Kinderbetreuung der Malteser in Offenburg

Nachmittage in Offenburg voller Bewegung und Abwechslung

Während die Einrichtung weiterhin ihren pädagogischen Kernaufgaben und ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nachkommt, ist die Spiel- und Betreuungszeit für die Sicherung der Betreuungszeit zwischen 14:30 und 16:30 Uhr zuständig. Wir, die Malteser in Offenburg, wollen den Nachmittag mit den Kindern voller Spiel, Spaß und Bewegung verbringen.

Spielzeitbetreuende sind ein wichtiges Puzzleteil zur Förderung der Work-Life-Balance für Familien mit Kindern und leisten somit einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Beitrag. Die Kinder können in einem sicheren Rahmen von uns betreut werden, haben die Möglichkeit des kindgerechten Spielens und verbringen den Nachmittag mit Ihren Freunden aus dem Kindergarten.

Die Malteser sehen sich den Kindern und deren Eltern sowie ihren Spielzeitbetreuenden gleichermaßen verpflichtet.

Dazu gehört für uns zum Beispiel während der Spiel- und Betreuungszeit:

  • Freies Spielen
  • Spiel, Spaß und Bewegung
  • Outdooraktivitäten im Außengelände der Einrichtung
  • Kreatives
  • Vorlesen
  • Freispielimpulse

Markus Baier
Leitung Spielzeitbetreuung
Tel. 0781 936899 80
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Die Anmeldung ist für folgende Einrichtungen möglich:

  • KiTa Bühl
  • KiTa Elgersweier
  • SFZ-Albersbösch
  • SFZ-Innenstadt,
  • KiTa Rammersweier
  • SFZ-Oststadt 
  • KiTa Zunsweier

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Rahmenbedingungen unserer Nachmittagsbetreuung in Offenburg

Die Malteser Spiel- und Betreuungszeit sieht sich den Kindern und deren Eltern, der Stadt Offenburg und selbstverständlich seinen Spielzeitbetreuenden gleichermaßen verpflichtet. Spielzeitbetreuende sind als Mitarbeitende beim Malteser Hilfsdienst angestellt – dies umfasst alle wichtigen Formalitäten, aber auch Rechte und Pflichten.

Unsere Spielzeitbetreuenden bringen Folgendes mit:

  • Schriftliche Verschwiegenheit- und Datenschutzerklärung
  • Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aller Mitarbeitenden
  • Betriebsärztliche Vorsorge sowie Nachweis von Masernimpfschutz bzw. -immunität als   Voraussetzung zur Tätigkeit 
  • Verpflichtende Teilnahme an einer pädagogischen Grundschulung
  • Verpflichtende Teilnahme an der Schulung „Prävention sexualisierter Gewalt“
  • Unterweisung in die Handlungsleitlinien beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung  (§8a SGB VIII)
  • Regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen

Regelmäßige und bedarfsgerechte Schulungen verhelfen unseren Mitarbeitenden zu einer entsprechenden Weiterentwicklung. So können wir sowohl eine hohe Qualität in der Arbeit unserer Spielzeitbetreuenden als auch die Zufriedenheit aller Beteiligten gewährleisten.

Elternbeiträge für die Spielzeitbetreuung in Offenburg

Die ergänzende Spiel- und Betreuungszeit kann ausschließlich für 5 Tage/Woche gebucht werden. Die Gebühr stellt eine Beteiligung an den Personalkosten dar und wird auf 12 Monate berechnet, im Jahr des Ausscheidens des Kindes anteilig. Eine Rückzahlung bei Urlaub oder Krankheit des Kindes ist nicht möglich.

Da die Gebühren eine Beteiligung der Personensorgeberechtigten an den gesamten Betriebskosten darstellen, ist die Gebühr auch für die Ferienzeit und bei behördlicher Schließung von weniger als einem Monat zu zahlen.

Die Kosten pro Monat betragen 70€

Es handelt sich dabei um einen Pauschalbetrag, welcher den allg. Preissteigerungen unterliegt und angepasst wird. Sie entscheiden, an welchen Tagen Ihr Kind kommt – ob täglich oder nur an einzelnen Tagen. Bitte beachten Sie: Auch bei weniger Nutzung bleibt der Beitrag gleich.