Anfrage Sanitätsdienst

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist vielfach ein Sanitätsdienst Pflicht – ob bei Sportereignissen, Theateraufführungen, Konzerten oder Demonstrationen. Wo viele Menschen zusammenkommen, sorgen Malteser für Sicherheit.

Die Malteser bieten für jede Veranstaltung das richtige Konzept, abgestimmt auf die Besucherzahl und das Gefahrenpotential.

Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge(at)malteser(dot)org​​​​​​ kontaktieren.


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