Betriebssanitätsdienst in Waischenfeld

Wir bieten Ihnen eine medizinische Absicherung für Ihren Betrieb in Waischenfeld und Umgebung!

Ob Montagestellen, Bauvorhaben oder Werkssanitätsdienst – wir sind Ihr kompetenter, flexibler Anbieter von Betriebssanitätsdienstleistungen.

Als eine der größten Hilfsorganisationen Deutschlands erhalten Sie bei uns einen Sanitätsdienst, der für Verlässlichkeit steht. Zudem differenzieren wir uns durch einen ärztlich geführten Sanitätsdienst – für Ihre größtmögliche Sicherheit.

Kontakt

Pascal Fellinger

Pascal Fellinger
Leitung Betriebssanitätsdienste
Mobil 0175-7854371
SKS-Sand.Bamberg@malteser.org
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Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

  • Beratung & Betreuung zur Vorbereitung eines Betriebssanitätsdienstes gem. DGUV 304
    Medizinisch-organisatorische Expertise
    Planung der Ersten-Hilfe und Schulung
    Durchführung des Betriebssanitätsdienstes auf Ihrer Baustelle oder in Ihrem Werk
     
  • Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Herstellung der Arbeitskraft in kürzester Zeit bei geringfügigen Verletzungen
     
  • Ordnungsgemäße und richtige Dokumentation von Betriebsunfällen
    Rechtliche Absicherung
    Erleichterte Evaluation von Unfallrisiken
     
  • Gerne bilden wir auch Ihr Team weiter zu Betriebssanitätern und -sanitäterinnen mit BG-Anerkennung
Unsere Einsatzgebiete

Unsere Einsatzgebiete

  • Baustellen
  • Werkshallen
  • Betriebe
Unsere Aufgaben

Unsere Aufgaben

  • Kompetente Beratung – gerne auch unverbindlich vorab bei rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen
  • Kombination aus Erfahrung, Fachwissen und schlanken Prozessen – für einen bewährten, hochwertigen Service aus einer Hand
  • Bedarfsgerechter Einsatz von qualifiziertem Personal – auch als Urlaubs- und Krankheitsvertretung möglich für ein Höchstmaß an Flexibilität
  • Umfassender Kundenservice – gemäß Ihrer spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen
Unsere Einsatzregionen

Unsere Einsatzregionen

Wir sind bayernweit für Sie da!

Was Sie als Unternehmen wissen müssen

Was Sie als Unternehmen wissen müssen

Das ist Ihre gesetzliche Pflicht
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet Unternehmen, ab einer gewissen Zahl von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Betriebssanitäter zur Verfügung zu stellen. Nach § 27 ist mindestens ein Betriebssanitäter anzustellen, wenn:

  • in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte nach$ § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) anwesend sind,
  • in einer Betriebsstätte 1500 oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern,
  • auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII anwesend sind. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer zur Erbringung einer Bauleistung aus einem von ihm übernommenen Auftrag Arbeiten an andere Unternehmer vergibt und insgesamt mehr als 100 Versicherte gleichzeitig tätig werden.


Nach der Baustellenverordnung (BauStellV) ist laut § 3 der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 87) hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften ein Mitbestimmungsrecht, soweit es keine gesetzliche oder tarifliche Regelung gibt. Gleiches regelt das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) im Artikel 79, der dem Personalrat eine Beteiligung bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung zuspricht.

Diese Bußgelder drohen
Wer gegen die gesetzlichen Regelungen vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, muss laut Arbeitsschutzgesetz mit teils drastischen Strafen rechnen:

  • Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen zwischen 5000 und 30.000 Euro geahndet.
  • Wer durch eine vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer hohe Geldstraße rechnen.
  • Auch Wiederholungstäter müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer hohen Geldstrafe rechen.

Das kann alles passieren

Steinplatte tötet 18-Jährigen
Im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz kam es zu einem tödlichen Betriebsunfall, der die Kriminalpolizei auf den Plan gerufen hat. Folgendes ist passiert: Bei einem Handwerksbetrieb wurden Steinblöcke von einem Anhänger abgeladen. Eine Steinplatte verrutschte und verletzte einen 18-jährigen Mitarbeiter tödlich - auch die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst konnten nichts mehr für den jungen Mann tun. Bei ihren Ermittlungen war die Polizei im Austausch mit Fachstellen wie dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft, um mögliche Gesetzesverstöße des Arbeitgebers abzuklären.

