Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention betont, dass junge Menschen ein Recht auf Ruhe, altersgemäße aktive Erholung, Spiel sowie kulturelle und kreative Aktivitäten haben.
Spiel und Freizeit sind dabei weit mehr als bloße Unterhaltung. Sie fördern Kreativität, soziale Kompetenzen, körperliche Gesundheit und das emotionale Wohlbefinden. Kinder und Jugendliche brauchen Zeit und Raum, um sich auszuprobieren, Beziehungen zu gestalten und einfach Kind oder Jugendliche*r zu sein. Gleichzeitig zeigen gesellschaftliche Herausforderungen wie Leistungsdruck, fehlende Freiräume oder eingeschränkte Zugänge zu Freizeitangeboten, wie wichtig dieses Recht ist.
Unsere Malteser Jugend setzt sich ein
Als Malteser Jugend nehmen wir dieses Kinderrecht ernst. In unserer Jugendarbeit schaffen wir bewusst Freiräume für Spiel, Gemeinschaft, Erholung und Mitgestaltung – sei es bei Gruppenstunden, Zeltlagern, Bildungsangeboten oder gemeinsamen Aktionen.
Die Kinderrechtskonventionen verpflichten uns als Gesellschaft, jungen Menschen sichere, offene und vielfältige Räume für Freizeit, Spiel und Entwicklung zu ermöglichen.