Kinderschutz
Das individuelle Schutzkonzept des Malteser-Horts beinhaltet alle konkreten, auf den Hort bezogenen, präventiven, reaktiven und intervenierenden Maßnahmen, die geeignet und notwendig sind, um das Wohl der Kinder dauerhaft zu gewährleisten bzw. dieses ggf. unverzüglich wieder herzustellen. Dies ist als ein beteiligungsorientierter Prozess zu verstehen.
Wir sprechen uns gegen jegliche Form der Gewalt aus und positionieren uns gegen alle Formen von Machtmissbrauch. Wir setzen uns für eine Kultur frei von jeder Form sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt sowie gegen Vernachlässigung ein. Eine besondere Verantwortung tragen wir den Menschen gegenüber, die Angebote und Dienste der Malteser nutzen und unserer Fürsorge oder Obhut anvertraut sind. Durch die Vermittlung von Wissen über sexualisierte Gewalt und geeignete Präventionsstrukturen soll eine Kultur der Achtsamkeit und ein respektvoller, grenzachtender Umgang miteinander stets eingehalten und weiterentwickelt werden.
Kinder haben Rechte. Insbesondere das Recht auf Schutz, Partizipation und Selbstbestimmung wird im Hortalltag gelebt und gefördert. Wir legen Wert darauf, dass Kinder ihre eigenen Rechte wahrnehmen und eigene Erfahrungen machen können, um zu lernen mit Risiken und Herausforderungen umzugehen.
Ein gesondertes ausführliches Konzept zum Kinderschutz und Schutz vor Gewalt dient der Grundlage unserer Arbeit.
Dies sieht unter anderem die regelmäßige Kontrolle der erweiterten Führungszeignisse der pädagogischen Fachkräfte, Präventionsangebote für Kinder und Mitarbeitende, Meldeverfahren nach § 47 SGB VIII und Meldeverfahren nach § 8a SGB VIII sowie die Inanspruchnahme von Fachberatungsstellen vor.
Als externe Beschwerdestelle dient die Landeshauptstadt Potsdam:
Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Friedrich-Ebert-Straße 79/ 81
14469 Potsdam
Telefon: 0331 289 2253
E-Mail: fb-kinder-jugend-familie@rathaus.potsdam.de