Ausbildung zum Gruppenführer (AV 11)

Die Gruppenführerin bzw. der Gruppenführer ist Führungskraft und untersteht im Einsatzfall dem Zugführer. Um als Führungskraft in den Einsatzdiensten eingesetzt werden zu können, sind umfangreiche Kenntnisse der Organisation des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der Führungslehre notwendig. Diese werden in diesem Lehrgang theoretisch und praktisch vermittelt. 

Inhalte:
• Rechtsgrundlagen
• Führungslehre
• Zivilschutz und Katastrophenschutz
• Führung im täglichen Dienst
• Führung in geplanten und akuten Einsätzen
• Menschenführung

Voraussetzungen:
• Mindestalter: 18 Jahre
→  Malteser Grundausbildung (kann im Anschluss am 22.03.2026 absolviert werden)

Digitalfunkausbildung (kann während des Lehrganges erworben werden)
→ CBRN-Grundausbildung AV 10.2.2 für die Besetzung von Bundeseinheiten
• Mind. eine Fachausbildung (Fachausbildung Sanitäts- und/oder Betreuungsdienst wird empfohlen)
• Ausbilderlehrgang Block B oder methodisch-didaktische Ausbildung
• Sensibilisierung Prävention sexualisierter Gewalt (4 UE)

Termine:
31.01. – 01.02.
07. – 08.02.
21. – 22.02.
28.02. – 01.03.

Bei Bedarf:
MGA: 22.03.2026

Seminarbeitrag: 600,00 €

Anmeldung:  https://forms.office.com/e/9y6d0V2rbb