Malteser bringen Pflegebedürftige und Patienten in Sicherheit
Weitere Einsatzkräfte aus Baden-Württemberg sind in Bereitschaft.
mehrWeitere Einsatzkräfte aus Baden-Württemberg sind in Bereitschaft.
mehrInnenminister ehrt Malteser Diözesanleiter (Rottenburg-Stuttgart) und Malteser Diözesangeschäftsführerin (Freiburg) für ihren herausragenden Einsatz im Bevölkerungsschutz.
mehrAls erste große karitative Organisation in Deutschland wird der Malteser Hilfsdienst bereits 2022 klimaneutral sein. Nach dem Dreiklang „Vermeiden – Reduzieren – Kompensieren“ ergreift die Hilfsorganisation mit 52.000 ehren- und 27.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden bundesweit - davon 6.77 Ehrenamtliche und 4.600 Hauptamtliche in Baden-Württemberg - klare Maßnahmen zum Klimaschutz. Dabei geht es auch um die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in Ländern des globalen Südens.
mehrDer vor zehn Jahren eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Erfolgsmodell. Fast 7.000 Frauen und Männer, davon fast 950 Freiwillige allein in Baden-Württemberg, haben die sozialen Dienste der Malteser seither mit ihrem Engagement auf diesem Wege unterstützt.
mehrSelbsttestungen können nun ohne vorherige Schulung angeleitet und beaufsichtigt werden.
mehrArmin Schuster, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), und führende Vertreter der Malteser sind sich einig, dass die Kooperation zwischen den Hilfsorganisationen und dem BBK weiter ausgebaut werden muss.
mehrDie dramatischen Nachrichten aus Indien reißen nicht ab. Das Coronavirus wütet weiterhin, die Zahl der Infizierten und Verstorbenen steigt.
mehrDie Lebenszufriedenheit älterer Menschen ist trotz der Einschränkungen durch Corona hoch – aber, je einsamer, desto unzufriedener. Oder anders gesagt:
mehrDie Malteser fordern den Gesetzgeber auf, institutionelle Schutzräume zu schaffen, in denen organisierte Suizidbeihilfe ausgeschlossen bleibt. Einrichtungen und Dienste zur Hospiz- und Palliativversorgung, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste dürfen nicht gezwungen werden, am assistierten Suizid mitzuwirken oder ihn dulden zu müssen.
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