Ausbildung zum Rettungssanitäter

Als Rettungssanitäter umfasst ihr Einsatzgebiet den qualifizierten Krankentransport als patientenverantwortlicher Transportführer sowie die Notfallrettung als Fahrer des Rettungswagens. Sie versorgen den Notfallpatienten selbstständig oder in Zusammenarbeit mit einem Notfallsanitäter und stabilisieren die Vitalfunktionen bis zum Eintreffen des Notarztes.

Die Ausbildung gliedert sich in vier Schritte

  1. Rettungssanitäter-Grundlehrgang (160 Stunden)
  2. Praktikum im Krankenhaus (160 Stunden)
  3. Praktikum auf der Rettungswache (160 Stunden)
  4. Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang (40 Stunden) mit anschließender Prüfung

Nach dem abgeschlossenen Rettungssanitäter Grundlehrgang beginnt die klinische Ausbildung. Dieses Praktikum umfasst eine Gesamtstundenzahl von 160 Stunden. Während des Praktikums durchlaufen Sie verschiedene klinische Bereiche (Notaufnahme, Anästhesie und/oder Intensivstation, Geriatrie) und trainieren und festigen ihre zuvor erlernten notfallmedizinischen Routinemaßnahmen unter ärztlicher Aufsicht.

Im Anschluss absolvieren Sie ein Rettungsdienst Praktikum, dieses umfasst ebenfalls 160 Stunden. Hier absolvieren Sie Ihre ersten Einsätze als Praktikant/in auf einem Notfallrettungsmittel. Ziel des Rettungsdienst Praktikums ist, die in den bisherigen Ausbildungsabschnitten erlernten Inhalte in realen Rettungsdienst- und Krankentransport Einsätzen zur Anwendung zu bringen.

Bereits nach 80 Stunden Klinik- und Rettungsdienst Praktikum haben Sie die Voraussetzung zur Anerkennung als Rettungsdiensthelfer erfüllt.

Im nachfolgenden einwöchigen Abschluss- und Prüfungslehrgang zum/ zur Rettungssanitäter/in werden die bisherigen Lehrinhalte nochmals vertieft und durch eine Reihe von Fallbeispielen gefestigt. Die abschließende Prüfung beinhaltet einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Mit der Überreichung der Urkunde als Rettungssanitäter ist Ihre nun mehr als 520 Stunden umfassende Ausbildung abgeschlossen und eine berufliche Tätigkeit in der Notfallrettung oder im Krankentransport möglich.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Physische und psychische Eignung zur Ausübung der Tätigkeit
  • Hauptschulabschluss/gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs, nicht älter als 6 Monate
  • Einwandfreier Leumund (Polizeiliches Führungszeugnis)