Förderverein des Malteser Hospizdienstes St. Hildegard e.V.

Der Förderverein unterstützt den Malteser Hospizdienst St. Hildegard mit Mitteln aus Mitgliedsbeiträgen und Benefizveranstaltungen. Diese Unterstützung ist sehr wichtig.

Der Malteser Hospizdienst St. Hildegard erhält gemäß § 39a SGB V einen Personal und Sachkostenzuschuss. Dieser Zuschuss ist bei Weitem nicht kostendeckend. Mittel für Förderung des Ehrenamts, Sachkosten und Unterhaltskosten müssen aus Spendenmitteln oder Zuwendungen gedeckt werden. Wir danken daher allen, die uns mit kleinen oder größeren Spenden sichern und fördern. Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied des gemeinnützigen „Fördervereins des Malteser Hospizdienstes St. Hildegard e.V.“  werden. Der Jahresmindestbeitrag beträgt 12,00 Euro für natürliche Personen und für Firmen, Vereine, Pfarreien 70,00 Euro pro Jahr.

Nähere Informationen und die Mitgliedschaftserklärung finden Sie in der Broschüre im  Download.

Monatspaten erklären sich bereit ,einmal oder jährlich einen bestimmten Zweck zu fördern. So übernehmen sie z.B. die „Patenschaft“ für die Miete im September oder die Kopierpapierkosten im Mai. Den Zweck und die Höhe Ihres Zuwendungsbetrags können Sie selbst bestimmen. Dabei binden Sie sich nicht an eine Mitgliedschaft im Verein und können jederzeit von Ihrer Patenschaft zurücktreten. Darüber hinaus wissen Sie genau, wie Ihr Geld verwendet wird.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage und in der Broschüre im  Download.

 

Veranstaltungen des Förderverein des Malteser Hospizdienstes St. Hildegard e.V. – Jubiläum 2025