Krankenfahrten für Sie
Wir bieten Krankenfahrten für alle Krankenkassen an. Unsere Verträge umfassen Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegendbeförderungen mit Taxi und Mietwagen. Wir arbeiten mit Krankenkassen wie der AOK, den Betriebskrankenkassen (BKK), den VdEK-Kassen (Barmer, DAK, TK, KKH, HEK, HKK) sowie der Knappschaft (KBS) zusammen.
Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung und gegebenenfalls eine zusätzliche Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sitzende Beförderung
Die Beförderung für Gäste, die selbstständig einsteigen können.
Tragestuhlbeförderung
Zwei Helferinnen bzw. Helfer tragen Sie im Tragestuhl auch aus den oberen Stockwerken sicher ins Fahrzeug und nach Ihrem Termin wieder zurück in Ihre Wohnung.
Beförderung im Rollstuhl
Sie bleiben in Ihrem Rollstuhl sitzen. Unser qualifiziertes Personal sichert Sie fachgerecht im Rückhaltesystem und befördert Sie ans Ziel.
Liegendbeförderung
Können Sie nicht sitzen, bringen wir Sie auf einer Trage ins Fahrzeug und befördern Sie liegend zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu ihren sonstigen Terminen
Genehmigungsfreie Fahrten
Vollstationäre Behandlung
Vorstationäre Behandlung
Innerhalb einer Woche vor der Einweisung genehmigungsfrei für 3 Fahrten hin und zurück
Einweisung
Bei Einweisung ist lediglich die Hinfahrt genehmigungsfrei
Entlassung
Bei Ihrer Entlassung ist nur die Rückfahrt genehmigungsfrei
Nachstationäre Behandlung
Innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung insgesamt 7 Hin- und Rückfahrten
Teilstationäre Behandlung
Vorstationäre Behandlung
Innerhalb einer Woche vor dem ersten Behandlungstag für 3 Fahrten hin und zurück
Für den Zeitraum der Behandlung
Täglich hin und zurück
Nachstationäre Behandlung
Innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung insgesamt 7 Hin- und Rückfahrten
Ambulante Operation
nur, falls dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden wird
Vorbereitende Behandlung
Innerhalb einer Woche vor der OP für 3 Fahrten hin und zurück
Tag der ambulanten Operation
Hin und zurück
Anschließende Behandlung
Innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung insgesamt 7 Hin- und Rückfahrten
Genehmigungspflichtige Fahrten
Die Krankenkasse entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt - diese Fahrten sind vor Fahrtantritt zu genehmigen!
- Dialyse
- Chemo-/Strahlentherapie
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen
- beim Haus- oder Facharzt
- im Krankenhaus
- zur Krankengymnastik
- usw.
Grundsätzlich von der Genehmigungspflicht befreite Personen
Pflegegrade
- Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
Schwerbehinderung mit folgenden Merkzeichen
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- Bl - Blindheit
- H - Hilflosigkeit