Spenden für den Malteser Hospizdienst St. Hildegard in Bingen
Der Malteser Hospizdienst St. Hildegard erhält gemäß § 39a SGB V einen Personal- und Sachkostenzuschuss. Dieser Zuschuss ist bei Weitem nicht kostendeckend. Mittel für die Förderung des Ehrenamts, Sachkosten und Unterhaltskosten müssen aus Spendenmitteln oder Zuwendungen gedeckt werden. Wir danken allen, die uns mit kleinen oder größeren Spenden sichern und fördern. Hier können Sie direkt für den Hospizdienst spenden.