Krankenfahrten für Sie

Wir bieten Krankenfahrten für alle Krankenkassen an. Unsere Verträge umfassen Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegendbeförderungen mit Taxi und Mietwagen. Wir arbeiten mit Krankenkassen wie der AOK, den Betriebskrankenkassen (BKK), den VdEK-Kassen (Barmer, DAK, TK, KKH, HEK, HKK) sowie der Knappschaft (KBS) zusammen.

Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung und gegebenenfalls eine zusätzliche Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sitzende Beförderung

Die Beförderung für Gäste, die selbstständig einsteigen können.

Tragestuhlbeförderung

Zwei Helferinnen bzw. Helfer tragen Sie im Tragestuhl auch aus den oberen Stockwerken sicher ins Fahrzeug und nach Ihrem Termin wieder zurück in Ihre Wohnung.

Beförderung im Rollstuhl

Sie bleiben in Ihrem Rollstuhl sitzen. Unser qualifiziertes Personal sichert Sie fachgerecht im Rückhaltesystem und befördert Sie ans Ziel.

Liegendbeförderung

Können Sie nicht sitzen, bringen wir Sie auf einer Trage ins Fahrzeug und befördern Sie liegend zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu ihren sonstigen Terminen

Genehmigungsfreie Fahrten

Vollstationäre Behandlung

Vorstationäre Behandlung

Innerhalb einer Woche vor der Einweisung genehmigungsfrei für 3 Fahrten hin und zurück

Einweisung

Bei Einweisung ist lediglich die Hinfahrt genehmigungsfrei

Entlassung

Bei Ihrer Entlassung ist nur die Rückfahrt genehmigungsfrei

Nachstationäre Behandlung

Innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung insgesamt 7 Hin- und Rückfahrten

Teilstationäre Behandlung

Vorstationäre Behandlung

Innerhalb einer Woche vor dem ersten Behandlungstag für 3 Fahrten hin und zurück

Für den Zeitraum der Behandlung

Täglich hin und zurück

Nachstationäre Behandlung

Innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung insgesamt 7 Hin- und Rückfahrten

Ambulante Operation

nur, falls dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden wird

Vorbereitende Behandlung

Innerhalb einer Woche vor der OP für 3 Fahrten hin und zurück

Tag der ambulanten Operation

Hin und zurück

Anschließende Behandlung

Innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung insgesamt 7 Hin- und Rückfahrten

Genehmigungspflichtige Fahrten

Die Krankenkasse entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt - diese Fahrten sind vor Fahrtantritt zu genehmigen!

  • Dialyse
  • Chemo-/Strahlentherapie
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen
    • beim Haus- oder Facharzt
    • im Krankenhaus
    • zur Krankengymnastik
    • usw.

Grundsätzlich von der Genehmigungspflicht befreite Personen

Pflegegrade

  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Pflegegrad 4
  • Pflegegrad 5

Schwerbehinderung mit folgenden Merkzeichen

  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Bl - Blindheit
  • H - Hilflosigkeit