Mit Malteser Schulbegleitung zur Chancengleichheit in der Bildung beitragen

Individuelle Begleitung in Kindergärten und Schulen ist ein wichtiger Beitrag zur uneingeschränkten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. (Foto: Andi Weiland/Malteser)

Bezirk Ost-Oberbayern. Seit dem 26. März 2009 gilt in Deutschland verbindlich das von den Vereinten Nationen drei Jahre zuvor verabschiedete „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt herzustellen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben.

Einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Konvention leistet die Schul- und Individualbetreuung der Malteser.  Rund 75 Mitarbeitende unterstützen Kinder und Jugendliche mit bestehender oder drohender körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in Kindergärten und –krippen, Horten, Schulen und Fördereinrichtungen in den Landkreisen Freising, Erding, Ebersberg, Mühldorf, Rosenheim, Miesbach, Traunstein und Berchtesgadener Land. „Schulbegleiter ermöglichen vielen Kindern und Jugendlichen mit Handicap den Besuch einer Regelschule, was für die Entwicklung und das Selbstwertgefühl der Betroffenen eine enorme Hilfe ist“, berichtet Lena Fröhlich, Leiterin Schulbegleitdienst der Malteser im Bezirk Ost-Oberbayern. Bei der individuellen Einzelbetreuung in der Einrichtung stehen die Entwicklung der Selbstständigkeit und die Integration in die Gruppe beziehungsweise in die Klasse im Vordergrund. „Einige begleiten wir schon seit dem Kindergarten bis heute in der Schule“, so Fröhlich. Manche hätten es im Laufe der Zeit geschafft, wieder ohne Begleitung zurecht zu kommen.

Fröhlich ist Heilerziehungspflegerin und Sozialwirtin (B.A.) und hat die Leitung des Schulbegleitdienstes im Jahr 2015 übernommen. Damals habe sie gedacht, das sei nur vorübergehend. Die UN- Behindertenrechtskonvention war in Deutschland bereits im März 2009 in Kraft getreten und sie habe angenommen, dass es schneller gelingen würde, die Schulen und Kindertageseinrichtungen so auszustatten und zu gestalten, dass alle Kinder – egal ob mit oder ohne Behinderung – daran teilhaben können. „Mittlerweile hat sich natürlich sehr viel getan – in allen Lebensbereichen – aber die individuelle 1zu1-Begleitung in Schulen und Kindergärten ist immer noch ein sehr wichtiger Bestandteil, um den Kindern und Jugendlichen eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen,“ stellt Fröhlich fest.

Dabei gelten Begleitung und Teilhabe in Bezug auf das Lernen aber ebenso für Schulhausübernachtungen, Wintersporttage oder Abschlussfahrten, betont die erfahrene Leiterin. „Und wenn in der Klasse gerade alle Kinder rumtoben und „Schmarrn“ machen, dann soll auch das Begleitkind nicht brav am Tisch sitzen müssen“, findet sie. Die Schul- oder Individualbegleitung solle schließlich nicht eine zusätzliche Barriere sein.

Für die Zukunft wünscht sich Fröhlich, dass es gelingt, einen Rahmen zu schaffen, der allen Menschen eine geleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. „Es ist nicht die Aufgabe der Menschen mit Behinderung oder der Eltern von Kindern mit Behinderung, Mittel und Wege zu finden, vorhandene Barrieren zu überwinden oder sich an Strukturen anzupassen, sondern die gesamte Gesellschaft ist gefordert!“

Informationen zum Malteser Schulbegleitdienst gibt es unter Telefon 0861-9866031 oder auf der Webseite www.malteser-schulbegleitdienst.de.

                                                                                                 


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