Ausbildung zum Rettungsassistent
Der Beruf des Rettungsassistenten stellt die höchste nicht-ärztliche Qualifikationsstufe im deutschen Rettungswesen dar. Als Rettungsassistent/in werden Sie im Rettungs- oder Notarztdienst, in der Luftrettung, als Ausbilder an Rettungsdienstschulen oder in Rettungsleitstellen eingesetzt. Als Fachkraft sind Sie verantwortlich im Kranken- und Rettungsdienst tätig. Sie stellen die Versorgung des Notfallpatienten sicher und stabilisieren mit medizinischen Routinemaßnahmen die Vitalfunktionen bis zum Eintreffen des Notarztes.
Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und praktisch-klinischen Teil zusammen (Gesamtdauer mindestens 12 Monate, entsprechend mindestens 1200 Stunden Ausbildung). Im Anschluss an diesen theoretischen Block wird das Praktikum an einer staatlichen anerkannten Lehrrettungswache statt (mind. 1600 Stunden).
In der Rettungsassistenten-Ausbildung unterscheiden wir je nach Voraussetzungen der Teilnehmer in drei verschiedene Startmöglichkeiten:
- Komplettausbildung für Berufsanfänger
- Verkürzte Ausbildung für Rettungssanitäter
- Ergänzungslehrgang für examinierte Kräfte aus der Kranken- und Gesundheitspflege
Zugangsvoraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, nicht älter als ein Jahr
- Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat oder aktuelles Führungszeugnis
Zusätzlich für die Teilnahme an einer verkürzten Ausbildung für Rettungssanitäter:
- Nachweis der RS-Ausbildung (Vorlage des Zeugnisses)
Zusätzlich für die Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang für exam. Personal der Kranken- und Gesundheitspflege
- Nachweis der Berufsausbildung