit anderen sozialen Angeboten abgestimmt werden, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten.

Der Paragraf 71 ist nicht nur politischer Papierkram, sondern ein Bekenntnis, dass Alter keine Zahlen- oder Statistiktabelle ist. Der Ruhestand ist eine Lebensphase, die aktiv gestaltet werden kann und soll. Diese sozialpolitische Regulierung ermöglicht Kommunen und engagierten Seniorinnen und Senioren Konzepte zu entwickeln, um altersgerechte Angebote zu schaffen, die regional gut erreichbar sind und für mehr Teilhabe in der Gesellschaft stehen – ganz im Sinne der Altenhilfe. Viele Gemeinden arbeiten bereits mit vielfältigen Konzepten und sind vorbildlich für die Interessen der älteren Generationen aktiv. Insbesondere im ländlichen Raum ist eine Struktur der Altenhilfe zwingend notwendig, doch flächendeckend ist noch viel zu tun. Nur in Bayern wurden bisher alle Kommunen verpflichtet, altersgerechte Gesamtkonzepte im Sinne der Altenhilfe zu konzipieren und umzusetzen – mit Erfolg!

Für die Gemeinden, die in Deutschland noch keine Struktur zur Inklusion der älteren Generationen anbieten, hat nun die BAGSO, also die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V., eine Arbeitshilfe herausgegeben. Die Informationsbroschüre ist sehr umfangreich und unterstützt zuständige Akteure der Gemeinde und Ehrenamtliche, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen. Die Handreichung der BAGSO gibt Ihnen einen Überblick der rechtlichen Grundlage, zeigt Ihnen erfolgreiche Fallbeispiele auf und berichtet über sinnvolle Methoden für eine kommunale Altenplanung.

Gibt es in Ihrer Gemeinde bereits eine etablierte Seniorenvertretung, an die Sie sich wenden können? Wenn Sie online die Stichworte: Seniorenrat und den Namen Ihrer Stadt oder Gemeinde eingeben, werden Sie vermutlich schnell fündig, samt konkreter Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner. Sollte es in Ihrer Region noch kein adäquates Angebot einer Seniorenvertretung geben, kann Ihnen die Handreichung der BAGSO einen guten Überblick verschaffen. Die Broschüre können Sie online einfach herunterladen. Hier noch einmal der Link zum Download. Mit den Informationen können Sie sich an Ihre Gemeinde wenden. Sprechen Sie mit den zuständigen Beamten, wie das Angebot für Seniorinnen und Senioren in Ihrer Region optimiert werden kann.

BAGSO

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. wurde 1989 von elf Seniorenorganisationen als freier Zusammenschluss gegründet. 1996 wurde die Arbeitsgemeinschaft als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen. Ziel war und ist es bis heute, ein Forum für seniorenbezogene Themen zu schaffen und gegenüber der Politik mit einer Stimme aufzutreten. Die BAGSO wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Seniorenrat: Die Vorteile einer Seniorenvertretung

Ist die Mobilität im Alter eingeschränkt, keine Nahversorgung mehr vor Ort und die Infrastruktur marode, erschwert das ein selbstbestimmtes Leben. Zur Verbesserung der Lage braucht es eine altersgerechte Struktur, die von einer Seniorenvertretung vor Ort ermöglicht wird. Die ehrenamtlichen Gremienmitglieder, selbst Seniorinnen und Senioren, bringen Ihre Bedürfnisse, Ideen, Interessen und Optimierungsvorschläge gebündelt in der Gemeinde ein.

Eine Seniorenvertretung wie beispielsweise ein Seniorenrat ist ein beratendes, aber nicht beschließendes Gremium auf Kreis-, Gemeinde- oder Landesebene. Dementsprechend werden die Gremien auch betitelt: Seniorenrat / Seniorenbeirat der Gemeinde …, Stadtseniorenrat, Kreisseniorenrat oder Landesseniorenrat. Die Gremien-Mitglieder arbeiten immer ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich.
Sie verfolgen keine wirtschaftlichen Ziele und erhalten von den Mitgliedern keine Zuwendungen. Die Ehrenamtlichen werden von Gemeinden und Wohlfahrtsverbänden benannt. Ihre Aufgabe ist es, das Leben im Alter im Sinne der Altenhilfe mitzugestalten.

Seniorenräte sind die silberne Stimme unserer Gesellschaft. Sie kümmern sich um eine seniorengerechte Zukunft, die unsere Gesellschaft bereichert.

Ehrenamt in der Seniorenvertretung

Sie haben viele Ideen und möchten die Altenhilfe in ihrer Region aktiv mitgestalten? Dann sprechen Sie mit der zuständigen Seniorenvertretung in Ihrer Umgebung. Klären Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, sich persönlich zu engagieren wie beispielsweise in einem Seniorenbeirat. Sollte es in Ihrer Gemeinde noch keine adäquate Seniorenvertretung geben, wenden Sie sich an Ihr Bürgerbüro, um entsprechende Institutionen von der Stunde Null an mitzugestalten. Mit dem Paragrafen 71 SGB XII bekommen Sie politischen Rückenwind und Förderungen, eine Seniorenvertretung in Ihrer Region zu installieren. Wenn Sie selbst für das Ehrenamt aufgestellt würden, kämen folgende Aufgaben auf Sie zu:

 

  • Beratung der Angehörigen über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Bereich, um das ältere Familienmitglied in der Aktivität und der Selbstständigkeit zu fördern und diese so lange wie möglich zu erhalten.
  • Sie haben die Bedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen der älteren Generation im Blick und betrachten mögliche Maßnahmen entsprechend individuell.
  • Kommunikation in der Öffentlichkeit über grundsätzliche Optionen und Entwicklungen der Altenpolitik, um ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen zu motivieren.
  • In Ihrer Beratungsfunktion informieren Sie den Rat und die Verwaltung sowie Träger der Altenarbeit und andere Einrichtungen im Vorfeld über Entscheidungen von Maßnahmen, die für die ältere Generation relevant sind.

 

Kurzum: Die Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter setzen sich für die Mitwirkung älterer Menschen am Leben in der Gemeinschaft ein und machen aktiv Angebote, um einer möglichen Gefahr der Isolierung im Alter entgegenzuwirken. Das Engagement schafft eine gleichberechtigte Gesellschaft, die für alle mehr Achtsamkeit und Freude ins Leben bringt.

Ehrenamt statt Ruhestand: Eine gute Entscheidung

Wer im Alter eine sinnstiftende Beschäftigung sucht, findet im Ehrenamt eine Aufgabe, die sich doppelt lohnt: Soziales Engagement hilft der Gemeinschaft und wirkt sich positiv auf Ihr Wohlbefinden aus. Die Arbeit im Ehrenamt bringt Sie mit anderen Menschen zusammen und vielleicht schließen Sie sogar neue wertvolle Freundschaften? In dem Artikel „Ehrenamt für Senioren“ haben wir ein paar Inspirationen für Sie gebündelt, in welchen Bereichen Sie sich ehrenamtlich engagieren könnten.

Die Stärke einer inklusiven Gesellschaft

Ein altes Sprichwort sagt: Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Auf die Gesellschaft übertragen, zeigt das Bild, wie wichtig Achtsamkeit in einer Gemeinschaft ist, um nicht den Zusammenhalt zu verlieren, der uns Menschen als soziale Wesen ausmacht.
Wenn wir die Stärke im schwächsten Glied erkennen, wie es im Kreislauf des Lebens alles zusammenhält, wird deutlich: Nur gemeinsam sind wir stark, auf allen Ebenen des Lebens.


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