1. Welche Aufgaben übernimmt die Schulbegleitung – und welche nicht?
Unsere Schulbegleiter:innen unterstützen das Kind individuell, z. B. durch:
- Orientierung im Tagesablauf
- Strukturierung von Arbeitsphasen
- Hilfe bei sozialen Herausforderungen
- Begleitung bei Ausflügen oder Pausen
- Unterstützung in Krisensituationen
Sie übernehmen keine Aufgaben der Lehrkräfte, z. B.:
- keine Unterrichtsdurchführung
- keine Notenvergabe
- keine pädagogische Diagnose
Wir sehen uns als ergänzende Hilfe, nicht als pädagogische Kraft.
2. Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Kollegium aus?
Unsere Mitarbeitenden:
- sind im engen Austausch mit Klassenlehrkräften / Schulsozialarbeit
- werden von unserer Koordination fachlich begleitet
- halten sich an schulische Regeln und Abläufe
- dokumentieren nur intern – keine Beurteilung des Kindes
Auf Wunsch bieten wir gemeinsame Absprachen oder Reflexionsgespräche an.
3. Wie kurzfristig können Einsätze beginnen?
- In der Regel zum Schuljahres- oder Halbjahresbeginn
- Bei bewilligtem Antrag auch unterjährig möglich
- Nach Rückmeldung durch das Amt stellen wir passende Schulbegleiter:innen bereit
Je nach Fall und Bewerberlage ist ein Start innerhalb weniger Wochen möglich.
4. Was passiert bei Krankheit oder Ausfall?
- Bei Krankheit informieren wir die Schule so früh wie möglich
- Wir bemühen uns um Ersatz – wenn personell machbar
- Bei längeren Ausfällen stimmen wir uns mit Schule & Eltern ab
Unsere Koordinator:innen bleiben Ansprechperson für Rückfragen oder Lösungen.
5. Wie sichern Sie Qualität und Kinderschutz?
- Einarbeitung und Schulungen (auch zu Schulrecht, Kommunikation, Deeskalation)
- Fachliche Begleitung & Supervision
- Kinderschutzkonzept mit festen Meldewegen
- Vertrauensvolle und datenschutzkonforme Zusammenarbeit mit der Schule
6. Können wir die Begleitung bei Problemen abbestellen?
Eine Beendigung der Begleitung ist grundsätzlich möglich, wenn:
- die Zusammenarbeit dauerhaft nicht funktioniert
- es wiederholt zu Schwierigkeiten mit dem Kind oder dem Kollegium kommt
- der Bedarf aus Sicht der Schule, Eltern oder des Trägers nicht mehr besteht
Wichtig:
- Wir führen vorab immer ein klärendes Gespräch (Schule – Eltern – Träger)
- In akuten Fällen kann ein sofortiger Stopp nötig sein (z. B. bei Gefährdung)
- Die Entscheidung wird dem zuständigen Amt mitgeteilt
Unser Ziel ist immer eine lösungsorientierte Klärung, bevor eine Maßnahme beendet wird.