31-Jährige von Laster überrollt
Auf dem Kölner Messegelände kam eine 31-Jährige bei einem Arbeitsunfall ums Leben. Die Frau war laut Polizei offenbar von der Fahrerin eines Lastwagens bei der Anlieferung übersehen worden. Es handele sich bei den Beteiligten um Mitarbeiter externer Unternehmen, teilte die Messegesellschaft mit. Auch hier ermittelt die Kriminalpolizei wegen möglicher Gesetzesverstöße.

55-Jähriger stürzt in die Tiefe und stirbt
Auf einem Messegelände kam es zu einem schweren Betriebsunfall, bei dem ein 55-Jähriger laut Polizeibericht verstorben ist. Der Mann führte Arbeiten in einem Gebäude durch. Dabei stürzte er auf einer Treppe aus mehreren Metern Höhe in das Treppenauge. Durch die Wucht des Aufpralls zog er sich schwerste Kopfverletzungen zu. Der alarmierte Rettungsdienst begann sofort mit der Reanimation des Schwerverletzten und lieferte ihn in ein Krankenhaus ein. Dort erlag der 55-Jährige seinen Verletzungen. Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen zur Klärung der Unfallursache.

 Werden Sie Ihrer sozialen Verantwortung gerecht!
Jenseits der gesetzlichen Regelungen und Pflichten handeln inzwischen viele Unternehmen nach ethischen Grundsätzen und bekennen sich zu ihrer sozialen Verantwortung. Die Begriffe hierzu lauten Environmental Social Governance – ESG (zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und Corporate Social Responsibility (CSR). Im Falle des Betriebssanitätsdienstes bedeutet das: Auch wenn die gesetzliche Regelung nicht unbedingt auf mich passt oder es „dehnbare Auslegungen“ des Gesetzes gibt, gehört es zu meiner Verantwortung, meine Beschäftigten so gut wie möglich vor Gefahren zu schützen – und eben einen Betriebssanitätsdienst zur Verfügung zu stellen!
Wer einen Beauftragten für Gleichberechtigung in seinem Betrieb hat, sollte auch am Sanitätsdienst nicht sparen.

Und stellen Sie sich bitte diese Frage: Wurden in der Lieferkette (Lieferkettengesetz) alle Sozialstandards auch bei der Mitarbeitersicherheit eingehalten?  

Warum der Betriebssanitätsdienst Leben retten kann!

Der Betriebssanitätsdienst hat Ortskenntnis und kann den Verletzten sofort erreichen. Als Teil der Rettungskette schließt er die Lücke zwischen Erster Hilfe und den Intensivmaßnahmen des gerufenen Notarztes. Häufig sind es Kleinigkeiten, die einen Unfall tödlich enden lassen, etwa Sprachbarrieren, unklare Lotsenpunkte für die Übergabe an den Rettungsdienst oder abgesperrte Sanitätscontainer. Der Betriebssanitätsdienst ist auf all diese Fragen und Unwägbarkeiten intensiv vorbereitet und kennt die Antworten. Der Betriebssanitätsdienst hält bei Bedarf auch notwendige spezielle Rettungsausrüstung vor, die der Rettungsdienst NICHT dabei hat wie etwa einen Rettungskorb für den Kran, eine Einfahrhose oder Winden.

Sechs gute Argumente für einen Betriebssanitätsdienst

  1. Der Betriebssanitätsdienst ist eine gute Absenkung des unternehmerischen Risikos: Wenn etwas passiert, kümmert sich ein Profi um das Problem!
  2. Der Betriebssanitätsdienst kümmert sich um Erfüllung der gesetzlichen Auflagen: Verbandskästen geprüft? Defibrillator gecheckt? Material über dem Verfallsdatum? Rettungswege frei? Fortbildung immer aktuell (16 Stunden alle 2 Jahre)? 
  3. Der Betriebssanitätsdienst kann Gefahren im Vorfeld abwenden: z.B. Baumfällungen, Arbeiten am Seil, Arbeit mit Tauchern, Arbeit mit Fluggeräten, Arbeiten mit Chemikalien, Kranarbeiten, Drohnenflug, Helikopterfällungen, Fensterputzen, Industriekletterer, kooperative Roboterarbeiten
  4. Der Betriebssanitätsdienst kennt das Personal, hat kurze Kommunikationswege und weiß, wo was zu finden ist (z.B. Schlüssel vom Sanitäts-Container)
  5. Der Betriebssanitätsdienst gehört zum Fachpersonal.
  6. Der Betriebssanitätsdienst kann Medikamente geben, um die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden zu erhalten. Die Malteser etwa haben einen Arzt, der Medikamente für die Betriebssanitäter freigibt. Hat etwa ein Mitarbeitender seine Medikamente vergessen und bekommt deshalb während der Arbeit gesundheitliche Probleme, sorgt der Betriebssanitäter für Abhilfe.