Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer

Der Rettungsdiensthelfer wird als Fahrer von Kranken- und Sonderfahrzeugen eingesetzt und unterstützt Rettungs- oder Notfallsanitäter bei der Versorgung von Notfallpatienten bis zur Übergabe an den weiterbehandelnden (Not-)Arzt.

Die Ausbildung umfasst 160 Unterrichtseinheiten (Rettungssanitäter Grundlehrgang) und ist in den ersten 80 Unterrichtseinheiten deckungsgleich mit der Ausbildung des Einsatzsanitäters. Neben dem Ausbau der Kenntnisse in Anatomie und Physiologie, Traumatologie und Innerer Medizin werden Themen der Gynäkologie und Pädiatrie sowie der Arzneimittellehre neu eingeführt. Zudem muss der Rettungsdiensthelfer einsatztaktische Abläufe und die Handhabung des Funkverkehrs erlernen.

Selbstverständlich wird auch bei dieser Ausbildung großer Wert auf praktische Übungen sowie Übungen anhand von Fallbeispielen gelegt. Nach umfangreicher schriftlicher und praktischer Prüfung, 80 Stunden Rettungswachenpraktikum und einem ebenso 80 stündigen Krankenhauspraktikum kann der Rettungsdiensthelfer dann als Fahrer im Krankentransport (KTW) eingesetzt werden.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Physische und psychische Eignung zur Ausübung der Tätigkeit
  • Hauptschulabschluss/gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs, nicht älter als 6 Monate
  • Einwandfreier Leumund (Polizeiliches Führungszeugnis)