Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenten nach § 53 c SGB XI

Die Richtlinien für den § 53 c SGB XI für Betreuungskräfte sehen vor, dass diese mindestens einmal pro Jahr an einer zweitägigen Fortbildung teilnehmen. In diesen insgesamt 16 Unterrichteinheiten wird das vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert.

Alle angebotenen Themen sind auch für Schwesternhelferinnen und Pflegediensthelfer zur Erweiterung der Kenntnisse geeignet. Die Themenwünsche unserer Kunden entscheiden über die Seminarinhalte.

 

Hier einige Beispiele:

  • Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen begleiten/ palliative Philosophie nach Silviahemmet
  • Biographiearbeit und kultursensible Kommunikation für Betreuungskräfte
  • Aktivierung von Menschen mit Demenz und Basale Stimulation

Wir sind für Sie da!

Annett Keimling
Referat Ausbildung
Tel. 03831 26 29 0
annett.keimling@malteser.org
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Simone Heyden
Referat Ausbildung
Tel. 03831 26 29 0

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